SusanneBerlin hat geschrieben: ↑11.10.19, 20:55 Als Überbringer einer schlechten Nachricht macht man sich eben nicht beliebt. Weitere Hinweise wären eh Perlen vor die Nutztiere, werd ich mir sparen. Ich hoffe Sie kommen nun zurecht!!!!
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- 11.10.19, 21:05
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
- 11.10.19, 20:51
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Die Vorgängerin verdiente annähernd doppelt soviel Schreiben Sie doch einfach die Gehaltsdifferenz zur Vorgängerin hin. Oh Mann, Susanne, lesen Sie doch. Das steht doch weiter oben. Die andere hatte fast 50% mehr. Ja, oh Mann, genau. Wenn jemand 50 % mehr bekommt, dann hat er nicht "das doppel...
- 11.10.19, 20:33
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Nun, da haben Sie recht, Susanne. Das ist falsch formuliert. A erhält knapp die Hälfte des Gehalts der Vorgängerin. :lachen: :lachen: :lachen: So ist es dann richtig, und so war es ja vorher schon gesagt worden. Und die TE wird hier einen :devil: tun, A s Gehalt breit zu treten. Sie sind mir übrigen...
- 11.10.19, 18:43
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Lernt man doch in online- bzw. Juraforen als erstes: Wenn jemand schockiert ist, ist das immer ein Beweis für ein großes Unrecht. Das hätte gleich in den Eröffnungsbeitrag gemusst, dann hätten wir uns die ellenlange Duskussion ersparen können. Susanne, ich schrieb im Eingangspost, der BR sprach mic...
- 11.10.19, 17:55
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Lernt man doch in online- bzw. Juraforen als erstes: Wenn jemand schockiert ist, ist das immer ein Beweis für ein großes Unrecht. Das hätte gleich in den Eröffnungsbeitrag gemusst, dann hätten wir uns die ellenlange Duskussion ersparen können. Susanne, ich schrieb im Eingangspost, der BR sprach mic...
- 11.10.19, 17:41
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- 11.10.19, 16:21
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Und nochmals: A steht der Vorgängerin weder in Flexibilität noch in der Qualifikation in nichts nach. Dass A längere Zeit mit der Vorgängerin zeitgleich in dem Betrieb gearbeitet hat, hatte ich den bisherigen Beiträgen nicht entnehmen können. Normalerweise bedeutet ‚Vorgängerin‘, dass die mit dem E...
- 11.10.19, 16:18
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Evariste, ich stimme Ihnen übrigens in allem zu und habe auch die Urteile gelesen. Danke für Ihre sehr differenzierten, sachlichen Beiträge, die in meinen Augen die Situation voll erfassen.
- 11.10.19, 15:56
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Der BR hat reagiert, bzw. den AG noch einmal schriftlich aufgefordert, die A richtig einzugruppieren. Weitere Schritte will er in Absprache mit A nur vornehmen, wenn A das will. Aufgrund dessen, bzw, um sich ein Bild zu machen, hat die TE diesen Strang eröffnet. Und nochmals: A steht der Vorgängerin...
- 11.10.19, 15:39
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- 11.10.19, 15:36
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
2 Monate stimmt nicht und das steht auch nirgendwo.SusanneBerlin hat geschrieben: ↑11.10.19, 15:11Wie soll das gehen, wenn A den 1-Jahresvertrag erst vor 2 Monaten unterschrieben hat?webmaster67 hat geschrieben:3. ALG beantragen
Eigenkündigung ohne neuen Job und 3 Monate beim ALG gesperrt ist nun wirklich die schlechteste aller Varianten.
- 11.10.19, 14:50
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
A denkt eher an Variante 5, so lange im Job bleiben, bis sie was Neues hat und dann nachforden, wenn das möglich ist und unter den dann gegebenen Voraussetzungen zu machen ist.
- 11.10.19, 14:15
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Dann endet das Arbeitsverhältnis wahrscheinlich so oder so mit der Befristung. An der wird nicht zu rütteln sein. Und genau das wäre zu prüfen: ist die Befristung wirksam? Da hier von Vorgängerin die Rede ist, bestehen an einem echten Sachgrund zumindest mal Zweifel. Oder bedeutet Vorgängerin = noc...
- 11.10.19, 14:12
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
Dann endet das Arbeitsverhältnis wahrscheinlich so oder so mit der Befristung. An der wird nicht zu rütteln sein. A müsste dann abwägen, ob sie sich den Stress mit einem Rechtsstreit antun soll. Sie springen ganz schön hin und her. Auf meinen vorigen Beitrag antworteten Sie Bereits mehrfach erwähnt...
- 11.10.19, 14:09
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Re: Unterbezahlt im Job - Diskriminierung
und für die Zukunft: Der Gleichbehandlungsgrundsatz gelangt bei der Einstellung ausnahmsweise dann zur Geltung, wenn die Arbeitsvertragsparteien davon absehen, bei der Einstellung eine bestimmte Arbeitsvergütung zu vereinbaren. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß § 612 Abs. ...