Er soll ja gerade NICHT krank sein. Demnach steht ihm auch kein Lohn zu, wenn er die vertraglich vereinbarte Gegenleistung (Arbeitsleistung) nicht erbringt!Denn trotz Krankheit steht dem Arbeitnehmer der Lohn ja zu. So ist es im Regelfall tarifvertraglich festgelegt.
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- 18.09.10, 00:05
- Forum: Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Thema: "Krankfeiern" = Betrug?
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Re: "Krankfeiern" = Betrug?
- 17.09.10, 15:41
- Forum: Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Thema: "Krankfeiern" = Betrug?
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Re: "Krankfeiern" = Betrug?
Sowohl als auch: 1. Der AN geht zum Arzt, klagt über Bauchweh (erfunden) und wird einen Tag krankgeschrieben. 2. Der AN ruft bei seinem Arbeitgeber an und teilt mit, dass er wegen Bauchweh nicht zur Arbeit erscheine. Eigentlich ist die Unterscheidung m.E. aber egal, da ein Arbeitnehmer in der Regel ...
- 17.09.10, 10:33
- Forum: Wehrrecht
- Thema: Amtsanmaßung
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Re: Amtsanmaßung
Es liegt nach dem oben geschilderten Sachverhalt keine Straftat vor. Es liegt auch kein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht bei dienstlichen Meldungen vor, da keine dienstliche Meldung vorliegt. Es kommt allenfalls ein (leichter) Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht vor, der nach den hier vorliege...
- 17.09.10, 10:23
- Forum: Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Thema: "Krankfeiern" = Betrug?
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- Zugriffe: 520
"Krankfeiern" = Betrug?
Hallo zusammen, bei uns ist neulich eine Diskussion zum THema Krankfeiern, BLaumachen oder wie man es s onst noch nennen könnte aufgekommen. Es stellte sich die Frage, ob es sich um einen tatbestandsmäßigen Betrug handelt. I. 1. Täuschung (Behauptung der Arbeitsunfähigkeit/evtl. auch unterlassene In...