
Ein Kran wird dann sicherlich billiger.

Dazu muss er nur auf die Heilmittelverordnung schauen. Das dortige Kreuzchen entscheidet über Befreiung oder nicht.winterspaziergang hat geschrieben: ↑09.04.21, 12:03Beruft er sich auf eine gesetzliche Zuzahlung, die möglich, aber nicht in jedem Fall üblich ist, könnte es strittig sein.
und das macht er, wie im meinem Link zu lesen.Dummerchen hat geschrieben: ↑08.04.21, 11:19Der Arbeitnehmer kann nur eines: seinen AG entsprechnd Entgeltfortzahlungsgestz unverzüglich über die Quarantäne informieren.
Der Mitarbeitende reicht dazu den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber ein.