Danke !!! Das erklärt so Manches ...
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- 23.04.21, 11:10
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- Thema: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"
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Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"
- 22.04.21, 21:26
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- Thema: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"
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Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß. Ich weiß ja nicht ob Juristen lachen ... aber hier - völlig OT - was zum Thema "Geschwindigkeit auf Autobahnen": Für den der's mag isses des Höchste ... (merkwürdige Forensoftware, wovor habt Ih...
- 22.04.21, 21:13
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- Thema: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"
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- 22.04.21, 17:30
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- Thema: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"
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Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"
Mag manchen unvorstellbar erscheinen, dass es auch heutzutage Menschen gibt, die zu ihrem Wort stehen. Zu denen zähle ich mich, aber was für ein wunderbarer und erstaunlicher Satz aus dem Munde eines Juristen, wenn Sie einer sind. Das läßt die Hoffnung aufkommen, daß am Ende doch noch alles gut wir...
- 21.04.21, 22:50
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Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"
@GLu: Nun haben sie wieder eine ganz andere Geschichte erzählt Ach Jetzt gibt es plötzlich keinen Vermieter mehr der Einspruch einlegt Wo schrieb ich, daß der VM Einspruch einlegte ? ... und einen Rückbau fordert. Wo schrieb ich, daß der VM einen Rückbau fordert ? Die Einwilligung für den Einbau gi...
- 21.04.21, 18:37
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- 21.04.21, 18:35
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Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"
Also um diesen Kuddelmuddel näher zu betrachten: Die Einbauerlaubnis kam seitens der HV mündlich Die Rückbauzusage erfolgte seites des Mieters mündlich Der Nachmieter war nur mit Mieter und Makler in der Wohnung. Von Vor-, Um-, Rückbau oder Rückbauver- pflichtung wurde von keiner relevanten Seite (M...
- 21.04.21, 13:42
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Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"
Es liegt daher mehr in der "Macht" des Nachmieters den Vermieter zu bewegen, den Zustand auch für das neue Mietverhältnis zu erlauben. Dies führt dann zu der Frage, ob der Nachmieter auch bereit ist/war, selbst eine Rückbauverpflichtung zu übernehmen. Würde er ! Daher greift meines Eracht...
- 20.04.21, 22:46
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Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"
nein, Sie vermischen nur ständig alles und scheinen ein Problem mit dem Lesen zu haben. Sicher :ironie: Rückbau zugesagt, wenn ein Nachmieter die Wand mit Türe nicht möchte. und da wir hier die allgemeine Rechtslage diskutieren, wurde bezogen auf den Rückbauanspruch im obigen und vorher geschrieben...
- 20.04.21, 17:08
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Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"
Man hätte zwar längst fragen und nach der Antwort sich bei Bedarf immer noch Gedanken machen können - die Zeit hat man im Gegensatz zu Entscheidungen im Turnier - aber es ist ganz bestimmt sehr sinnvoll, sich tagelang alle möglichen Gedanken zu machen, statt den VM zu fragen und danach - wenn überh...
- 20.04.21, 09:11
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Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"
Besser wäre es, Sie würden lesen, welche Antworten Sie bekommen haben. :arrow: Was der Nachmieter will oder nicht ist unerheblich . Kann natürlich die Meinung des VM beeinflussen. Ist rechtlich aber egal. Das sehe ich (als Laie) nach dieser Lektüre nicht so: OLG Frankfurt am Main 6 U 108/90 WuM 199...
- 20.04.21, 08:19
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Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"
Inwiefern hätte es gegen Nutzungsbedingungen verstoßen, gleich zu Beginn zu schreiben (in blau ergänzt) Nach wenigen Monaten Mietdauer zieht ein Mieter wieder aus. Nehmen wir an, er hat mit schriftlichem Einverständnis des Vermieters bei Einzug einige baulichen Gegebenheiten verändert (z. B. eine W...
- 19.04.21, 23:01
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Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"
die berühmte Salami. Anderes ist doch qua Nutzungsbedingungen kaum möglich !? "individuelle Rechtsberatung ist nicht möglich. Das wäre auch nicht sinnvoll, da niemand alle Einzelheiten Ihres Anliegens aus der Ferne richtig beurteilen kann. Also nur Fakten, die dem rechts unkundigen Laien wicht...
- 19.04.21, 22:46
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Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"
Dem "Alt"-Mieter wurde ausdrücklich erlaubt, diese Wand samt Türe auf eigene Kosten einbauen zu lassen ! Und diese Erlaubnis bedeutet nun: 1.) für die Dauer des Mietverhältnisses? Liegt nahe. 2.) über die Dauer des Mietverhältnisses hinaus, also Verzicht auf eine Rückbaupflicht ? Wie laut...
- 19.04.21, 22:39
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Re: Wiederherstellung des "Einzug-Zustands"
man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen. Wozu vorher über alles mögliche nachdenken, wenn die einfache Frage vielleicht ein genauso schlichtes "ja, können Sie lassen" ergibt ... Als ehemaliger Verbands-Platzrichter und -Spielleiter für Golfturniere macht man sich vorher Gedanke...