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- 16.03.24, 02:34
- Forum: Verkehrsrecht
- Thema: Abgelaufener TÜV. Selbst nach Frage an ChatGPT nicht klüger
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Re: Abgelaufener TÜV. Selbst nach Frage an ChatGPT nicht klüger
Oder man nutzt diese neue Technologie..... Garage. 8) Jup, da vermengt sich das auslaufende Motor oder Getriebe Öl und die Tropfende Bremsflüssigkeit nicht mit dem Regenwasser, weil man das auch noch auffängt und ordnungsgemäß entsorgt hat. Das spart im Vergleich zum Feuerwehreinsatz mit Bodenaushu...
- 16.03.24, 02:04
- Forum: Steuerrecht u. Steuerstrafrecht
- Thema: Online job, wo Steuern zahlen?
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- 14.03.24, 17:23
- Forum: Baurecht
- Thema: Brandschutzvorschriften NRW
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Re: Brandschutzvorschriften NRW
Ein "Sammelbenachrichtigungssystem" über Beispielsweise einer Telefonanlage (Meiner Meinung nach könnten das auch eine Haustelefonanlage oder auch andere Leucht- Ton- Signalanlagen sein) kann Teil eines Brandschutzkonzepts sein. Wann ein Brandschutzkonzept notwendig ist hängt von verschied...
- 10.03.24, 19:28
- Forum: Baurecht
- Thema: Wohnungen zusammenlegen
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Re: Wohnungen zusammenlegen
... das fiktive Haus sei in den 70ern durch Einziehen allerlei Trockenbauwände und Decken in viele sehr kleine Wohnungen zerteilt worden. Die Trockenbauwände sind vermutlich asbestfrei, ... Vieleicht sollte man bei Trockenbauwänden doch prüfen und es eben nicht bei einer Vermutung belassen Unter Be...
- 06.03.24, 21:40
- Forum: Baurecht
- Thema: Wohnungen zusammenlegen
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Re: Wohnungen zusammenlegen
Jedoch keine Genehmigung. Ich glaube Sie möchten Darlegen, das für das zwischenlagern und den Abtransport es keiner "Behördlichen Genehmigung" bedarf. Dem kann ich bedingt folgen, aber ich hatte im Sinn des Abfallrechtes bez NachwV den Punkt im Kopf: (1) Wer nachweispflichtige Abfälle zur...
- 06.03.24, 21:14
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- Thema: Wohnungen zusammenlegen
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Re: Wohnungen zusammenlegen
Präzise ausgedrückt besteht der Arbeitsablauf dann nur aus einem Schritt, nämlich der Prüfung. Da sind wir doch d’accord. Halten wir fest: Der Arbeitsablauf auf gefährliche Stoffe zu prüfen ist zwingend gegeben. Allerdings hadere ich persönlich noch mit Nachfolgende Aussage: Ein Fachmann erkennt d...
- 04.03.24, 22:57
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Re: Wohnungen zusammenlegen
Was braucht es, um in einem Mehrfamilienhaus zwei Wohnungen zu einer zusammen zu legen? Bevor wieder die Frage kommt, was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun? Hier steht: 5.1 Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entsorgung asbesth...
- 02.03.24, 01:27
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Re: Wohnungen zusammenlegen
Aber was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun? Im Klartext: Mein Vermieter haut selbst den Putz von der Wand ohne zu prüfen ob das Material Lungengängige Asbestfasern enthält. (Vieleicht weil es ihm nicht bewusst ist oder er beauftragt einen dritten der ahnunglos den Putz daraus kloppt. Die Wahrsch...
- 01.03.24, 22:53
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- Thema: Wohnungen zusammenlegen
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Re: Wohnungen zusammenlegen
Bei den ganzen Ausführungen übersiehst Du, dass es für Kleinmengen Ausnahmevorschriften gibt. Natürlich handelt es sich nicht um einen Gefahrguttransport im Sinne der GGVSEB, wenn ich im Supermarkt eine Dose Haarspray gekauft habe und diese in meinem Privat-PKW nach Hause transportiere. Dabei hande...
- 01.03.24, 22:07
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Schriftliche Beförderungszusage bindend?
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Re: Schriftliche Beförderungszusage bindend?
Ich persönlich würde das als eine "Absichtserklärung" klassifizieren die das Unternehmen Abgegeben hat.
Die Frage stellt sich wahrlich, wie verbindlich so eine Absichtserklärung ist oder sein kann.
Als ein Vertragswerk würde ich persönlich das so nicht werten.
Die Frage stellt sich wahrlich, wie verbindlich so eine Absichtserklärung ist oder sein kann.
Als ein Vertragswerk würde ich persönlich das so nicht werten.
- 01.03.24, 21:48
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Re: Wohnungen zusammenlegen
Abgesehen davon, das private Bauherren unternehmerisch handeln und eine Juristische Person ist, ist dieser im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben. Das schliesst einen Abtransport der Abfälle wie Bauschutt und oder Althölzer mit...
- 29.02.24, 18:45
- Forum: Baurecht
- Thema: Wohnungen zusammenlegen
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Re: Wohnungen zusammenlegen
@Zafilutsche: Sie können uns sicherlich erklären, in wie fern die GGVSEB für einen Bauherrn relevant ist und wann und wo er hier eine Genehmigung sich einholen muss. Das ganze rührt aus dem Umwelt und Abfallrecht. Bedenken sollte man hierbei, das aus Haftungsgründen die Bauherrschaft eine "Gar...
- 28.02.24, 23:38
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Re: Wohnungen zusammenlegen
Hier noch kurz ein paar infos zur Problematik! im Jahr 2023 sind in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 1,02 Millionen Menschen gestorben. Die Zahl der Sterbefälle ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 4 % oder etwa 45.000 Fälle ge...
- 28.02.24, 22:58
- Forum: Baurecht
- Thema: Wohnungen zusammenlegen
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Re: Wohnungen zusammenlegen
Ist ja alles bis ins letzte fein geregelt Wer es halt nicht weiß, der bezahlt oder lässt sich nicht erwischen.
Blöd läufts nur, wenn irgendwer aus der Hecke oder Hüfte schießt, weil man gehofft hatte irgendwie nicht erwischt zu werden.
Blöd läufts nur, wenn irgendwer aus der Hecke oder Hüfte schießt, weil man gehofft hatte irgendwie nicht erwischt zu werden.
- 28.02.24, 21:41
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- Thema: Wohnungen zusammenlegen
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Re: Wohnungen zusammenlegen
Alles schön beschrieben und ist sicherlich wichtig und bedarf bei Abbruch grundsätzlich eines besonderen Augenmerks. Aber wo ist dem all beschrieben die Genehmigungspflicht? Nur darum ging es dem TE. Das ergibt sich aus §4 Allgemeine Sicherheitspflichten Abs (2) Verordnung über die innerstaatliche ...