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- 28.10.18, 00:13
- Forum: Beamtenrecht
- Thema: Wartezeit Beamte Bund
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Re: Wartezeit Beamte Bund
Das lässt sich nicht pauschal beantworten und kommt immer auf den Einzelfall an. Der Beamte sollte einen Antrag nach § 49 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG stellen um Gewissheit zu erlangen.
- 27.10.18, 17:45
- Forum: Beamtenrecht
- Thema: Wartezeit Beamte Bund
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Re: Wartezeit Beamte Bund
Die Zeit bei der Bundesanstalt für Arbeit wird bei der Wartezeit nach § 4 BeamtVG nur dann mitgerechnet, wenn sie ruhegehaltfähig im Sinne von § 10 BeamtVG ist.
- 09.02.18, 17:07
- Forum: Beamtenrecht
- Thema: Anspruch auf Auszahlung EU nach DU
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Re: Anspruch auf Auszahlung EU nach DU
Der Beamte kann doch einfach einen formlosen Antrag auf Abgeltung des Urlaubsanspruchs an seine personalbearbeitende Dienststelle richten. Diese sollte doch über die Rechtslage informiert sein und einen entsprechenden Bescheid erteilen können.
- 16.01.18, 13:40
- Forum: Beamtenrecht
- Thema: Minijob Rentenversicherung?
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Re: Minijob Rentenversicherung?
Hallo Donaldo,
da der Ruhestandsbeamte kein Amt mehr ausübt, ist seine Beschäftigung auch keine Nebentätigkeit, die dem Dienstherrn angezeigt werden müsste oder die genehmigt werden müsste. Die Anzeigepflicht bei der Versorgungsdienststelle bleibt davon unberührt.
da der Ruhestandsbeamte kein Amt mehr ausübt, ist seine Beschäftigung auch keine Nebentätigkeit, die dem Dienstherrn angezeigt werden müsste oder die genehmigt werden müsste. Die Anzeigepflicht bei der Versorgungsdienststelle bleibt davon unberührt.
- 25.12.17, 00:21
- Forum: Steuerrecht u. Steuerstrafrecht
- Thema: Freiwilliger Ausgleich von Mehrarbeit, Zahlung an Erben
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Re: Freiwilliger Ausgleich von Mehrarbeit, Zahlung an Erben
Da es sich um eine Nachzahlung aus dem Recht des verstorbenen Beamten handelt, kann die Witwe das Geld nur erhalten, wenn sie auch Erbin ist. Ist dies der Fall, sollte es ausreichen, der Stadtverwaltung mitzuteilen, dass Sie in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Somit muss die 'Anmeldung der Stad...
- 28.11.17, 12:11
- Forum: Beamtenrecht
- Thema: Beamter stirbt
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Re: Beamter stirbt
Der Bestatter kümmert sich um alle Behörden- und Versicherungsangelegenheiten einschl. Pension. Ausgenommen sind nur Angelegenheiten der Beihilfe und privater Krankenversicherung. Da müssen auch erst einmal die Rechnungen vorliegen. Die Gehalts- oder Pensionsstelle gibt in der Regel Merkblätter hera...
- 06.10.17, 06:56
- Forum: Beamtenrecht
- Thema: Aus dem Ruhestand zum Dienst "kommandiert"
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Re: Aus dem Ruhestand zum Dienst "kommandiert"
Die sogenannte Reaktivierung ist eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis (s. Auch p. 29 BeamtStG). Der Dienststellenleiter kann allenfalls einen entsprechend dotierten Arbeitsvertrag anbieten.
- 17.03.17, 07:44
- Forum: Beamtenrecht
- Thema: Rückforderung von Versorgungsbezügen § 66 HmbBeamtenVG u.a.
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Re: Rückforderung von Versorgungsbezügen § 66 HmbBeamtenVG u
Grundsätzlich hat die FHH das Recht, überzahlte Versorgungsbezüge im Wege der Erbenhaftung von den Erben zurückzufordern. Der Witwe selbst kann die Behörde jedoch ein pflichtwidriges oder fahrlässiges Verhalten nicht vorwerfen. Allerdings muss die Behörde darlegen, dass sie tatsächlich nicht über de...
- 07.02.17, 07:58
- Forum: Beamtenrecht
- Thema: Wert Kindererziehungszeiten
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Re: Wert Kindererziehungszeiten
[/quote] Und wenn die Beamtin in der Erziehungszeit voll gearbeitet hat, weil der Ehemann in Elternzeit war? Dann wäre es sinnvoll gewesen, dem Ehemann die Erziehungszeit zu übertragen, da bei der Beamtin für diesen Zeitraum wahrscheinlich kein Erziehungszuschlag herauskommt, weil das anteilige Ruhe...
- 03.02.17, 12:47
- Forum: Beamtenrecht
- Thema: Wert Kindererziehungszeiten
- Antworten: 9
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Re: Wert Kindererziehungszeiten
Das Ruhegehalt berechnet sich immer durch Anwendung des Ruhegehaltssatzes auf die ruhegehaltfähigen Vollzeitbezüge. Ggf. sind die Vollzeitbezüge vorher noch mit einem Einbaufaktor zu multiplizieren. Hierzu muss das jeweilige Versorgungsgesetz (Bund/Land) Auskunft geben.
- 03.02.17, 09:46
- Forum: Mietrecht
- Thema: Nutzung des zum Haus gehörenden Privatweges beim Auszug
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Re: Nutzung des zum Haus gehörenden Privatweges beim Auszug
Der Privatweg ist ausreichend befestigt. Beim Einzug konnte der Möbelwagen bis direkt an das Haus fahren. Auch der Nachbar am nächsten Haus nutzt den Weg, sowie alle möglichen Handwerker, die Arbeiten am Haus durchführen. Die Frage ist ja auch, ob er dem Mieter, der im Übrigen auf dem Privatweg eine...
- 02.02.17, 17:51
- Forum: Beamtenrecht
- Thema: Wert Kindererziehungszeiten
- Antworten: 9
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Re: Wert Kindererziehungszeiten
Seit der Föderalismusreform von 2006 lässt sich diese Frage nicht mehr so einfach beantworten, da jedes Bundesland da eigene Vorschriften hat. Die Kindererziehungszeiten kommen dann nur zum Tragen, wenn der Höchstruhgehaltssatz von 71,75% nicht erreicht ist. Wurde während der Kindererziehungszeit ke...
- 02.02.17, 17:41
- Forum: Mietrecht
- Thema: Nutzung des zum Haus gehörenden Privatweges beim Auszug
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Nutzung des zum Haus gehörenden Privatweges beim Auszug
Hallo liebe Forengemeinde,
Kann der Hauseigentümer beim Auszug aus der gemieteten Wohnung die Nutzung des zum Haus führenden Privatweges mit dem LKW der Möbelspedition untersagen. Der Privatweg von ca. 20 Metern Länge ist die einzige Zufahrt zum Haus.
Vielleicht kenn sich ja jemand aus.
Grüße
mecki
Kann der Hauseigentümer beim Auszug aus der gemieteten Wohnung die Nutzung des zum Haus führenden Privatweges mit dem LKW der Möbelspedition untersagen. Der Privatweg von ca. 20 Metern Länge ist die einzige Zufahrt zum Haus.
Vielleicht kenn sich ja jemand aus.
Grüße
mecki
- 23.11.16, 07:40
- Forum: Beamtenrecht
- Thema: Familienzuschläge Prüfung und eventuell Rückzahlung
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Re: Familienzuschläge Prüfung und eventuell Rückzahlung
Wenn ich das Eingangsposting noch einmal lese, kann ich daraus keine Betrugsabsicht ableiten. Der in Besoldungsangelegenheiten nicht speziell ausgebildete Beamte erhält routinemäßig einen Erklärungsvordruck mit Erläuterungen zu den Anspruchsvoraussetzungen für Familienzuschläge. Hierbei fällt im auf...
- 22.11.16, 07:55
- Forum: Beamtenrecht
- Thema: Familienzuschläge Prüfung und eventuell Rückzahlung
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Re: Familienzuschläge Prüfung und eventuell Rückzahlung
Der Beamte kann zunächst davon ausgehen, dass ein Betrugsvorwurf nicht geprüft werden wird. Derartige Sachverhalte sind für das Bundesverwaltungsamt sicherlich Routinefälle. Sofern die Ehe des Beamten noch nicht rechtskräftig geschieden ist, steht der Familienzuschlag der Stufe 1 weiterhin zu. Der A...