Vielen Dank und auch Entschuldigung...
Ich habe mich mißverständlich ausgedrückt.
Die Folgemonate sind die Monate, die dem planmäßigen Kontoauszug folgen.
Klar in der Vergangenheit, aber im laufenden Jahr.
Und ja, die 25€ sind für den außerplanmäßigen Kontoauszug.
Kommu
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- 04.07.19, 21:46
- Forum: Bank- u. Bürgschaftsrecht
- Thema: Gebühr außerplanmäßiger Darlehenskontoauszug
- Antworten: 11
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- 03.07.19, 21:23
- Forum: Bank- u. Bürgschaftsrecht
- Thema: Gebühr außerplanmäßiger Darlehenskontoauszug
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- Zugriffe: 817
Gebühr außerplanmäßiger Darlehenskontoauszug
Hallo, das Grundsicherungsamt benötigt jedes Jahr einen vollständigen Darlehenskontoauszug (Hausfinanzierung) von Juni - Mai des folgenden Jahres. Die Kreditbank versendet planmäßig immer zum 31.12. und verlangt für den Auszug der Folgemonate 25€ Gebühr (wird mit Kredit verrechnet, abgebucht). Nun e...
- 16.02.17, 11:57
- Forum: Erbrecht / Schenkungsrecht
- Thema: Frage zu Formulierung im Testament
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Re: Frage zu Formulierung im Testament
Danke. Wenn nun in dem Testament steht, daß das Kind den Pflichtteil erhalten hat, in dem es das Haus günstiger gekauft hat, aber in Wirklichkeit das Haus von Kind und Ehepartner gemeinschaftlich gekauft wurde, ist das dann ebenso zu sehen wie .... Wenn jemand in seinem Testament sich mit den Begrif...
- 12.02.17, 17:38
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Schwerbehinderung- Vorteile für Arbeitgeber?
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Re: Schwerbehinderung- Vorteile für Arbeitgeber?
Danke... trifft aber nicht zu, da der Mitarbeiter beim Arbeitgeber schon beschäftigt ist...
- 12.02.17, 17:36
- Forum: Betreuungsrecht
- Thema: Frage zu Untermietvertrag bei angeregter Betreuung
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Frage zu Untermietvertrag bei angeregter Betreuung
Hallo, angenommen, Kind wird im Sommer 18 Jahre alt. Aufgrund Schwerbehinderung wurde Betreuung durch Elternteil angeregt. Nun soll Grundsicherungsantrag gestellt werden, dabei auch "Mietkosten" angegeben werden. Im Moment ist Elternteil aber noch kein Betreuer... Wie ist das dann mit dem ...
- 24.01.17, 17:42
- Forum: Arbeitsrecht
- Thema: Schwerbehinderung- Vorteile für Arbeitgeber?
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Schwerbehinderung- Vorteile für Arbeitgeber?
Hallo. Hat ein Arbeitgeber Vorteile, wenn ein schon länger beschäftigter Mitarbeitern eine neu festgestellte Schwerbehinderung mitteilt? Es geht um einen kleinen Betrieb mit schwieriger finanzieller Situation...mal angenommen. Wenn für einen Arbeitgeber keine Vorteile vorlägen, wäre es ja für Arbeit...
- 19.01.17, 21:35
- Forum: Erbrecht / Schenkungsrecht
- Thema: Prüft ein Notar das zu eröffnende Testament?
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Re: Prüft ein Notar das zu eröffnende Testament?
Vielen Dank für die Antworten. Nun ist einiges klarer. Ja, es geht um den Antrag für Erbschein. Pflichtteil bei Enterbung ist mir klar. Wäre ja aber der Fall, wenn wie in diesem Beispiel eine Immobilie an 2 der 3 Kinder geht, da ein Kind, wie im Testament erwähnt, bereits eine Vergünstigung erhalten...
- 19.01.17, 12:59
- Forum: Erbrecht / Schenkungsrecht
- Thema: Prüft ein Notar das zu eröffnende Testament?
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- Zugriffe: 847
Prüft ein Notar das zu eröffnende Testament?
Hallo, mich würde interessieren, ob ein Notar das zu eröffnende (handschriftliche) Testament prüft. Also, wenn z. B. im Testament steht, daß X eine Vergünstigung erhalten hat, die vom Erbe abgezogen wird, aber eigentlich X + Y die Vergünstigung gemeinschaftlich (da verheiratet) erhalten haben. Wird ...
- 31.12.15, 17:23
- Forum: Erbrecht / Schenkungsrecht
- Thema: Frage zu Formulierung im Testament
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Frage zu Formulierung im Testament
Guten Abend, was passiert, wenn in einem handschriftlichen Testament geschrieben wurde, daß der Pflichtteil eines Kindes bereits durch Kauf des Hauses "ausgezahlt" wurde. Gemeint ist allerdings nicht der Pflichtteil, sondern der Erbteil. Ist das Testament dadurch ungültig? Oder würde der E...
- 15.03.15, 18:40
- Forum: Erbrecht / Schenkungsrecht
- Thema: Erbe nach Vergünstigung
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Re: Erbe nach Vergünstigung
Danke für die zahlreichen Antworten.
Jetzt ist vieles klarer.
Kommu
Jetzt ist vieles klarer.
Kommu
- 15.03.15, 17:31
- Forum: Erbrecht / Schenkungsrecht
- Thema: Erbe nach Vergünstigung
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Re: Erbe nach Vergünstigung
Bitte entschuldigen Sie die Schreibfehler. Es war ein Betrag von 100 000 DM. Die Elternteile beerben sich gegenseitig. Die Kinder warten mit dem Erbe, bis beide Elternteile verstorben sind. Da sind sich alle einig. Was mit dem übrigen Nachlass ist, ist nicht bekannt. Angenommen, in dem Testament wär...
- 15.03.15, 16:55
- Forum: Erbrecht / Schenkungsrecht
- Thema: Erbe nach Vergünstigung
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Re: Erbe nach Vergünstigung
[quote="CruNCC"] Nein. C müsste A auszahlen, dieser könnte natürlich C auch den Anteil schenken. Entschuldigung. Das war ein Tippfehler, natürlich A. Vielen Dank. Habe ich es also richtig verstanden, daß die eigentlich gesetzliche Erbfolge, daß jedes Kind gleich viel erbt, durch das Testam...
- 15.03.15, 16:05
- Forum: Erbrecht / Schenkungsrecht
- Thema: Erbe nach Vergünstigung
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Re: Erbe nach Vergünstigung
Danke für die wieder so schnelle Antwort. Diesen Erbschein für den Grundbucheintrag beantragen dann A + C, da sie ja eine Erbengemeinschaft sind. Richtig? Dafür reicht dann das handschriftliche Testament. Richtig? Bei der Ausstellung dieses Erbscheins ist aber egal, daß es noch B gibt? Oder müßte B ...
- 15.03.15, 14:02
- Forum: Erbrecht / Schenkungsrecht
- Thema: Erbe nach Vergünstigung
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Re: Erbe nach Vergünstigung
Über weiteres Vermögen dürfte nichts bekannt sein ebenso wie über den weiteren Inhalt.
Steht bei einer "Enterbung" noch der Pflichtteil im Raum?
Und was mich interessieren würde, ob dieses handschriftliche Testament reicht um die Grundbucheinträge für A und C durchzuführen?
Danke.
Kommu
Steht bei einer "Enterbung" noch der Pflichtteil im Raum?
Und was mich interessieren würde, ob dieses handschriftliche Testament reicht um die Grundbucheinträge für A und C durchzuführen?
Danke.
Kommu
- 15.03.15, 13:39
- Forum: Erbrecht / Schenkungsrecht
- Thema: Erbe nach Vergünstigung
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Re: Erbe nach Vergünstigung
Können nach dem Todesfall beider Elternteile die Kinder A und C beim Notar/Grundbuchamt die Eintragung als Eigentümer veranlassen/beantragen? Das Grundbuch kann unter Vorlage einer Ausfertigung des Erbscheins innerhalb von zwei Jahren kostenfrei berichtigt werden. Hierfür genügt ein einfaches Schre...