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- 03.01.11, 10:31
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- Thema: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
@Dipl.-Sozialarbeiter Der Verfasser dieses Artikels scheint doch wohl offensichtlich auf die nicht ganz unumstrittene Änderung des Art. 79 Abs. 1 GG aufmerksam machen zu wollen. Unter Einhaltung dieses Gesetzes wurde auch das Notstandsgesetz eingeführt: .. Und wo ist jetzt das Problem? Mal abgesehe...
- 03.01.11, 07:50
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
@Dipl.-Sozialarbeiter Der Verfasser dieses Artikels scheint doch wohl offensichtlich auf die nicht ganz unumstrittene Änderung des Art. 79 Abs. 1 GG aufmerksam machen zu wollen. Unter Einhaltung dieses Gesetzes wurde auch das Notstandsgesetz eingeführt: Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrat...
- 03.01.11, 06:16
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
... Aber Grundrechte heißen ja ohne Grund Grundrechte? ... Es gibt Grundrechte , in die mittels Gesetz eingegriffen werden kann und die "auf Grund eines Gesetzes" eingeschränkt werden können. Ein Beispiel dazu ist der Art. 4 III GG (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit...
- 03.01.11, 01:12
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Vergleichen sie einmal nur den Aufbau und Inhalt der Weimarer Verfassung und des Grundgesetzes . Da werden Sie schon allein in der Gliederung erhebliche Unterschiede feststelle. Zu welchem Zweck? Dass da Unterschiede bestehen, das verleugne ich nicht. Was dem Angeklagten genehm ist oder nicht, spie...
- 02.01.11, 23:24
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
@Fussmatte Die Wehrpflicht ermöglichte die Befreiungskriege gegen Napoleon. Preußen führte sie 1814 im Boyenschen Dienstpflichtgesetz ein. Auch der Norddeutsche Bund und das Deutsche Reich schlossen sich dieser Gesetzgebung an. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges blieb die allgemeine Wehrpflicht be...
- 02.01.11, 19:51
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Und genau das hat der Angeklagte zum Ausdruck bringen wollen. und warum hat er das dann nicht getan ??? Weshalb hat er einfach garnicht reagiert und nun meint er ihm wurde Unrecht getan, nachdem er sämtliche Einspruchfristen nicht genutzt hat. Mann du nervst einfach nur noch :!: Der Angeklagte hat ...
- 02.01.11, 05:01
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Auch wenn ich persönlich gegen die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht im Jahre 1956 bin, so muß ich doch betonen, daß die Bundeswehr nunmehr eine reine Verteidigungsarmee war/ist. Zudem wurde im Grundgesetz ausdrücklich das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen verankert...
- 01.01.11, 02:24
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Eins vorweg, die Gründe weswegen die allgemeine Wehrpflicht unter A. H. eingeführt und später unter Konrad Adenauer wieder eingeführt wurde liegen vlt. gar nicht so weit auseinander wie mancher denkt. Sagen wir es mal so, in der Weimarer Republik worden Fehler gemacht. Warum sollten sich diese nich...
- 01.01.11, 00:11
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Zwei Sachen: 1) Wehrpflicht ist verfassungskonform. Das ist wiederholt bis vors BVerfG durchgekaspert worden und waerest du nicht zu lernresistent, haettest du dies auf den ersten Seiten dieses Threads bereits zur Kenntnis genommen. So gesehen hatte auch das Hauptverfahren vom 13.12. etwas von Kasp...
- 21.12.10, 23:17
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Sie wollen bunte Bildchen & schwarze Zahlen? Nächste Runde – Gehirnakrobatik/Kopfkino! :mrgreen: Und solange diese politischen Diskussionen sich nicht in Gesetzesänderungen niedergeschlagen haben, nützen sie ihnen garnix. Dann wird es aber höchste Zeit, dass die Politiker mal aus dem Quark komm...
- 18.12.10, 21:42
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Folgende subjektive Betrachtung durch den Angeklagten (objektiv wäre das was im Gesetz steht?): - Unter heutigen Bedingungen wird sich ein Verteidigungsfall, wie auf den sich Deutschland durchgängig versucht vorzubereiten, nicht einstellen. - Jene Männer, welche bisher gedient haben, sehen sich nun ...
- 17.12.10, 19:46
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Dieser hat warscheinlich sämtliche Vorteile des Staates genutzt (Straßen, öffentliche Schulen usw.) So wie jeder Andere auch. Es lässt sich zudem auch schwer vermeiden. Der praktische Bezug zur Wehrpflicht wird allerdings nicht ganz ersichtlich. und glaubt jetzt, wenn er was zurückgeben soll, es se...
- 17.12.10, 04:16
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
1. Das Grundgesetz in der Fassung von 1949 findet in der Bundesrepublik Deutschland keine Anwendung. Maßgeblich ist die aktuelle Verfassung und die sieht eben den Wehr- und Zivildienst vor. Die Bedenken des Angeklagten richten sich gegen die rechtmäßige Einführung der Wehrpflicht (1956) und des Ziv...
- 16.12.10, 14:35
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Auch entgegen der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit? "Wie jedes Grundrecht gilt auch die allgemeine Handlungsfreiheit nicht schrankenlos. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit darf das friedliche Zusammenleben der Menschen nicht stören. Die so genannte Schrankentrias besteht aus der ve...
- 16.12.10, 12:16
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt
Doch wer dient im vorliegendem Fall wem? Der Staat dem Menschen. " Art. 1 GG sieht die Menschenwürde damit zum einen als Wesensmerkmal jedes Menschen , zum anderen als Gestaltungsauftrag an den Staat und im Rahmen seiner sittlichen Autonomie an den einzelnen: Die Annahme sittlicher Autonomie d...