Danke, ich probiere es mal und melde mich, wenn es nicht klappt.Dummerchen hat geschrieben: ↑25.05.22, 14:32 Addition und Dreisatz schaffst du dann aber alleine, oder?
Von der ersten Frage hast du aber keine Ahnung?
Danke, ich probiere es mal und melde mich, wenn es nicht klappt.Dummerchen hat geschrieben: ↑25.05.22, 14:32 Addition und Dreisatz schaffst du dann aber alleine, oder?
Alls klar, vielen Dank für die super schnelle Antwort!
Vielen Dank!Nordlicht14 hat geschrieben: ↑21.05.22, 23:26 1. Ja, selbstverständlich; wenn der Notar in der Rechnung eine Fälligkeit notiert hat oder gemahnt hat bzw ab Rechtshängigkeit
2. dürfte wohl keine Verjährung sein, da es ja rechtshängig gemacht wurde.
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung!