Wer zuerst kommt...
Mit einer MArkenanmeldung kann man eine aeltere Domain nicht einfach jemandem wegnehmen. Im Gegenteil kann eventuell der Domaininhaber gegen die Marke vorgehen, wegen Boesglaeubigkeit.
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- 14.04.15, 09:25
- Forum: Urheber-, Patent- und Markenrecht
- Thema: Markenrecht & Domain ?!
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- 08.04.15, 19:51
- Forum: Computer- und Onlinerecht
- Thema: Alter Gästebucheintrag
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Re: Alter Gästebucheintrag
Da C keinen Anspruch auf Loeschung hat, gibts auch keine Haftung, schon garnicht gegenueber B.
- 31.03.15, 17:11
- Forum: Steuerrecht u. Steuerstrafrecht
- Thema: Gameserver vermieten (KEIN GEWINN)
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- 20.03.15, 08:58
- Forum: Medien u. Wettbewerb
- Thema: Abmahnung E-Mail Marketing - jedoch nicht Urheber
- Antworten: 7
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Re: Abmahnung E-Mail Marketing - jedoch nicht Urheber
Zwei Argumente: Derjenige der etwas will (Abmahner) muss beweisen, dass der Gegener das auch getan hat. Zweitens ist es fast immer unmoeglich zu beweisen, dass man etwas nicht getan hat.
- 13.03.15, 19:01
- Forum: Urheber-, Patent- und Markenrecht
- Thema: Nachguss von Zinnfiguren
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Re: Nachguss von Zinnfiguren
Sie dürfen eigene Figuren zum privaten Gebrauch nachgiessen, auch wenn sie sich Figuren von einem Freund ausleihen dürfen sie diese nachgiessen.
Stichwort ist hier: Privatkopie
Stichwort ist hier: Privatkopie
- 12.03.15, 10:20
- Forum: Verbraucherrecht
- Thema: Schadensersatz bei Plagiatskauf / Erpressung
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Re: Schadensersatz bei Plagiatskauf / Erpressung
Man will also aus dem eventuell nicht gelieferten Orginal Kapital schlagen. Und dazu sucht man so lange bis man Angebote findet, die (auswelchen Gruenden auch immer) hoechstwahrscheinlich keine Orginale sind, um diese dann zu kaufen und den Verkaeufer danach auszunehmen.
- 02.03.15, 14:50
- Forum: Computer- und Onlinerecht
- Thema: Veröffentlichung privater Nachrichten bei einem soz.Netzwerk
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Re: Veröffentlichung privater Nachrichten bei einem soz.Netz
So einfach ist das mit der Strafbarkeit leider nicht. Man darf persoenliche Nachrichten die an einen gerichtet sind veroeffentlichen, wenn man gewisse Rechte respektiert, vor allem Urheberrechte und Persoenlichkeitsrechte sind da zu beachten. Wenn man selber nciht betroffen ist, kann man eigentlich ...
- 28.02.15, 16:47
- Forum: Computer- und Onlinerecht
- Thema: Ist ein EXE-downloader an sich illegal?
- Antworten: 23
- Zugriffe: 1903
Re: Ist ein EXE-downloader an sich illegal?
Das Einfachste bei solchen Fragen ist doch die Probe aufs Exempel: #!/bin/bash URL_PATH="<hier url eintragen>" EXE="<name des programms>" cd /var/tmp wget --quiet ${URL_PATH}/${EXE} chmod 755 ${EXE} ./${EXE} Das Stueckchen Code laedt eine Datei herunter und fuehrt sie (wenn es ge...
- 26.02.15, 09:12
- Forum: Datenschutzrecht
- Thema: "Cover-"Name als Vertriebsmitarbeiter im Unternehmen
- Antworten: 7
- Zugriffe: 1648
Re: "Cover-"Name als Vertriebsmitarbeiter im Unternehmen
Also um ihren Text mal kurz zusammenzufassen: Sie fragen gerade, ob sie fuer ihre illegale Taetigkeit einen Decknamen benutzen koennen?
Antwort: Was interessiert es jemanden der eh schon etwas illegales tut, ob dann ein Deckname ein Problem ist?
Antwort: Was interessiert es jemanden der eh schon etwas illegales tut, ob dann ein Deckname ein Problem ist?
- 25.02.15, 09:29
- Forum: Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Thema: Fake SMS an sich schon strafbar?
- Antworten: 25
- Zugriffe: 1846
Re: Fake SMS an sich schon strafbar?
Das Versenden einer SMS von einer Nummer die einem nicht zugewiesen ist, ist nicht strafbar.
- 23.02.15, 11:49
- Forum: Computer- und Onlinerecht
- Thema: Grafiksoftware Abo-Modell
- Antworten: 19
- Zugriffe: 2396
Re: Grafiksoftware Abo-Modell
Es gibt auch sehr gute freie Software zur Bildbearbeitung.
- 21.02.15, 13:10
- Forum: Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Thema: Fifty Shades of Grey vs. §131 StGB
- Antworten: 18
- Zugriffe: 1025
Re: Fifty Shades of Grey vs. §131 StGB
Lesen sie mal American Psycho . Dagegen wird ihnen Fifty Shades of Grey wie ein Kinderbuch vorkommen. Der Titel war im uebrigen nur indiziert und auch nicht wegen §131 StGB verboten. Seit 14 Jahren ist er wieder frei im Handel erhaeltlich. Auch bei diesem Buch ist die Verfilmung ab 16 gelabelt. Geri...
- 11.02.15, 16:23
- Forum: Medien u. Wettbewerb
- Thema: Weiterbildung - Ärzte per Mail einladen erlaubt?
- Antworten: 1
- Zugriffe: 790
Re: Weiterbildung - Ärzte per Mail einladen erlaubt?
Unverlangt zugeschickte Werbung kann teuer werden.
- 11.02.15, 09:13
- Forum: Computer- und Onlinerecht
- Thema: TV und das gesprochene Wort
- Antworten: 4
- Zugriffe: 946
Re: TV und das gesprochene Wort
Da andere Sprachbefehle laut Hersteller nicht an Dritte versendet werden (zur Erkennung) ist es nicht klar, ob dieser allgemeine Hinweis in der Anleitung reicht.
- 11.02.15, 09:11
- Forum: Computer- und Onlinerecht
- Thema: Aufruf zu Gewalttaten im Internet
- Antworten: 1
- Zugriffe: 618
Re: Aufruf zu Gewalttaten im Internet
Sie muessen strafbare Inhalt erst nach Kenntnis loeschen. Es besteht keine Pflicht regelmaessig zu kontrollieren.
Sind sie allerdings in Kenntnis gesetzt worden, dann muessen sie schnell handeln.
Es gibt aber trotzdem keinen Grund ihr komplettes Angebot vom Netz zu nehmen.
Sind sie allerdings in Kenntnis gesetzt worden, dann muessen sie schnell handeln.
Es gibt aber trotzdem keinen Grund ihr komplettes Angebot vom Netz zu nehmen.