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- 08.08.15, 14:59
- Forum: Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht
- Thema: Verfahrensvorschriften
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Re: Verfahrensvorschriften
Rechtskräftig m.e. nicht. Die Strafe wurde durchgesetzt, trotz des Rechtsbehelfs des Einspruches, wonach die MV zuständig wäre. Auf der direkt folgenden mv wurde der fall einfach nicht behandelt. Die Strafe blieb bestehen und wurde weiterhin durchgesetzt. Die Strafe gilt auf unbestimmte zeit. Eine w...
- 08.08.15, 14:05
- Forum: Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht
- Thema: Verfahrensvorschriften
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Verfahrensvorschriften
Angenommen mitglied a wird vom vereinsvorstand mit einer vereinsstrafe belegt.
Kann es dann aufgrund des selben vergehens noch einmal von der mitgliederversammlung bestraft werden mit einer höheren strafe?
Kann es dann aufgrund des selben vergehens noch einmal von der mitgliederversammlung bestraft werden mit einer höheren strafe?
- 19.07.15, 12:21
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- Thema: Vegünstigungen für Mitglieder
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- 18.07.15, 09:52
- Forum: Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht
- Thema: Vegünstigungen für Mitglieder
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Vegünstigungen für Mitglieder
Angenommen ein gemeinnütziger Verein lädt zu Festivitäten ein und verlangt (als Kostenbeitrag für ein Buffet) Eintritt. Ist es dann statthaft, dass für Mitglieder/Nichtmitglieder verschiedene Eintrittspreise verlangt werden ? Oder Sind diese Vergünstigen als "geldwerter" Vorteil anzusehen?
- 17.06.15, 12:37
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- Thema: Hausverbot / Teilnahmerecht MV
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Re: Hausverbot / Teilnahmerecht MV
So steht es aber nun mal in der Satzung... Der Vorstand 1. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, sowie dem Kassenwart. 2. Der erweiterte Vorstand besteht zusätzlich aus dem Schriftwart/Protokollführer Kassenwart Stellv. 1. Jugendwart, 1. Platzwart, 3. Der Gesamtvorst...
- 17.06.15, 06:41
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- Thema: Hausverbot / Teilnahmerecht MV
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Re: Hausverbot / Teilnahmerecht MV
Selbst wenn, der beschluss wirksam wäre, gäbe es ja die möglichkekt der berufung, sodass die nächste mv entscheidet.
Also könnte das mitglied zumindest an der folgenden mv teilnwhmen oder nicht?
Also könnte das mitglied zumindest an der folgenden mv teilnwhmen oder nicht?
- 17.06.15, 06:39
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- Thema: Hausverbot / Teilnahmerecht MV
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Re: Hausverbot / Teilnahmerecht MV
Die Passage stand auf der Fogeseite (4 teilnehmer)
Eine paragraphen aufgaben des vorstandes gibt es nicht.
Vorstand im sinner 26bgb= 1./ 2. vs
Eine paragraphen aufgaben des vorstandes gibt es nicht.
Vorstand im sinner 26bgb= 1./ 2. vs
- 16.06.15, 21:36
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- Thema: Hausverbot / Teilnahmerecht MV
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Re: Hausverbot / Teilnahmerecht MV
Der Vorstand entscheidet über alle Angelegenheiten des Vereins soweit nicht nach der Satzung oder zwingend gesetzlichen Bestimmungen dies anderen Organen vorbehalten ist. und ja e.v. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört: 1.Berichte der Vorstandsmitglieder sowie der Bericht der Kassenprü...
- 16.06.15, 21:09
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- Thema: Hausverbot / Teilnahmerecht MV
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Re: Hausverbot / Teilnahmerecht MV
Wie erklärt sich dann aber:
"Der Vorstand ist beschlussfähig sofern vier Vorstandsmitglieder an der Sitzung teilnehmen, darunter einer der Vorsitzenden"
Hätte es mal vorher erwähnen sollen.
Rechtsfähiger verein.
"Der Vorstand ist beschlussfähig sofern vier Vorstandsmitglieder an der Sitzung teilnehmen, darunter einer der Vorsitzenden"
Hätte es mal vorher erwähnen sollen.
Rechtsfähiger verein.
- 16.06.15, 20:23
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- Thema: Hausverbot / Teilnahmerecht MV
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Re: Hausverbot / Teilnahmerecht MV
Organe des Vereins Organe des Vereins sind: 1. Der Vorstand 2. Die Mitgliederversammlung §Y Der Vorstand 1. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, sowie dem Kassenwart. 2. Der erweiterte Vorstand besteht zusätzlich aus dem... Xy Sonstige Maßnahmen gegen Mitglieder St...
- 16.06.15, 18:09
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- Thema: Hausverbot / Teilnahmerecht MV
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Re: Hausverbot / Teilnahmerecht MV
Gewählt wird von der MV. Das satzungsorgan Vorstand wird per Satzung gesplittet und unterteilt sich in gesch. vorstand und erw. Vorstand. Ausser dass gesch. Vorstand gür die aufnahme von mitgliedern zuständig ist, wird nicht weiter differenziert zwischen den Unterorganen. 32 BGB wurde abgeändert: De...
- 09.06.15, 12:24
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- Thema: Maßnahme gegen Mitglied
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Re: Maßnahme gegen Mitglied
In der Satzung findet man lediglich, dass die Sitzkngen nicht öffentlich sind. In der Gesxhäftsordnung des VS heisst es dass der Schriftführer für Protokollführung der MV und der V-Sitzungen zuständig ist. Das Mitglied wurde nicht eingeladen. Jedoch weitere Gäste aus Kreisen der Mitglieder. Nun stel...
- 03.06.15, 17:04
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- Thema: Maßnahme gegen Mitglied
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Re: Maßnahme gegen Mitglied
Hätte das betroffene Mitglied denn recht auf Einsicht in das Protokoll der Versammlung?
- 02.06.15, 17:04
- Forum: Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht
- Thema: Maßnahme gegen Mitglied
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Re: Maßnahme gegen Mitglied
Mal ja mal nein. Unregelmässig
- 02.06.15, 12:16
- Forum: Vereinsrecht / Gemeinnützigkeitsrecht
- Thema: Maßnahme gegen Mitglied
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Re: Maßnahme gegen Mitglied
@spezi: Es steht dort "maßnahmen gegen m.mustermann" Die Satzung enthält die Bestimmung: "Vorstandssitzungen sind nicht öffentlich" Im Vereinsheim haben die Mitglieder des Vorstandes Postfächer. Ansonsten erfolgt die Einladung per email. Wer keine emailadresse hat bekommt die ein...