Zauntor zu benachbarten Grundstück
Moderator: FDR-Team
Zauntor zu benachbarten Grundstück
Guten Tag,
da das benachbarte Grundstück von Person B, zu dem Person A den Zaun gesetzt hat, unbebaut ist und frei steht, würde Person A gerne ein Zauntor anbringen. Ist das Person A gesetzlich erlaubt? Wie ist die Rechtslage?
Viele Grüße
da das benachbarte Grundstück von Person B, zu dem Person A den Zaun gesetzt hat, unbebaut ist und frei steht, würde Person A gerne ein Zauntor anbringen. Ist das Person A gesetzlich erlaubt? Wie ist die Rechtslage?
Viele Grüße
Zuletzt geändert von Qwe am 08.06.21, 10:24, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Zauntor zu benachbarten Grundstück
Moderationsbeitrag
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?
Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.
Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
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Re: Zauntor zu benachbarten Grundstück
Das Tor auf dem eigenen Grundstück wahrscheinlich schon (kann aber bau- und nachbarrechtliche Bedingungen geben). Aber wozu soll es dienen?
Re: Zauntor zu benachbarten Grundstück
Das Zauntor wäre als Notausgang gedacht.
Re: Zauntor zu benachbarten Grundstück
Ein begehen oder befahren von fremden Grundstücken ist nur mit Zustimmen des Besitzers möglich.
Wenn das Grundstück mal bebaut ist, dann ist nix mit Notausgang.
Notausgang von was?
Wenn das Grundstück mal bebaut ist, dann ist nix mit Notausgang.
Notausgang von was?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Zauntor zu benachbarten Grundstück
Vielen Dank für die Antworten!
Also theoretisch ist das Gartentor auf dem eigenen Grundstück von Person A erlaubt, das begehen des Grundstücks von Person B aber nur mit Erlaubnis gestattet?
Also theoretisch ist das Gartentor auf dem eigenen Grundstück von Person A erlaubt, das begehen des Grundstücks von Person B aber nur mit Erlaubnis gestattet?
Notausgang vom Gartengelände im Fall eines Hausbrands.
Zuletzt geändert von Qwe am 08.06.21, 10:37, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Zauntor zu benachbarten Grundstück
Je nachdem was das für ein Grundstück ist. Es gibt schon auch private Wege, die von jedermann betreten werden dürfen. Und wenn man vor einem Brand flüchtet ohnehin.
Re: Zauntor zu benachbarten Grundstück
Verstehe. In wie fern könnten bau- und nachbarrechtliche Bedingungen problematisch werden in diesem theoretischen Fall? Hat Person B eine rechtliche Grundlage auf das beseitigen des Zauntors von Person A zu bestehen?
Re: Zauntor zu benachbarten Grundstück
Nein. Aber er kann die Nutzung untersagen.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Zauntor zu benachbarten Grundstück
Vielen herzlichen Dank!
Re: Zauntor zu benachbarten Grundstück
Wenn baurechtlich nichts dagegen spricht, kann sich der Grundstücksbesitzer auch einen Zaun nur bestehend aus Gartentoren (und Pfosten zum Anbringen)bauen. Solange man sie nicht benutzt, ist dagegen nichts einzuwenden. Und wenn man sie benutzt, dann eben nur im rechtlich erlaubten Rahmen. Es ist nur fraglich, wie sinnvoll das ist
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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- Beiträge: 24721
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Re: Zauntor zu benachbarten Grundstück
Und wenn es dem Nachbarn nicht passt, setzt er auf seiner Seite einen Zaun davor.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Zauntor zu benachbarten Grundstück
Das BGB weiß da schon auch noch einiges dazu, z.B. https://dejure.org/gesetze/BGB/922.html
und das Baurecht des jeweiligen Landes auch. Mitunter spielen auch noch Naturschutz- oder Denkmalrecht eine Rolle.
Im Ausgangsfall wäre es anzuraten erst mal den Eigentümer des Nachbargrundstückes zu fragen und im Zweifel dann noch die örtlich zuständige Behörde.
und das Baurecht des jeweiligen Landes auch. Mitunter spielen auch noch Naturschutz- oder Denkmalrecht eine Rolle.
Im Ausgangsfall wäre es anzuraten erst mal den Eigentümer des Nachbargrundstückes zu fragen und im Zweifel dann noch die örtlich zuständige Behörde.
Re: Zauntor zu benachbarten Grundstück
Okay, dann werde ich mich mit diesen Themen auch noch auseinandersetzen.
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