Klimagerät auf Nachbarbalkon

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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Flughafenbeobachter
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Klimagerät auf Nachbarbalkon

Beitrag von Flughafenbeobachter »

Guten Tag,
ich konstruiere mal einen Fall und würde mich über Diskussionen dazu freuen.
In einer größeren Wohneinheit, die kurz vor Fertigstellung ist, ist aufgefallen, dass auf dem Ostbalkon (2x2m) ein Klimasplitgerät ca. 100 x 100 x 40 cm mit zugehörigen Installationen angeschlossen wurde. Das Gerät steht auf dem Balkon.
Der Abstand des Balkons und damit auch des Klimagerätes zum Schlafzimmer der nächstliegenden Nachbarwohnung beträgt ca. 100 cm. Optisch natürlich die Vollkatastrophe aber das ist nachrangig zu bewerten. Die Wohnungseigentümer wurden über diese Balkonbebauung nicht informiert.
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um den Einsatz des Klimagerätes zu untersagen?
ktown
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Re: Klimagerät auf Nachbarbalkon

Beitrag von ktown »

Solche Geräte unterliegen des BImSchG und müssen entsprechende Abstände zu Aufenthaltsräumen einhalten.

Ansonsten muss geprüft werden in welchem Bundesland das ganze spielt und welche zusätzlichen Regelungen dort eventuell gelten.
Flughafenbeobachter hat geschrieben: 14.09.21, 15:58Die Wohnungseigentümer wurden über diese Balkonbebauung nicht informiert.
Hier mal was zum Lesen.
Oder hier
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Elektrikör
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Re: Klimagerät auf Nachbarbalkon

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

wenn das Gerät 100cm hoch ist, dürfte (dank Brüstung) da nicht viel davon zu sehen sein


MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
ExDevil67
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Re: Klimagerät auf Nachbarbalkon

Beitrag von ExDevil67 »

Wenn ich untern auf der Straße vielleicht nicht. So wie ich die Frage aber verstehe wird über die Anlage Wohnung A versorgt und das Aussengerät auf dem Balkon von Wohnung B installiert.

Frage wäre zunächst für mich wer hat die Montage dort veranlasst und in welchen Rechtsverhältnissen stehen die Beteiligten aktuell und künftig zueinander?
ktown
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Re: Klimagerät auf Nachbarbalkon

Beitrag von ktown »

ExDevil67 hat geschrieben: 15.09.21, 06:16 So wie ich die Frage aber verstehe wird über die Anlage Wohnung A versorgt und das Aussengerät auf dem Balkon von Wohnung B installiert.
Wie kommen sie darauf?
Es geht schlicht und ergreifend darum, dass die WEG nicht informiert wurde. Vor und Rücklauf werden durch Gemeinschaftseigentum geführt und dass das Gerät ca. 1m vom Schlafzimmer der Nachbarwohnung aufgestellt wurde.
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ExDevil67
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Re: Klimagerät auf Nachbarbalkon

Beitrag von ExDevil67 »

ktown hat geschrieben: 15.09.21, 06:53
ExDevil67 hat geschrieben: 15.09.21, 06:16 So wie ich die Frage aber verstehe wird über die Anlage Wohnung A versorgt und das Aussengerät auf dem Balkon von Wohnung B installiert.
Wie kommen sie darauf?
Wenn die Wohnung zu der der Balkon auf der das Gerät steht auch die ist die von Klimaanlage profitiert, warum sollte sich dann der Eigentümer beschweren?
Flughafenbeobachter hat geschrieben: 14.09.21, 15:58 Die Wohnungseigentümer wurden über diese Balkonbebauung nicht informiert.
ktown hat geschrieben: 15.09.21, 06:53 Es geht schlicht und ergreifend darum, dass die WEG nicht informiert wurde.
Hat die WEG überhaupt schon etwas mitzureden bzw wer ist die WEG, sofern sie schon besteht, überhaupt zu diesem Zeitpunkt?
Flughafenbeobachter hat geschrieben: 14.09.21, 15:58 In einer größeren Wohneinheit, die kurz vor Fertigstellung ist,
ktown
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Re: Klimagerät auf Nachbarbalkon

Beitrag von ktown »

ExDevil67 hat geschrieben: 15.09.21, 07:16 Wenn die Wohnung zu der der Balkon auf der das Gerät steht auch die ist die von Klimaanlage profitiert, warum sollte sich dann der Eigentümer beschweren?
Sehe ich nicht so, da meines Erachtens hier
Flughafenbeobachter hat geschrieben: 14.09.21, 15:58 Die Wohnungseigentümer wurden über diese Balkonbebauung nicht informiert.
meines Erachtens die WEG gemeint ist und wenn es Einzahl wäre, dann könnten es auch die der Nachbarwohnung sein.
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Flughafenbeobachter
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Re: Klimagerät auf Nachbarbalkon

Beitrag von Flughafenbeobachter »

Elektrikör hat geschrieben: 15.09.21, 00:30 Hallo,

wenn das Gerät 100cm hoch ist, dürfte (dank Brüstung) da nicht viel davon zu sehen sein


MfG
Die Balkonbrüstung besteht aus einer Glasscheibe
Zuletzt geändert von ktown am 15.09.21, 09:57, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Bitte nutzen sie, zur besseren Lesbarkeit, die Zitatfunktion.
Flughafenbeobachter
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Re: Klimagerät auf Nachbarbalkon

Beitrag von Flughafenbeobachter »

In der Wohnanlage gab es schon eine Eigentümerversammlung und auch Abstimmungen mit den Wohnungseigentümern bezüglich Markiseninstallationen und Farben. Eine Hausverwaltung kümmert sich um die Organisation. Aber keine Informationen bezüglich der Verbauung von Klimageräten.
Das Klimasplitgerät steht auf dem Balkon von Eigentümer A. Die Brüstung besteht aus transparentem Glas. Der Abstand des Balkons zum Schlafzimmer von Eigentümer B beträgt ca. 1 Meter.
ExDevil67
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Re: Klimagerät auf Nachbarbalkon

Beitrag von ExDevil67 »

Und welcher Eigentümer stört sich nun an dem Gerät und wer profitiert von der gekühlten Wohnung?

Die Eigentümer sind auch schon als solche in den Grundbüchern eingetragen und haben die Teilungserklärung unterschrieben? Oder hat der Bauherr nur seine Käufer eingeladen um deren Meinung zu verschiedenen Themen abzufragen?
Flughafenbeobachter
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Re: Klimagerät auf Nachbarbalkon

Beitrag von Flughafenbeobachter »

Eigentümer B möchte natürlich keine Schadstoffe oder nächtlichen Geräusche in seinem Schlafzimmer, durch die Betriebnahme der Klimaanlage von Eigentümer A. Die Wohnungseigentümer A und B sind bereits in den Grundbüchern eingetragen. Kennen sich aber noch nicht, da bislang noch kein Wohnungseinzug möglich war.
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Re: Klimagerät auf Nachbarbalkon

Beitrag von MGH »

Mehrere Ansätze:
- Wenn das Klimagerät laut ist (insbes Nachts) sind die Abstände und Grenzwerte nach BImschG zu anderen Wohnungen / Aufenthaltsräumen beachten.

- Wenn es die Fassade / Ansicht beeinträchtigt oder Bauteile des Gemeinschaftseigentums "beschädigt" werden, kann es, je nach Teilungserklärung, einer Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bedürfen.

- Wenn es den Wohnwert beeinträchtigt und die Maßnahme noch durch den Verkäufer (z. B. Bauträger) umgesetzt / zugelassen wird, und Ihre Abnahme noch nicht erfolgt ist, können evtl Ansprüche aus dem Kauf entstehen.

Ohne die genaue Situation, die Lautstärke usw, zu kennen, schwer abschließend zu beurteilen... vermutlich wird das ein ANwalt und ggf weitere Sachverständige prüfen müssen.

P.S. ein Splitgerät verursacht keine Schadstoffe oder stößt welche aus, da nur die Wärme an die Umgebungsluft abgegeben wird...
MarkusToe
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Re: Klimagerät auf Nachbarbalkon

Beitrag von MarkusToe »

Wenn die Anlage richtig ausgelegt und aufgebaut wurde ist die in einem Meter Abstand fast unhörbar.
Meine hängt direkt vor dem SZ Fenster, da hört man nix....
ktown
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Re: Klimagerät auf Nachbarbalkon

Beitrag von ktown »

Sprechen wir uns mal in 3-5 Jahren wieder. :lachen: Ich prognostiziere Ihnen, dass dann die Geräuschkulisse eine andere ist. :wink:
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MarkusToe
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Re: Klimagerät auf Nachbarbalkon

Beitrag von MarkusToe »

Das 3. Jahr ist sie schon ohne Änderung gelaufen, ok dieses Jahr extrem wenig.....
Immer noch leise....
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