Bodengutachten pflicht? Bundesland Bayern

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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BlackSektor
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Bodengutachten pflicht? Bundesland Bayern

Beitrag von BlackSektor »

Hallo, ist es in Bayern Pflicht, vor Errichtung einer DHH ein Bodengutachten machen zu lassen. In Bayern wird immer nur vom Standsicherheitsnachweis, nie von einer Statik gesprochen.

Meiner Laienhaften Meinung nach stellt sich die Sachlage so dar:

1. Bodengutachten als Grundlage für Statik
2. Statik als Grundlage für die Bewehrungsplan
3. Bewehrungsabnahme geprüft vor dem Betonieren.
4. Beton auf Art und Güte testen lassen.

Lieg ich damit falsch?
ktown
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Beitrag von ktown »

Teilweise ja und teilweise nein.

Grundsätzlich ist der Architekt bzw. der Statiker in der Pflicht den Baugrund prüfen zu lassen. Sie bekommen aber auch mit einer korrekten Statik ohne Baugrunduntersuchung eine Genehmigung. Letztlich müßen dann der Statiker und der Architekt dafür gerade stehen.

Zu 2 und 3: das versteht sich von selbst. Wobei z.B. ein Bauträger für die Standsicherheit haften muß. Sie als Bauherr müßen dafür nicht extra einen Prüfstatiker bestellen.

zu 4: Dies muß nur bei sog. B2-Baustellen durchgeführt werden. Dies kommt aber in den seltensten Fällen bei Einfamilienhäsuern vor.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Chub
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Re: Bodengutachten pflicht? Bundesland Bayern

Beitrag von Chub »

BlackSektor hat geschrieben: Meiner Laienhaften Meinung nach stellt sich die Sachlage so dar:

1. Bodengutachten als Grundlage für Statik
Nö muss nicht, der Statiker setzt einfach eine schlechte Bodenpressung als gegeben an und rechnet einfach mit mehr Stahl (was der Bauherr dann halt mitbezahlt).
Statiker schreibt dann in seine Statik: Annahmen sind vor Ort zu prüfen, damit ist er ausm Schneider.

Dann prüft vor Ort ein Architekt (dies sehen sich selbst eher als Künstler) oder Ali von der Baufirma, welcher Dir dann schwört, dass dem Boden gut is.


Eine Verpflichtung zum Bodengutachten sehe ich insofern nicht, aber man kann eventuell über DIN 18195 Wasserlastfallklassifizierung ein Bodengutachten erzwingen, je nach Vertragsgestaltung sind dies dann aber Extrakosten oder im Preis mit drin.

Generell ist das Risiko des Baugrundes, ein Risiko des Bodeneigentümers, insofern ist hier auch die Vertragsgestaltung entscheidend (Kauft man Haus + Grundstück, oder lässt man sich ein Haus auf sein Grundstück setzen).
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
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