Um kurz nach 6 fangen in einem Wohngebiet die Bagger an zu dröhnen und es werden LKW-Ladungen Steine abgeladen. Es ist keine private Baustelle wie z.B. ein Neubau.
Herr A ist der Meinung, dass Baulärm aller Art erst um 7 Uhr in der Früh beginnen darf.
Wie ist denn da die allgemeine Rechtslage?