Gilt ein Urteil "für immer"?

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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Bumblebii
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Gilt ein Urteil "für immer"?

Beitrag von Bumblebii »

Hallo zusammen,

A würde gerne wissen, ob ein Urteil auch zwei Mal gilt.

A wohnt an der Straße, hinter ihm hat B gebaut. B hat ein Wegerecht über As Privatweg. B wollte gerne ein Tor an der Straße und hat dieses nach Absprache mit A errichtet.

Nach 20 Jahren verkauft B an C. C gefällt das Tor nicht und war der Meinung, dass sein Wegerecht dadurch eingeschränkt sei und klagte gegen A auf Abbau der Toranlage oder Einbau einer elektrischen Öffnung auf As Kosten (Einbau und Unterhalt)
C hat verloren, da er im Besitz von 2 Schlüsseln ist, sei sein uneingeschränktes Wegerecht gegeben.

C verkauft ein paar Jahre später das Haus an D. Jetzt möchte D das Tor entfernt haben.

Kann A sich auf das alte Urteil berufen oder besteht die Möglichkeit anderer Richter, anderes Urteil?

Zur besseren Verständlichkeit, es handelt sich um ein Pfeifenkopfgrundstück. Das Tor ist auf As Grundstücksgrenze zur Straße. Die Grundstücksgrenze zwischen A und D ist offen.

Liebe Grüße
Celestro
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Re: Gilt ein Urteil "für immer"?

Beitrag von Celestro »

Bumblebii hat geschrieben:
Kann A sich auf das alte Urteil berufen oder besteht die Möglichkeit anderer Richter, anderes Urteil?
Sowohl als auch. Zunächst einmal ist ein Urteil etwas zwischen 2 Parteien. Dafür gilt das Urteil zunächst einmal. Jedoch gibt es ja die Möglichkeit einer Revision.

Geht jetzt ein anderer vor Gericht, kann ein anderer Richter ein völlig anderes Urteil sprechen.
Tastenspitz
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Re: Gilt ein Urteil "für immer"?

Beitrag von Tastenspitz »

Wenn sich Gegebenheiten ändern, können sich auch die resultierenden Konsequenzen ändern.
Wenn Bspw. D schwerstbehindert ist und für die Aktion "aussteigen - Tor aufmachen - einsteigen - durchfahren - aussteigen - Tor zumachen - wieder einsteigen" jedesmal 30 Minuten braucht könnte eine Klage auf entfernen oder ähnlich durchaus Erfolg haben.
Allerdings nmE. zu Kostenlast des D.
Die Frage ist auch, ob D nicht Eigentümer des Tores ist, welches B errichtet hat.
ktown
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Re: Gilt ein Urteil "für immer"?

Beitrag von ktown »

Celestro hat geschrieben:Jedoch gibt es ja die Möglichkeit einer Revision.
Ist das so?
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ExDevil67
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Re: Gilt ein Urteil "für immer"?

Beitrag von ExDevil67 »

ktown hat geschrieben:
Celestro hat geschrieben:Jedoch gibt es ja die Möglichkeit einer Revision.
Ist das so?
Grundsätzlich, wenn sie zulässig ist ja. Aber auch die ist nur innerhalb einer gewissen Frist möglich. Also dürfte das Urteil das C keinen Anspruch auf Rückbau hat rechtskräftig sein.
ktown
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Re: Gilt ein Urteil "für immer"?

Beitrag von ktown »

ExDevil67 hat geschrieben:
ktown hat geschrieben:
Celestro hat geschrieben:Jedoch gibt es ja die Möglichkeit einer Revision.
Ist das so?
Grundsätzlich, wenn sie zulässig ist ja. Aber auch die ist nur innerhalb einer gewissen Frist möglich. Also dürfte das Urteil das C keinen Anspruch auf Rückbau hat rechtskräftig sein.
Die Frage zielte darauf ab, ob wegen solch einem Sachverhalt grundsätzlich eine Revision zugelassen wird, oder ob da das Amtsgericht grundsätzlich schon einen Riegel vorschieben kann?
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Flowjob
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Re: Gilt ein Urteil "für immer"?

Beitrag von Flowjob »

Das AG braucht keinen Riegel vorschieben. Selbst wenn eine Revision möglich wäre, könnte D keine Revision in einem von C angestrengten Verfahren einlegen. Er ist ja kein Verfahrensbeteiligter.
freemont
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Re: Gilt ein Urteil "für immer"?

Beitrag von freemont »

Bumblebii hat geschrieben:...

Kann A sich auf das alte Urteil berufen oder besteht die Möglichkeit anderer Richter, anderes Urteil?
...

Hallo,

wenn die Frage ob A das Tor abbauen muss bereits zu Lasten des früheren Eigetümers/Wegerechtsinhabers C verneint wurde, rechtskräftig verneint wurde, erstreckt sich nach § 325 ZPO die Rechtskraft auf den Rechtsnachfolger im Eigentum/Wegerecht D.

Ein neue, weitere Klage des D mit demselben Streitgegenstand wäre unzulässig.
§ 325
Subjektive Rechtskraftwirkung

(1) Das rechtskräftige Urteil wirkt für und gegen die Parteien und die Personen, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Rechtsnachfolger der Parteien geworden sind ...
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Re: Gilt ein Urteil "für immer"?

Beitrag von ktown »

Flowjob hat geschrieben:Das AG braucht keinen Riegel vorschieben. Selbst wenn eine Revision möglich wäre, könnte D keine Revision in einem von C angestrengten Verfahren einlegen. Er ist ja kein Verfahrensbeteiligter.
dieser Einwand ist berechtigt. :oops:
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Re: Gilt ein Urteil "für immer"?

Beitrag von ChrisR »

Tastenspitz hat geschrieben:Die Frage ist auch, ob D nicht Eigentümer des Tores ist, welches B errichtet hat.
Geht das Eigentum nicht nach § 946 BGB mit dem Einbau auf A über?
locarno

Re: Gilt ein Urteil "für immer"?

Beitrag von locarno »

1) Das Urteil hat Rechtswirkung für und gegen die Ex-Prozessparteien und nur gegen sie. Es "wirkt" genau ein einziges Mal.

2) Ein Richter darf das nächste Mal anders entscheiden. Wäre das nicht so, hätten die Richter den Prozessparteinen gegenüber ihre Neutralitätspflicht verloren.

3) A darf sich auf das alte Urteil berufen, das angerufene Gericht ist aber and die "alte" Entscheidung nicht gebunden.
Zuletzt geändert von locarno am 22.11.16, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gilt ein Urteil "für immer"?

Beitrag von ktown »

Steht das nicht dem was freemont verlinkt hat entgegen?
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locarno

Re: Gilt ein Urteil "für immer"?

Beitrag von locarno »

Kann sein, dass es hier identische Streitgegenstände gäbe. Dann wäre die Klage tatsächlich abzuweisen.

Allerdings hat sich die Rechtssprechung zu dem Begriff des "uneingeschränkten Wegerechtes" geändert, da reicht es heute nicht mehr aus,
einer Person zwei Schlüssel zu geben.
ktown
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Re: Gilt ein Urteil "für immer"?

Beitrag von ktown »

locarno hat geschrieben:Kann sein, dass es hier identische Streitgegenstände gäbe. Dann wäre die Klage tatsächlich abzuweisen.

Allerdings hat sich die Rechtssprechung zu dem Begriff des "uneingeschränkten Wegerechtes" geändert, da reicht es heute nicht mehr aus,
einer Person zwei Schlüssel zu geben.
Aha und deswegen gilt § 325 ZPO nicht mehr?
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Tastenspitz
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Re: Gilt ein Urteil "für immer"?

Beitrag von Tastenspitz »

ktown hat geschrieben:Steht das nicht dem was freemont verlinkt hat entgegen?
ZPO 325 sagt:
(1) Das rechtskräftige Urteil wirkt für und gegen die Parteien und die Personen, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Rechtsnachfolger der Parteien geworden sind oder den Besitz der in Streit befangenen Sache in solcher Weise erlangt haben, dass eine der Parteien oder ihr Rechtsnachfolger mittelbarer Besitzer geworden ist.
Es geht also nmE. um den Erwerb/die Besitzstandsänderung während eines laufenden Verfahrens.
Hier ist das Verfahren aber vor Erwerb längstens schon abgeschlossen.
ChrisR hat geschrieben:Geht das Eigentum nicht nach § 946 BGB mit dem Einbau auf A über?
Nach BGB § 94 sind wesentliche Bestandteile
die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen,
.
Wenn man denn Haare spalten möchte trifft dies zwar auf die Pfähle, nicht aber auf das an den Scharnieren lose eingehangene Tor zu.
Wobei ich mir fast sicher bin, dass darüber schon mal geurteilt wurde. Ich finde aber nichts. :(
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