Klärgrube noch in Betrieb
Moderator: FDR-Team
Klärgrube noch in Betrieb
Ich habe 2015 ein Haus gekauft. Heute stellte ich fest, dass ich gar nicht an das Abwassernetz angeschlossen bin, sondern im Garten noch eine alte Sickergrube vorhanden ist. Diese funktioniert noch, ist aber nach meinen Recherche verboten. Wie ist die Rechtslage? Muss ich mich um einen neuen Anschluss zum Netz kümmern?
Re: Klärgrube noch in Betrieb
Nö, sie dürfen sich auch eine Kläranlage bauen.Chris273 hat geschrieben:Muss ich mich um einen neuen Anschluss zum Netz kümmern?

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Klärgrube noch in Betrieb
Für die Feststellung dieser offensichtlichen Tatsache braucht der Hausbesitzer zwei Jahre?Chris273 hat geschrieben:Ich habe 2015 ein Haus gekauft. Heute stellte ich fest, dass ich gar nicht an das Abwassernetz angeschlossen bin, sondern im Garten noch eine alte Sickergrube vorhanden ist.
Re: Klärgrube noch in Betrieb
https://www.welt.de/finanzen/article388 ... esten.html
https://www.klaeranlagen-vergleich.de/w ... reibe.html
Schau bitte mal dort rein.
Hardy DD
https://www.klaeranlagen-vergleich.de/w ... reibe.html
Schau bitte mal dort rein.
Hardy DD
Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt auch, wenn man keine hat.
Wilhelm Busch
Wilhelm Busch
Re: Klärgrube noch in Betrieb
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass Gruben in unserem Dorf gar nicht mehr erlaubt sind und ich mich jetzt ans öffentliche Netz anschließen muss. Wurde wohl damals vom Vorbesitzer einfach nicht gemacht.Hardy DD hat geschrieben:https://www.welt.de/finanzen/article388 ... esten.html
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Schau bitte mal dort rein.
Hardy DD
Hat jemand Ahnung wie die Rechtslage bezüglich der Kosten aussieht? Muss ich alles selbst tragen? Wozu habe ich in den letzten Jahren 5 Euro/m³ für das Abwasser bezahlt? Besteht die Chance das Geld zurück zu bekommen?
Re: Klärgrube noch in Betrieb
Was kann der Entwässerungsbetrieb dazu, wenn das Haus, obwohl Pflicht, bis heute noch nicht an die örtliche Kanalisation angeschlossen ist?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Klärgrube noch in Betrieb
Der Entwässerungsbetrieb kann natürlich nichts dafür, hat aber m.E. zu Unrecht die hohen Abwassergebühren erhalten, obwohl ich den ganzen Schei** ja auf meinem Grundstück in einer versteckten Klärgrube gesammelt habe.
Re: Klärgrube noch in Betrieb
Ich glaube mit den 5€/m³ werden sie sicherlich besser wegkommen, als mit der Ordnungsstrafe, weil sie illegalerweise noch eine Klärgrube betrieben haben. 

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Klärgrube noch in Betrieb
Das glaube ich nicht. Die Grube war versteckt unter 40 cm Erde und ich habe fleißig Gebühren für Abwasser gezahlt. Daher konnte ich schon davon ausgehen, dass ich ordnungsgemäß angeschlossen bin. So hoch kann die Strafe gar nicht ausfallen, wenn selbst das Amt der Meinung war, dass ich angeschlossen bin 

Re: Klärgrube noch in Betrieb
Was haben die 40cm mit der Ordnungsstrafe zutun?
Der Verwaltung ist es völlig Schnuppe, ob sie Kenntnis hatten, oder nicht. Als Grundstückseigentümer hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Der Verwaltung ist es völlig Schnuppe, ob sie Kenntnis hatten, oder nicht. Als Grundstückseigentümer hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Klärgrube noch in Betrieb
um es klarer auszudrücken...
Lieber jetzt (möglichst unauffällig) den Kanal anschließen und nicht das Fass aufmachen. Wenn in Paar Jahren mal eine Befahrung des Kanals erfolgt, kann sein das dies eh aufkommt.
Wenn Sie die gebühr zurückfordern wollen, kann es zum einen Sein, das dann die Illegale Grube behördlich aufgegriffen wird, und zum andern kann es sein, das Sie die Kanalbeiträge gar nicht zurückbekommen, da ja die Kläranlage und der Kanal da sind, und der Kanalbetreiber (oft Gemeinde) ja nichts dafür kann, wenn Sie (gesetzeswidrig) nicht angeschlossen haben...
Lieber jetzt (möglichst unauffällig) den Kanal anschließen und nicht das Fass aufmachen. Wenn in Paar Jahren mal eine Befahrung des Kanals erfolgt, kann sein das dies eh aufkommt.
Wenn Sie die gebühr zurückfordern wollen, kann es zum einen Sein, das dann die Illegale Grube behördlich aufgegriffen wird, und zum andern kann es sein, das Sie die Kanalbeiträge gar nicht zurückbekommen, da ja die Kläranlage und der Kanal da sind, und der Kanalbetreiber (oft Gemeinde) ja nichts dafür kann, wenn Sie (gesetzeswidrig) nicht angeschlossen haben...