Und wenn mit "Auto" ein Pkw gemeint ist, wäre das zu wenig, dann stünden Müllabfuhr, Winterdienst oder auch die Feuerwehr auf dem Schlauch. Die Restfahrbahnbreite muss m. W. 3,XX Meter betragen.timo_jessi hat geschrieben: Würde auf beiden Seiten geparkt, käme gerade noch so ein Auto durch.
Aufstellen von Pollern vor Grundstück erlaubt?
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Re: Aufstellen von Pollern vor Grundstück erlaubt?
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: Aufstellen von Pollern vor Grundstück erlaubt?
Ach, immer dieser Streit um's Grün .... Ich sach ja immer, liebe Else, ich sach ja immer: zubetonieren und Grün streichen, schon ist's schön Grün (und bleibt es auch im Winter und bei Matsch starker Beanspruchung) und die Autos können auch hübsch parken ohne ständig die halbe Botanik mitzunehmen..... 

Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
Re: Aufstellen von Pollern vor Grundstück erlaubt?
Das ist ja nun Ihr persönliches Problem, wenn Sie sich von irgendeinem dahergelaufenen Hanswurst etwas verbieten lassen, worüber er gar nicht zu befinden hat.timo_jessi hat geschrieben: Der Ersteller der Poller verbietet es einem sogar verbal, dass man im Winter auch nur in der Nähe "seiner" Straßenseite parkt