Lärmschutzwand als Protest nutzen - was ist erlaubt?

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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Unwissender12
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Lärmschutzwand als Protest nutzen - was ist erlaubt?

Beitrag von Unwissender12 »

Hallo,

folgende Situation: Ich wohne in einer Kleinstadt und in den letzen ca. 20 Jahren ist neben unserer damals noch ruhigen Wohnsiedlung nach und nach ein größeres Einkaufsgebiet entstanden, in der sich mittlerlweile nahezu alle Supermärkte der Stadt angesiedelt haben, während in der Innenstadt immer mehr Ladengeschäfte leer stehen. Letztlich führt nur eine sinnvolle Straße, an der geerade mein Haus steht, in das Einkaufsgebiet. Nun fährt für die täglichen Einkäufe gefühlt die Hälfte der Stadtbewohner mit dem Auto an meinem Haus vorbei. Meine Frau und ich müssen uns aufgrund des Verkehrslärms im Garten anschreien um uns zu verstehen, die Kinder können auch nicht z. B. mal draußen auf der Terrasse Hausaufgaben machen.

Nun soll direkt im Anschluss an das bestehende Einkaufsgebiet nochmal ein weiteres erschlossen werden. Es sind im Moment ein Baumarkt, ein Fast Food Restaurant und eine Tankstelle im gespräch. Da im Stadtrat viele örtliche Geschäftsleute vertreten sind, geht das.

Ich möchte nun meinen bisherigen Zaun durch eine Lärmschutzwand ersetzen. Dann wird also gefühlt die halbe Stadt täglich an meiner 25m langen Lärmschutzwand vorbeifahren. Das muss man doch irgendwie nutzen können.

Meine Fragen:
- Darf ich an der Wand Plakate anbrigen? Fällt das unter das Baurecht? Aus Kunsstofffolie bzw. haltbarem Netz. Möglichst grelle und auffällige Hintergrundfarben, z. B. abwechselnd orange und blau. Diese sind ja dann kein fest verbauter Teile der Wand.

- Darf ich inhaltlich z. B. folgende Themen draufschreiben?:
- Eine Motivation für die weiteren Betroffen, es nachzutun mit Infos wo man preisgünstige Plakate, Lärmschutzwände usw. bekommt.
- Sprüche wie "Verkehrslärm macht die Anwohner agressiv" oder "Diese Straße lärmt und stinkt stärker als ein Schweinestall" o.ä. Ziel soll es sein, innerhalb des rechtlichen Rahmens eine nachhaltig bedrückte und etwas verärgerte Stimmung auf der Straße zu erzeugen.
- Ich könnte mir auch sowas wie einen "Lärmschutzwand - Blog" vorstellen. Also einen Bereich der Wand, an dem ich alle 6 Monate (je nach Aufwand und Preis des Plakats - zumindest solange, bis mir die Lust dazu ausgeht) die Meinung eines anderen Mitbetroffenen oder eine thematisch passende unangenehme Stadtneuigkeit aufschreibe.
- Am entfernten Ende der Wand könnte ein Plakat lauten: "Hundetoilette. Dies hier ist ein prima Platz für Ihren Hund, sein Geschäft zur verrichten". Es handelt sich hier um einen viel befahrenen Geh-/Fahrradweg.

Welche rechtlich erlaubten Möglichkeiten gibt es sonst noch? Es soll keinesfalls plump oder dumm wirken, sondern möglichst pfiffig, teils belustigend, teils bedrückend, und mit der Absicht wie z. B. bei bestimmten Theaterstücken, dass die unangenehmen Eindrücke noch lange nachwirken und zum Nachdenken anregen.

Also: was von alledem ist rechtlich erlaubt/nicht erlaubt und welche Wand-Ideen gibt es sonst noch?

Ich würde mich riesig über möglichst viele Antworten freuen!

Viele Grüße!

Ein Lärmgeplagter
SusanneBerlin
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Re: Lärmschutzwand als Protest nutzen - was ist erlaubt?

Beitrag von SusanneBerlin »

Erst einmal wäre zu prüfen, ob die angedachte Lärmschutzwand genehmigungsbedürftig ist.
Grüße, Susanne
Tastenspitz
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Re: Lärmschutzwand als Protest nutzen - was ist erlaubt?

Beitrag von Tastenspitz »

Wer Werbung macht, braucht eine Genehmigung. Das schon mal vorab.
Dann muss geprüft werden, inwieweit dieser "Zaun" nach Baurecht und ggf. Nachbarrecht bis zu welcher Höhe zulässig ist. Dort finden sich oft auch Regelungen zur Gestaltung (zb. Farbe).
Unwissender12 hat geschrieben:Ziel soll es sein, innerhalb des rechtlichen Rahmens eine nachhaltig bedrückte und etwas verärgerte Stimmung auf der Straße zu erzeugen.
:lachen: Das wird aber so nicht zu erreichen sein.
Sowas erreicht man nur, wenn man den Verkehr "behindert" (natürlich im zulässigen Rahmen) indem man zB. sein Auto auf der Straße abstellt. Verlangsamt den Verkehrsfluss und sorg für Verdruß bei den KFZ Lenkern.
Pirate
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Re: Lärmschutzwand als Protest nutzen - was ist erlaubt?

Beitrag von Pirate »

Unwissender12 hat geschrieben:Ziel soll es sein, innerhalb des rechtlichen Rahmens eine nachhaltig bedrückte und etwas verärgerte Stimmung auf der Straße zu erzeugen.
Du überschätzt stark das Interesse an solchen Plakaten ausserhalb der betroffenen Anwohnerschaft.
Azik
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Re: Lärmschutzwand als Protest nutzen - was ist erlaubt?

Beitrag von Azik »

Unwissender12 hat geschrieben: Welche rechtlich erlaubten Möglichkeiten gibt es sonst noch?
Na das machen, was der Gesetzgeber für so eine Situation vorgesehen hat:
Rechtsmittel gegen die (Bau-)Genehmigungen oder je nach Sachlage gegen den aufgestellten Bebauungsplan (Normenkontrolle) einlegen.
Unwissender12
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Re: Lärmschutzwand als Protest nutzen - was ist erlaubt?

Beitrag von Unwissender12 »

Danke für die bisherigen Antworten.

Bis 2m Höhe gibt es keine Genehmigungspflicht, aber auch 3m Höhe (und brauche ich wahrscheinlich mindestens) sollten genehmigt werden. Habe da bereits beim Bauamt nachgefragt.

Die vorgeschlagene Rechtsprüfung und auch weitere Aktionen wie Unterschriftensammlung, Bürgerversammlung usw. nimmt unser kleines Grüppchen ohnehin bereits in Angriff bzw. ist bereits getan.

Mir geht es im Moment rein um die Lärmschutzwand. Die Kernfrage ist wahrscheinlich, ob auf die Wand angebrachte Plakate mit Texten, die letztlich meine Meinung darstellen, unter soetwas wie Demonstrationsrecht oder Meinungsfreiheit fallen? Oder ob das Bauamt auch in diesem Fall sagen kann, das passt nicht ins Stattbild und muss entfernt werden.
Azik
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Re: Lärmschutzwand als Protest nutzen - was ist erlaubt?

Beitrag von Azik »

Unwissender12 hat geschrieben: Oder ob das Bauamt auch in diesem Fall sagen kann, das passt nicht ins Stattbild und muss entfernt werden.
Das kommt auf die Umstände an, auszuschließen ist es auf einem Forum nicht.
Allerdings käme eine Beseitigung nur aus baurechtlichen Gründen in Betracht, nicht aufgrund des Inhaltes von Plakaten.

2m Hohe Einfriedungen fügen sich z.B. nicht ohne Weiteres in jede Umgebung ein (§ 34 Abs. 1 BauGB, falls es keinen Bebauungsplan gibt).

Man sollte auch in Erfahrung bringen, ob es in der Gemeinde eine Plakatierungsverodnung gibt und welche Vorgabe die macht.
winterspaziergang

Re: Lärmschutzwand als Protest nutzen - was ist erlaubt?

Beitrag von winterspaziergang »

Vorweg: das Anliegen und Problem sind nachvollziehbar, klar, möchte man was gegen den Lärm tun.
Unwissender12 hat geschrieben: Meine Fragen:
- Darf ich an der Wand Plakate anbrigen? Fällt das unter das Baurecht? Aus Kunsstofffolie bzw. haltbarem Netz. Möglichst grelle und auffällige Hintergrundfarben, z. B. abwechselnd orange und blau. Diese sind ja dann kein fest verbauter Teile der Wand.
das ist der rechtliche Teil und der wurde ja beantwortet
...
- Sprüche wie "Verkehrslärm macht die Anwohner agressiv" oder "Diese Straße lärmt und stinkt stärker als ein Schweinestall" o.ä. Ziel soll es sein, innerhalb des rechtlichen Rahmens eine nachhaltig bedrückte und etwas verärgerte Stimmung auf der Straße zu erzeugen.
- Ich könnte mir auch sowas wie einen "Lärmschutzwand - Blog" vorstellen. Also einen Bereich der Wand, an dem ich alle 6 Monate (je nach Aufwand und Preis des Plakats - zumindest solange, bis mir die Lust dazu ausgeht) die Meinung eines anderen Mitbetroffenen oder eine thematisch passende unangenehme Stadtneuigkeit aufschreibe.
...

...Es soll keinesfalls plump oder dumm wirken, sondern möglichst pfiffig, teils belustigend, teils bedrückend, und mit der Absicht wie z. B. bei bestimmten Theaterstücken, dass die unangenehmen Eindrücke noch lange nachwirken und zum Nachdenken anregen.

Also: was von alledem ist rechtlich erlaubt/nicht erlaubt und welche Wand-Ideen gibt es sonst noch?
Ideen, was man tun oder schreiben kann, um unangenehme Eindrücke zu erzeugen, die lange nachwirken und zum Nachdenken anregen, während man im Auto sitzt, vorbeifährt und nur das Ziel hat, schnell im Supermarkt einzukaufen und wieder heimzufahren?

Tippe auf nichts bis gar nichts.

Vermutlich erzeugt man den gleichen Effekt, wie die Autobahnschilder mit dem Bild einer Familie und dem Hinweis "langsam fahren". Man kann ja selbst mal schauen, wie lange man noch darüber nachdenkt.

Wenn klar ist, dass das ein Anwohner ist, der seine eigene Mauer damit schmückt, fragen sich die meisten, welch "lustige" Gestalt das wohl sein mag.

So oder so, der Eindruck, den man hinterlässt, wird flüchtig sein.
- Am entfernten Ende der Wand könnte ein Plakat lauten: "Hundetoilette. Dies hier ist ein prima Platz für Ihren Hund, sein Geschäft zur verrichten". Es handelt sich hier um einen viel befahrenen Geh-/Fahrradweg.
ich fürchte, die :ironie: kommt nicht unbedingt an oder selbst wenn:

So oder so, der Eindruck, den man hinterlässt, wird flüchtig sein.
MGH
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Re: Lärmschutzwand als Protest nutzen - was ist erlaubt?

Beitrag von MGH »

Hallo

Werbung ist ab bestimmten Größen genehmigungspflichtig (z. B. 1m²) Hinweis auf günstige Einkaufsmöglichkeiten für Protestplakate ist Werbung.
"Politische" Statements, gerade auch wenn sie nicht auf Produkte hinweisen sind keine Werbung.

Mal in den Bebauungsplan oder die Einfriedungssatzung des eigenen Gebiets sehen. Da sind oft weitergehende Festsetzungen zu Einfriedungen enthalten.

Auch kann es sein, das die Bauaufsicht, die die Rechtmäßigkeit solcher "Störer-Plakate" prüft, auch andere Aufbauten auf den Grundstück beurteilt... also selber mal nachdenken... Wintergarten, Gartenhaus usw... wird oft übersehen, das im Bebauungsplan die bebaubare Fläche beschränkt ist....

Ansonsten sollten Sie im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans ihre Einwände erheben... Dafür gibt es die öffentlichen Auslegungen... wenn nicht, und Sie erst nach in Kraft treten klagen, kann es gut sein, das das Normenkontrollverfahren dann ins Leere läuft.
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