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Mauer durch Pflanzung erhöhen erlaubt ?

Verfasst: 22.07.17, 12:34
von Toastbrot
Guten Tag zusammen.

Mir kam kürzlich die Frage in den Sinn, ob es legal wäre, eine Mauer mit Bepflanzung zu "erhöhen" ? Insbesondere ob es einen Unterschied gibt, ob es eine normale Mauer oder eine Grenzmauer ist.

Vielen Dank für Antworten.

Re: Mauer durch Pflanzung erhöhen erlaubt ?

Verfasst: 22.07.17, 13:45
von lottchen
z.B. wie? Sollen Blumenkästen auf die Mauer gestellt werden oder Bäume / Sträucher oben reingepflanzt werden oder wie?

Re: Mauer durch Pflanzung erhöhen erlaubt ?

Verfasst: 22.07.17, 14:25
von Hardy DD
Toastbrot, schau erst mal in das Nachbarrechtsgesetz Deines Bundeslandes hinein.
Wie hoch u.v.a. mehr diese Mauer sein soll + wen man da, sicher einen der Nachbarn vorab fragen möchte!
Hardy DD

Re: Mauer durch Pflanzung erhöhen erlaubt ?

Verfasst: 22.07.17, 16:35
von Hanomag
Hardy DD hat geschrieben:Toastbrot, schau erst mal in das Nachbarrechtsgesetz Deines Bundeslandes hinein.
Das Wissen um das Bundesland wäre tatsächlich wichtig.
Im jeweiligen Nachbarrechtsgesetz steht sicherlich wie hoch die tote Einfriedigung (Mauer) sein darf. Er möchte aber wissen, ob der diese durch eine lebende Einfriedigung (Hecke) erhöhen darf. Dazu müsste er allerdings auch die Frage beantworten, ob die tote Einfriedigung tatsächlich nicht eine Stützmauer ist. Für diese gelten meines Wissens andere Regeln.

Bei einer Grenzmauer stellt sich tatsächlich die Frage, ob diese als Stützmauer fungiert. Eine Bepflanzung kann in der Regel um das Maß höher sein, um das es weiter als erlaubt von der Nachbargrenze entfernt gepflanzt wird.

Re: Mauer durch Pflanzung erhöhen erlaubt ?

Verfasst: 24.07.17, 15:31
von ralph12345
Einfriedungen und Pflanzabstände sind im Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
Wenn Sträucher und Büsche auf oder nahe der Grenze eine Höhe x nicht überschreiten dürfen, dann gilt diese Höhe auch für Pflanzen, die oben auf der Mauer stehen. Und dabei zählt die Gesamthöhe samt Mauer. Ziel des Nachbarrechts ist der Schutz des Nachbarn und da ist die Gesamthöhe relevant.

Wenn auf einer zulässigen 2m hohen Mauer eine 1m hohe Pflanze steht, wäre also zu prüfen, ob 3m hohe Pflanzen direkt an der Grenze stehen dürfen. Ob damit auch die Einfriedung als 3m hoch anzusehen ist, hängt vermutlich vom finalen Erscheinungsbild ab. Im Zweifelsfall fragt man den Nachbarn, ob er das ok findet und lässt sich das schriftlich geben oder man fragt das Bauamt, ob das zulässig ist.

Re: Mauer durch Pflanzung erhöhen erlaubt ?

Verfasst: 24.07.17, 16:41
von Azik
ralph12345 hat geschrieben: Im Zweifelsfall fragt man den Nachbarn, ob er das ok findet und lässt sich das schriftlich geben oder man fragt das Bauamt, ob das zulässig ist.
Nur um Missverständnisse zu vermeiden:
Nachbarrechtsgesetze sind Privatrecht und gehen Bauämter in aller Regel nichts an.
Der Rat mit dem Bauamt ist im Hinblick auf mögliche Festsetzungen in einem Bebauungsplan oder örtlichen Bauvorschriften aber natürlich trotzdem richtig.