In NRW will ein Eigentümer(A) eines Mehrfamilienhaus ein Zimmer auf einer Bodenplatte im Erdgeschoss Richtung Garten anbauen. Das Haus ist nicht freistehend, sondern ist auf einer Seite direkt mit dem Nachbarhaus verbunden.
Bevor A einen Bauantrag stellt, fragt er den Eigentümer des Nachbarhauses (B), ob er mit dem Anbau einverstanden wäre und lässt sich dieses schriftlich bestätigen.
Aufgrund der Unterschreitung des Mindestabstand zum Nachbargrundstück wird der erste Antrag von A abgelehnt. Daraufhin wird ein Architekt eingeschaltet. Der nächste Bauantrag umfasst dann allerdings nicht mehr nur ein Zimmer, sonder 2 Zimmer plus Bad, Unterkellert mit Wohnraum im Keller und einer Dachterrasse. Auch hierfür versucht A von B eine schriftliche Zustimmung zu bekommen, die B aber ablehnt.
Trotzdem wird der Bauantrag von A genehmigt.
B schaut sich daraufhin die Bauakte des Nachbargrundstück an. Dort ist beim abgelehnten und genehmigten Bauantrag als Anlage die Genehmigung des Nachbarn B aufgelistet, sind aber in der Akte nicht vorhanden. Eine Nachfrage beim Bauamt ergibt, dass diese wohl im Archiv liegen würden. Nach Aufforderung über den Oberbürgermeister bekommt B ein Schreiben vom Bauamt, dass eine Genehmigung vom Nachbarn nicht notwendig ist und deswegen auch kein entsprechendes Schreiben bei der Stadt vorliegt.
Der Bau wurde erstellt. Nach Aufbringung der Dämmung stellt B fest, dass der Abstand zur Grenze nur 2,70 besteht. Auch liegt die Dämmung auf einen Teil des Daches von B auf. Von der Dachterrasse hat man freien Blick in das Badezimmer in der 1. Etage von B.
Bei Beschwerde bei der Stadt, bekommt A die Auflage, dass er die Dachterrasse so gestaltet wird, dass ca. die Hälfte nicht mehr genutzt werden kann.
Frage: 1.) Ist in NRW bei Anbau Richtung Garten eine Zustimmung des Nachbarn notwendig?
2.) Ist es erlaubt bei einem neuen Anbau die Dämmung über die Grundstücksgrenze ragen zu lassen?
3.) Was kann B wegen der Unterschreitung des Abstands von 3 Metern tun?
4.) Ist der nachträgliche Bau einer Dachterrasse erlaubt, wenn diese Einblicke in die Nachbarwohnung gewährt.
DANKE!
Thomas