Familiär sind wir im Besitz eines in den 1960er Jahren baurechtlich genehmigten Ferienhauses, welches jedoch in den letzten 10 Jahren wohnlich genutzt wurde. Weiß jemand, ob durch diese wohnliche Dauernutzung eine "stillschweigende" Nutzungsänderung o.ä. eingetreten ist (-> Wohnhaus) ist?
Das Haus liegt in einem touristisch geprägten Gebiet, nach B-Plan Mischgebiet.
Wenn wir jetzt das Haus wieder an Feriengäste vermieten möchten, wäre dann eine Nutzungsänderung zum Ferienhaus wieder neu zu beantragen oder besteht die ursprüngliche Baugenehmigung nach wie vor?
Gibt es dahingehend Urteile, wie ist die Rechtslage?