Hallo,
es gibt ein Einfamilienhaus in Hamburg, mit integrierte Garage (Garage hat mit Haus eine gemeinsame Wand und Dach). Auf die Grundstück gibt es auch eine noch eine Garage. Die integrierte Garage ist nicht als Garage benutzt.
Kann man die Garagentor entfernen und Wand zumauern? Wenn ja, dann was wird mit Nutzung von diese Raum? Braucht man dafür eine Baugenehmigung?
Wie ist die Rechtslage?
Für Ihre Bemühungen schon jetzt recht herzlichen Dank.