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Nach Hausverkauf erlaubnis zur Lagerung zurück nehmen?

Verfasst: 30.10.17, 13:10
von ILEMax
Guten Tag,
angenommen Herr A hat seinen, als Garage / Werkraum genutzten, fest gemauerten 'Schuppen' S direkt auf der Grenze stehen.
Das ist schon 'ewig' ( > 30 Jahre so)
Herr B lagert in dem schmalen Gang zwischen S und seiner Hauswand sein Brennholz, das er in einem Winter benötigt. Auf SEINEM Grundstück!
Das Holz berührt dabei die Rückwand des S.

Nun hat A das Haus verkauft und der neue Eigentümer N möchte B verbieten das Holz da zu lagern.

Wie ist hier die Rechtslage?

Danke
Der ILEMax

Re: Nach Hausverkauf erlaubnis zur Lagerung zurück nehmen?

Verfasst: 30.10.17, 13:25
von SusanneBerlin
Das Holz berührt dabei die Rückwand des S.
Das heißt, Herrn B nützt die Schuppenwand von Herrn Ns Schuppen als Abstützung für seinen Holzstapel.

Re: Nach Hausverkauf erlaubnis zur Lagerung zurück nehmen?

Verfasst: 30.10.17, 13:31
von ILEMax
Ja, das ist so.
A hatte nix dagegen und B hat alle 3-4 Jahre die Wand mit frischer Farbe gestrichen
(So Kunststoff haltige Farbe, die den Putz unenpfindlich macht)
Da die Wand auf der Grenze steht, könnte B ja sonnst sein eigenes Grundstück nicht voll nutzen.

Re: Nach Hausverkauf erlaubnis zur Lagerung zurück nehmen?

Verfasst: 30.10.17, 13:32
von FM
Dann eben das Holz mit einer Handbreit Abstand lagern.

Re: Nach Hausverkauf erlaubnis zur Lagerung zurück nehmen?

Verfasst: 30.10.17, 13:43
von khmlev
Wenn das Holzlager ein mit Gebäuden vergleichbare Wirkung auf die Abstandsflächenfunktionen hat, dann ist die Abstandsfläche nach Bauordnung einzuhalten.

Dies ist gegeben, wenn das Holzlager eine Höhe von 2 m überschreitet und in Länge oder Breite – vergleichbar der Ausdehnung von Gerätehütten oder -schuppen – bei 3 Metern und mehr liegt (OVG Saarland, 26.11.1996 - 2 R 20/95).

Re: Nach Hausverkauf erlaubnis zur Lagerung zurück nehmen?

Verfasst: 30.10.17, 14:19
von ILEMax
Das Holz mit einer Handbreit Abstand lagern geht nicht wirklich! Auch trockenes Brennholz schrumft noch und würde irgendwann mal gegen die Wand fallen. Hinzu kommen Katzen, Marder und Waschbären die dort rumturnen und dadurch alles umschmeißen würden.

Die Wand nimmt durch die Lagerung keinen Schaden. Es wird kein Putz beschädigt und Luft kommt auch dran.

Der Holzstapel ist an der Schuppen Wand ca 160 cm hoch(höher ist der Schuppen hier nicht mehr), aber an der Wand von B ca 200 cm hoch. Das auf eine Breite von ca 80 cm und eine Länge von 400cm.

Wenn B das Holz dort nicht mehr lagern darf, ist der neue Eigentümer N den verpflichtet die Wand 'ordentlich' (weis gestrichen) zu halten?
Die Dachrinne ist 'im Luftraum' von B. Hätte B das Recht diese entfernen zu lassen? (dann läuft das ganze Regenwasser an der Wand runter, DAS währe schädlich!)

Re: Nach Hausverkauf erlaubnis zur Lagerung zurück nehmen?

Verfasst: 30.10.17, 14:34
von ralph12345
Ich würde mal vermuten, bei Dingen, die genau auf der Grenze passieren, kann niemand verlangen, dass man da nichts berührt. Wer erlaubt denn Nachbars Garage, den Holzstapel zu berühren und ggf. mit weißer Farbe zu verunreinigen... Der Nachbar wird da aller Voraussichtnach mit einem Verbot ins Leere laufen.

Die Beschädigung der Garage gilt es dabei zu vermeiden, die ist mit Sicherheit nicht einfach so hinzunehmen. Allerdings darf man vermuten, dass ein lose gegen die Wand gelehnter Stapel nicht wirklich in der Lage ist, die Garage zu beschädigen...

Bleibt das Baurechtliche. Eine feste Lagerstätte für irgendwas ist eine bauliche Anlage und für solche gelten Regeln. Wenn die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes das hergibt, untergeordnete Anlagen ohne Aufenthaltsraum und Feuerstelle auf die Grenze zu setzen ohne Abstandsfläche, dann droht auch von hier keine Gefahr. Eventuell sind für solche Bauten maximale Größen gegeben. Um welches Bundesland handelt es sich denn?

--> Wenn den Nachbarn ein Kontakt an der Grenze stört, muss er wohl seine Garage von selbiger ein Stück entfernen.

Re: Nach Hausverkauf erlaubnis zur Lagerung zurück nehmen?

Verfasst: 30.10.17, 14:47
von ILEMax
Danke,
B wohnt in einen Dorf in Niedersachsen.

Re: Nach Hausverkauf erlaubnis zur Lagerung zurück nehmen?

Verfasst: 30.10.17, 18:37
von FM
ILEMax hat geschrieben:Das Holz mit einer Handbreit Abstand lagern geht nicht wirklich! Auch trockenes Brennholz schrumft noch und würde irgendwann mal gegen die Wand fallen. Hinzu kommen Katzen, Marder und Waschbären die dort rumturnen und dadurch alles umschmeißen würden.
Was sich auch leicht ohne Nutzung fremder Wände vermeiden läßt, aber offenbar geht es nicht darum. Sondern:
Wenn B das Holz dort nicht mehr lagern darf, ist der neue Eigentümer N den verpflichtet die Wand 'ordentlich' (weis gestrichen) zu halten?
Die Dachrinne ist 'im Luftraum' von B. Hätte B das Recht diese entfernen zu lassen? (dann läuft das ganze Regenwasser an der Wand runter, DAS währe schädlich!)
... darum möglichst viele Punkte zu finden, in denen man streiten kann. Wer lange genug sucht, wird da sicherlich nennenswert zum Umsatz der Anwälte beitragen können.

Re: Nach Hausverkauf erlaubnis zur Lagerung zurück nehmen?

Verfasst: 30.10.17, 19:26
von Biggi0001
Natürlich kann man das Holz lagern, ohne die Garage zu berühren. Dann haut man eben in ein paar Zentimetern Abstand von der Garagenwand 2 oder 3 feste Pfosten in den Boden und stapelt ab dort kann das Holz auf. Gehen tut das auf jeden Fall.

Aber ich vermute mal, FM hat recht, es geht nur darum, einen möglichst effektiven Nachbarschaftsstreit anzuzetteln. Auf gute Nachbarschaft, das wird bestimmt noch lustig.

Re: Nach Hausverkauf erlaubnis zur Lagerung zurück nehmen?

Verfasst: 30.10.17, 20:12
von winterspaziergang
ralph12345 hat geschrieben: --> Wenn den Nachbarn ein Kontakt an der Grenze stört, muss er wohl seine Garage von selbiger ein Stück entfernen.
B, der Brennholz, stapelt, darf dies weiter tun und sich darauf berufen, dass es anders nicht geht, als an Nachbars Wand, da er schließlich jeden Millimeter seines Grundstücks nutzen möchte und der Nachbar A,
muss sich gefallen lassen, dass B die Wand seiner auf seinem Grundstück befindlichen gebauten Garage als Abstützung nutzt und wenn ihm das nicht passt, die Garage entfernen?
Hat man das hier vergessen?: :ironie:

ILEMax hat geschrieben:Das Holz mit einer Handbreit Abstand lagern geht nicht wirklich! Auch trockenes Brennholz schrumft noch und würde irgendwann mal gegen die Wand fallen. Hinzu kommen Katzen, Marder und Waschbären die dort rumturnen und dadurch alles umschmeißen würden.
und was würde B machen, wenn der Nachbar tatsächlich keine Garage dort hätte?

Re: Nach Hausverkauf erlaubnis zur Lagerung zurück nehmen?

Verfasst: 01.11.17, 10:34
von ILEMax
Seltsam in welche Richtung hier nun argumentiert wird!

B ist der, der Streit sucht ...

ok, B hatte bisher einen Vorteil von der Wand. Das hat aber nix mit der bisher guten Nachbarschaft zu tun. Dieser Vorteil existiert seid über 20 Jahren und war nie eine Diskusion wert. B hat die Wand regelmäßig 'gepflegt' damit sie ordentlich aussieht und auf keinen Fall einen Schaden nimmt.
Wenn es einen Grund von A gäbe, das nicht zu wollen ... OK. aber die Wand hat vom Holz weder einen Vor noch einen Nachteil.
Und ja, wenn A richtig Terror macht, wird B versuchen zurück zu schießen.

Und das es möglich ist, mit Pfosten das Holz so zu stapeln, das es die Wand nicht berührt ... theoretisch ja, praktisch sinnlos.
(bei max. 80 cm breite, 1cm Luft 10 cm Pfostenstärke und 1 cm Querbretter bleiben 68 cm) D.H. da wo die Dachpfosten stehen, nicht mal 30 cm/Seite. Wer soll da denn durchpassen)
Aber es kennt sich ja jeder der Schreiber hier mit Brennholz aus und kennt natürlich auch die Situation vor Ort...

Danke für die Antworten

Re: Nach Hausverkauf erlaubnis zur Lagerung zurück nehmen?

Verfasst: 01.11.17, 10:48
von ralph12345
Ich glaube, es gibt genug Leute, die regelmäßig Brennholz stapeln... Ich hab schon einige frei stehende Stapel gebaut. Umgefallen ist da noch nie was. Man ist halt der Stabilität wegen in der Höhe begrenzt.

Wenn man das Holz wischen den Pfosten stapelt und nicht davor, dann geht da auch keine Durchgangsbreite verloren. Alle 50cm hoch mal ein Brett quer dahinter schrauben und schon ist das abgestützt ganz ohne Garagenwand.