Guten Tag zusammen
leider ist mir nicht klar in welches Forum das Thema past deshalb frag ich mal hier.
Angenommen Eigentümer A hat ein vermietetes Haus in dem es mittlerweile mehrfach zur Verstopfung des Abwasser Hauptkanals kam. Nach der letzten Reinigung wurde dann eine Kamerfahrt gemacht. Dazu 2 weitere fiktive Annahmen.
1. Der kanal ist durch Wurzeln beschädigt. Die Bäume gehören der Stadt. Haftet die Stadt für die Beschädigung insofern das sie die Kosten für die Erneuerung des Hausanschlußes übernehmen muss oder kann die Stadt das über eine Satzung oder ähnliches auf die Hauseigentümer abwälzen ?
2. Der Kanal ist abgesackt, Ursache unklar. Die Strasse muss geöffnet werden um den Kanal wieder neu zu unterfüttern. Trägt der Eigentümer die Kosten oder ist die Stadt für den Boden und mögliche schädliche Folgen haftbar ?
vielen dank