Hallo zusammen,
zu folgendem Sachverhalt würde ich mich über hilfreiche Meinungen und Hinweise freuen.
Gesetzt den Fall, es wurde eine Eigentumswohnung in einem Neubauvorhaben mit mehreren Häusern und Wohnungen erworben, das kurz vor der Fertigstellung steht. Übergabe- und Abnahmetermin für das Sondereigentum ist für in drei Wochen terminiert. Der Bauträger, ein Familienbetrieb, der sich während der Bauphase als sehr ehrlich, seriös und zugänglich gezeigt hat, hat schon mitgeteilt, dass die Wohnung dann bezugsfertig sein wird, die Terrasse als Bestandteil des Sondereigentums aber erst in den Wochen nach dem Übergabetermin fertiggestellt werden kann. Der Käufer hatte während der gesamten Bauphase Zugang zum Objekt und kann bislang keine schwerwiegenden Mängel beim Sondereigentum erkennen.
Nun hat der Bauträger die Schlussrechnung gestellt mit dem Hinweis, sie bis spätestens 3 Werktage vor Übergabetermin zu begleichen. Die Schlussrechnung umfasst:
5,6% nach Herstellung Dachflächen und Dachrinnen
2,8% nach Abschluss der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
8,4% nach Bezugsfertigkeit uns Zug um Zug gegen Besitzübergabe
2,1% nach Abschluss der Fassadenarbeiten
5,0% Sicherheitseinbehalt für rechtzeitige Fertigstellung
3,5% nach vollständiger Fertigstellung
Der Käufer hat nun Bedenken, durch Zahlung der gesamten Schlussrechnung bereits vor Abnahme durch diese Zahlung das Sondereigentum stillschweigend mängelfrei abzunehmen. Trifft dies zu? Es ist ja mindestens die noch nicht fertiggestellte Terrasse als Mangel bekannt, was neben weiteren ggf. bestehenden Mängeln durch das Bauübergabeprotokoll bei der Abnahme zu dokumentieren wäre.
Wie sollte der Käufer hier sinnvoll vorgehen? Ist es ratsam, die Schlussrechnung unter Abzug der beiden letzten Positionen zu begleichen, dann die Abnahme durchzuführen, und dann nach erfolgter Abnahme mit Dokumentation der bestehenden Mängel die beiden einbehaltenen Positionen zu zahlen, damit daraufhin eine separate (Schlüssel-)Übergabe stattfinden kann?
Vielen Dank für hilfreiche Beiträge, und falls wesentliche Informationen aus dem Bauträgervertrag zur Beurteilung fehlen sollten, reiche ich sie gerne nach.