Rauchmelderpflicht
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Rauchmelderpflicht
Laut Bauordnung (Bayern) müssen in Schlaf- und Linderzimmern Rauchmelder installiert sein. Gilt das auch, wenn in dem Kinderzimer kein Kind mehr wohnt?
Re: Rauchmelderpflicht
Dann ist es wohl kein Kinderzimmer mehr und max. noch ein Schlafzimmer des erwachsenen Kindes.normanescio hat geschrieben:Gilt das auch, wenn in dem Kinderzimer kein Kind mehr wohnt?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Rauchmelderpflicht
Ein Kinderzimmer ist baulich nicht anders als ein Wohn- oder Schlafzimmer.normanescio hat geschrieben:Laut Bauordnung (Bayern) müssen in Schlaf- und Linderzimmern Rauchmelder installiert sein. Gilt das auch, wenn in dem Kinderzimer kein Kind mehr wohnt?
Meist handelt es sich um eins von 3-4 Zimmern und es wohnt und schläft ein Kind darin (oder mehrere).
Die Pflicht dürfte so wie oben geschrieben die Schlafzimmer ungeachtet des Alters ihrer dort schlafenden Bewohner umfassen.
Wenn das "Kinderzimmer" nunmehr Gästezimmer ist, gilt die Pflicht, ist es ein Hobbyraum dürfte es von der Pflicht befreit sein.
Re: Rauchmelderpflicht
Ja, entscheidend ist die Zweckbestimmung der Zimmer laut Baugenehmigung, z.B. WZ, Schlafzimmer Eltern, Kinderzimmer, Küche. Da muss die abstrakte, nicht die konkrete Nutzung ausschlaggebend sein.normanescio hat geschrieben:Laut Bauordnung (Bayern) müssen in Schlaf- und Linderzimmern Rauchmelder installiert sein. Gilt das auch, wenn in dem Kinderzimer kein Kind mehr wohnt?
Anders wäre das gar nicht praktikabel, es finden ja laufend Nutzerwechsel im Bestand statt, Mieter, Eigentümer von Wohnungen wechseln. Kinder werden erwachsen und ziehen aus, oder sie werden erst geboren usw. usf.
Der Verwaltungsaufwnd wäre gigantisch und nicht finanzierbar, wenn man in jeder Wohnung nachfragen bzw. kontrollieren müsste, wie die Zimmer aktuell genutzt werden und/oder wie sich das im Lauf der Jahre ändert. Es soll ja auch vorkommen, dass kinderlose das Kinderzimmer als Schlafzimmer nutzen und das geräumigere Elternschlafzimmer zum arbeiten.
Re: Rauchmelderpflicht
Wenn dort jemand schläft muss ein Rauchmelder installiert werden. Egal wie das Zimmer heißt oder genannt wird. Wird ein Zimmer im Nachhinein zu einem Zimmer umfunktioniert, wo jemand schläft, muss eben ein Rauchmelder nachgerüstet werden.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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