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Brauch man Bauarbeiten ohne Auftragsbestätigung nicht bezah

Verfasst: 10.01.18, 12:52
von Winter1961
Braucht der Kunde die Bauarbeiten nicht bezahlen, wenn er keinen schriftliche Auftragsbestätigung bekommen hat.

Ein Anwalt meines Kunden behauptet das.

Welchen §§ kann man dagegen halten.

Re: Brauch man Bauarbeiten ohne Auftragsbestätigung nicht b

Verfasst: 10.01.18, 13:36
von ktown
Winter1961 hat geschrieben:Ein Anwalt meines Kunden behauptet das.
Behaupten kann man viel. Dann soll er mal belegen auf was er seine Aussage stützt

Re: Brauch man Bauarbeiten ohne Auftragsbestätigung nicht b

Verfasst: 10.01.18, 13:50
von lottchen
Mündliche Verträge kann man immer noch abschließen. Problematisch könnte in dem einen oder anderen Fall die Beweisbarkeit sein, für die vereinbarte Leistung, den vereinbarten Preis, die vereinbarte Gewährleistung ...

Re: Brauch man Bauarbeiten ohne Auftragsbestätigung nicht b

Verfasst: 10.01.18, 14:00
von hambre
Verstehe ich das richtig:
Der Kunde hat eine Baufirma schriftlich beauftragt, aber von der Baufirma keine schriftliche Auftragsbestätigung bekommen. Die Baufirma hat die Arbeiten aber ausgeführt.

Dann muss der Kunde die Arbeiten selbstverständlich bezahlen.
Welchen §§ kann man dagegen halten.
Die Frage, auf welche §§ sich so eine Aussage stützt.

Re: Brauch man Bauarbeiten ohne Auftragsbestätigung nicht b

Verfasst: 10.01.18, 14:54
von Zafilutsche
Winter1961 hat geschrieben:Braucht der Kunde die Bauarbeiten nicht bezahlen, wenn er keinen schriftliche Auftragsbestätigung bekommen hat.
Vielleicht sollte der Fall im Kontext betrachtet werden. Die hiesige Schilderung ist ein wenig knapp und das Thema Bauen recht komplex.
Gab es einen Planungsfachmann (z.B. Architekt)?
Gab es vor einer Auftragsbestätigung eine "Ausschreibung" und ein "Angebot"?
Sind dort Hinweise verankert, die festlegen wie beispielsweise eine AB zu erfolgen hat und durch wen ggf. bis wann und über welchem "Übermittlungsweg"?
Theoretisch könnten im vergebenen Auftrag/Bestellung Hinweise verknüpft werden, die Regelungen treffen wenn Arbeiten ohne eine "AB" vom "AN" gestartet werden.
Auf welcher Basis wurde der Bau-/Werkvertrag den gesetzt? BGB oder VOB?