Danke erst mal.
Allerdings finde ich es schon unverschämt, dass sich ein Nachbar einfach ohne zu fragen auf dem Neben-Grundstück ausbreitet und dort bauliche Veränderungen durchführt. Rein rechtlich ist das, meines Erachtens, Sachbeschädigung! Vorher fragen sollte minimum sein. Aber das ist nur die moralische Sicht. Die jetzige Mauer steht mit einem Abstand bis ca. 1/2m zur Grundstücksgrenze. Da ist der Nachbar natürlich mit glücklich, aber meiner Meinung nach nicht rechtens. Und "fair" wäre es sich die Kosten zu teilen, wenn beide von der neuen Mauer profitieren. Dazu kommt, dass der betreffende Nachbar ziemlich unverschämt ist. Mit Gesprächen wurde es natürlich zuerst versucht, aber ich muss mich nicht anmaulen, anschreien lassen! Dann halt keine Gespräche, sondern Post. Der Eigentümer ist auch eher professionell, wohnt nicht im Haus. Der Mieter/Nachbar ist schwieriger.
Das Nachbarrechtsgesetz ist das des Landes Hessen.
Ich versuche noch einmal präziser zu fragen:
Für den Fall, dass Eigentümer B keine Mauer wünscht, aber in den Bau der Mauer einwilligt (ist im Gespräch schon zugesagt worden), soll ausgeschlossen werden, dass an der Mauer Montagen vom Mieter durchgeführt werden. Wenn er die Mauer nutzen möchte soll er sich beteiligen! Steht die Mauer auf der Grenze darf B Montagen anbringen (so verstehe ich das Nachbarrechtsgesetz Hessen), egal wer den Bau bezahlt hat. Kann ich das vermeiden, indem die neue Mauer, von mir aus um 5cm versetzt, auf der eigenen Seite errichtet wird? Im schlimmsten Fall kommt halt ein Zaun, was aber für beide Parteien blöd wäre. Kostet aber deutlich weniger.
Es ist auch keine Spielerei, sondern notwendig, um den Fahrradschuppen zu errichten. Knapp ist es, wird es, so oder so. Und ideal wäre die neue Mauer direkt auf der Grundstücksgrenze.
Und ja, wenn ein Zaun kommt wird es ein Maschendrahtzaun
