In einer Baugenehmigung (MFH mit 6 Wohnungen und 12 TG-Stellplätzen) steht, dass die Stellpätze nur innerhalb der Wohnanlage vermietet werden dürfen, bzw. ausschließlich den Bewohnern des Hauses zur Verfügung stehen müssen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Einschränkung in das Eigentumsrecht zulässig ist.
Wenn die Garagenstellplätze jeweils eigene Sondereigentumseinheiten (Teileigentum) bilden, so müsste der Verkauf wie auch die Vermietung an einen Nachbar auf der anderen Straßenseite möglich sein.
Wenn es Sondernutzungsrechte sind, ist ein Verkauf außerhalb der WEG nicht möglich, aber eine Vermietung sollte trotzdem möglich sein.
Kann die Behörde diese Fremdvermietung tatsächlich untersagen? Wer hat Erfahrungen hierzu?
MfG
Lucky