Hallo Susanne, ja das ist mir klar.
Aber damit wird doch genauso die nachbarschützende Vorschrift auf Abstandsflächen verletzt, oder nicht?
Irgendwie macht das sonst ja keinen Sinn.
Ich lasse die Grenze jetzt wohl noch einmal neu einmessen, vielleicht steht der Sichtschutz im hinteren Bereich ja gar nicht zu nah an der Grenze.
Das sind ja alles noch ungelegte Eier, wollte mich nur vorab mal informieren ob das Bauamt mir die Wahrheit sagt...das kommt mir alles nämlich schon etwas komisch vor.