Grenzmarkierung unkenntlich gemacht, baul. Anlage?

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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Naiima
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Grenzmarkierung unkenntlich gemacht, baul. Anlage?

Beitrag von Naiima »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein kleines Problem mit meinem Nachbarn dieser schuldet mir Schadensersatz im Zuge des nachbarschaftsrechtlichen Ausgeichsanspruchs.
Nun habe ich noch das Problem dass der Nachbar vor ca. 2 1/2 Jahren im Zuge seiner Pflasterarbeiten eine Grenzmarkierung entfernt hat (bemerkt habe ich das jedoch erst 2017) so dass nun die Grenze nicht mehr eindeutig feststellbar ist und der Nachbar nun auch einen Zaun sowie eine Trockensteinmauer auf meinem Grundstück stehen hat.
Reichen hier Fotos vor und nach den Pflasterarbeiten als Beweis dass er die Grenzmarkierung entfernt hat vor Gericht aus?
Bevor ich nun damit zum Anwalt gehe wollte ich fragen ob ich die Kosten für eine spätere Herstellung der Grenzmarkierung ebenfalls auf dem Klageweg beim Nachbarn geltend machen kann.
Ich möchte die Kosten am liebsten zunächst erstattet haben bevor ich einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit der Wiederherstellung beauftrage.

Ist dies unter o.g. Umständen möglich?
Oder muss ich den Nachbarn praktisch "in Flagranti" erwischt haben um gerichtsfest belegen zu können dass er die Markierung entfernt hat.

Weiterhin behauptet die Baubehörde dass Nachbars Mauer und der Maschendrahtzaun auf meinem Grundstück keine baulichen Anlagen wären und sie somit hier nicht einschreiten müssen.
Der Nachbar hat sich jedoch schon letztes Jahr über unseren Betonzaun bei der Bauaufsicht beschwert der vielleicht (so genau kann man das aufgrund dem durch ihn entfernten Grenzstein nun leider nicht mehr nachprüfen) im hinteren Bereich auf ca. 1-1,5 Laufmetern die Abstandsflächen um schätzungsweise 10-15 cm unterschreitet.
Nun möchte die Bauaufsicht zwar bei uns rummosern aber nicht beim Nachbarn... Begründung hierfür ist dass der Betonzaun eine bauliche Anlage ist und der Zaun sowie die Mauer vom Nachbarn nicht (laut meiner Recherche kann das so nicht stimmen).
Handelt es sich hier um Willkür oder kann die Behörde hier tatsächlich so einseitig entscheiden?
Ich habe die Behörde auch auf folgendes hingewiesen: https://hiller-schleehuber.de/kein-rech ... nzuhalten/

Das scheint der Behörde allerdings egal zu sein.

Kann ich gegenüber der Behörde eine Einmessung meines Zaunes nun ablehnen?
Die Baubehörde verlangt von mir eine Einmessung um die Abstandsflächen einschätzen zu können, dass der Nachbar auf meinem Grundstück baul. Anlagen stehen hat ist aufgrund von vorhandenen Fotografien, auf denen die Grenzmarkierung noch vorhanden ist, auch unstreitig.
Kann man hier Treu und Glauben analog anwenden?


Achso: mit dem Nachbarn kann man leider nicht reden, weswegen ich jetzt den Klageweg beschreiten werde.

Wie ist hier die Rechtslage?

Danke im Voraus und liebe Grüße.
ktown
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Re: Grenzmarkierung unkenntlich gemacht, baul. Anlage?

Beitrag von ktown »

Welches Bundesland?
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Naiima
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Re: Grenzmarkierung unkenntlich gemacht, baul. Anlage?

Beitrag von Naiima »

Hallo ktown, Rheinland Pfalz.

LG!
Naiima
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Re: Grenzmarkierung unkenntlich gemacht, baul. Anlage?

Beitrag von Naiima »

Bevor ich es vergesse, ich hätte noch eine Frage: stimmt es dass nachbarschaftsrechtliche Schadensersatzansprüche und die Folgekosten die aus dem schädigenden Ereignis entstanden sind laut § 924 BGB nicht verjähren wenn die Ansprüche in Verbindung mit einer Vertiefung nach § 909 zustande gekommen sind?

Danke nochmals
ktown
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Re: Grenzmarkierung unkenntlich gemacht, baul. Anlage?

Beitrag von ktown »

Naiima hat geschrieben:Reichen hier Fotos vor und nach den Pflasterarbeiten als Beweis dass er die Grenzmarkierung entfernt hat vor Gericht aus?
Diese Bilder belegen nur, dass er die Grenzlinie nicht eingehalten hat. Hierzu sagte der BGH AZ V ZR 319/02:
Wer im Bereich der Grundstücksgrenze baut und sich nicht, gegebenenfalls durch Hinzuziehung eines Vermessungsingenieurs, darüber vergewissert, ob der für die Bebauung vorgesehene Grund auch ihm gehört und er die Grenzen seines Grundstücks nicht überschreitet, handelt im Rechtssinn bösgläubig. Er macht sich deshalb gegenüber dem beeinträchtigten Grundstücksnachbar schadensersatzpflichtig.
Naiima hat geschrieben:Ich möchte die Kosten am liebsten zunächst erstattet haben bevor ich einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit der Wiederherstellung beauftrage.
Siehe hierzu §919 BGB
Naiima hat geschrieben:Handelt es sich hier um Willkür oder kann die Behörde hier tatsächlich so einseitig entscheiden?
Moment ich justiere noch. Das kann hier niemand sagen, da keiner weder Mauer, Zaun noch Betonzaun (was soll das sein) kennt.
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Naiima
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Re: Grenzmarkierung unkenntlich gemacht, baul. Anlage?

Beitrag von Naiima »

Hallo ktown, danke für die aufschlußreiche Antwort!
Also ein Betonzaun ist so etwas (darf ich hier Links Posten? Falls nicht entferne ich den Link wieder):
https://images.obi.de/product/DE/1500x1500/213763_2.jpg

Also ein Zaun mit Platten in Natursteinoptik.
ktown
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Re: Grenzmarkierung unkenntlich gemacht, baul. Anlage?

Beitrag von ktown »

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ralph12345
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Re: Grenzmarkierung unkenntlich gemacht, baul. Anlage?

Beitrag von ralph12345 »

Bauliche Anlagen ist alles, was durch eigene Schwere dauerhauft mit dem Erdboden verbunden ist. Also jeder Zaun, jede Mauer.

Im Nachbarrecht sowie in der Landesbauordnung gibt es Vorschriften zum Wohle der Allgemeinheit, solche setzt das Bauamt durch in eigenem Ermessen. Dann gibt es Vorschriften zum Schutze des Nachbar, wie z.B. die Abstandsflächen. Die muss der zu schützende ggf. selber durchsetzen. Das Bauamt wird nicht zwingend tätig, wenn der Nachbar Abstandsflächen verletzt, da muss der betroffene Nachbar ggf. selber klagen.

Bei Abstandsflächen kommt es sehr auf Höhe und Beschaffenheit eines Zaunes an, ein 1m hoher Maschendraht Zaun löst normalerweise keine Abstandsflächen aus, eine 1,5m hohe massive Betonmauer aber mit Sicherheit schon. Bauliche Anlagen sind beides.
ktown
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Re: Grenzmarkierung unkenntlich gemacht, baul. Anlage?

Beitrag von ktown »

ralph12345 hat geschrieben:eine 1,5m hohe massive Betonmauer aber mit Sicherheit schon
Ähm in Rheinland Pfalz sind es 2 m. :wink:
Hier scheint es so zu sein, dass Mauer und Zaun vom Nachbar sich im genehmigungsfreien Raum befinden und besagter Betonsichtschutz inkl. möglicher Abstände zum Erdreich die 2m Marke überschritten hat.
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Re: Grenzmarkierung unkenntlich gemacht, baul. Anlage?

Beitrag von Naiima »

Der Zaun und die Trockensteinmauer wurden vom Nachbarn jedoch überbaut d.h. stehen AUF meinem Grundstück!
Zudem hat der Nachbar auch die Grenzmarkierungen entfernt so dass man hier nun den Grenzverlauf nicht mehr eindeutig feststellen kann.
Habe am Mittwoch einen Termin beim Anwalt...Mal sehen was der zu dem ganzen Chaos sagt.
ktown
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Re: Grenzmarkierung unkenntlich gemacht, baul. Anlage?

Beitrag von ktown »

Dafür ist aber nicht das Bauamt zuständig. Dies muss auf dem zivilen Weg eingeklagt werden, wenn der Nachbar sich weigert bzw. es nicht einsieht.
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Re: Grenzmarkierung unkenntlich gemacht, baul. Anlage?

Beitrag von Naiima »

Ok, aber so ganz verstanden habe ich das jetzt leider noch nicht.
Wieso ist das Bauamt dann für die eventuelle Unterschreitung der Abstandsflächen zuständig?
Das ist doch auch Zivilrecht oder nicht?

Und wer kommt jetzt für die Einmessung der Grenze auf wenn der Nachbar die Markierungen entfernt hat?
Normalerweise werden die Kosten hierfür ja geteilt, in diesem Fall scheint das aber nun nicht logisch zu sein.
Naiima
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Re: Grenzmarkierung unkenntlich gemacht, baul. Anlage?

Beitrag von Naiima »

Also habe ich das richtig verstanden: das Bauamt ist im Falle einer Überbauung nicht zuständig, im Bezug auf Abstandsflächen jedoch schon.
Ist das korrekt?

Bei einer Überbauung werden die Abstandsflächen doch auch unterschritten.
Wo ist denn hier der genaue Unterschied?

Danke und viele Grüße.
SusanneBerlin
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Re: Grenzmarkierung unkenntlich gemacht, baul. Anlage?

Beitrag von SusanneBerlin »

Bei einer Überbauung werden die Abstandsflächen doch auch unterschritten.
Wo ist denn hier der genaue Unterschied?
Bei einer Überbauung wird über die Grenze rübergebaut. D.h. es wird bereits auf dem Nachbargrundstück gebaut und nicht nur auf dem eigenen Grundstück.
Grüße, Susanne
ralph12345
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Re: Grenzmarkierung unkenntlich gemacht, baul. Anlage?

Beitrag von ralph12345 »

Überbauung, Abstandsflächen, Grenzbebauung, was auch immer. Ihre Interessen müssen sie selber durchsetzen, notfalls per Anwalt und Klage.

Das Bauamt setzt die Interessen der Allgemeinheit durch, das sind im Regelfall die, die dem Nachbarn ziemlich egal sind. Um was das Bauamt sich kümmert, ist im Ermessen des Amtes selber.



Zu den Kosten des Vermessers: Wenn der Nachbar im Zuge von Pflasterarbeiten die Grenzmarkierung entfernt und sie können das auch noch mit Fotos belegen, dann sind die Chancen wohl hoch, dass der Nachbar die Neueinmessung alleine zahlt. Und wenn der Nachbar dann über die Grenze baut, zahlt er den Anwalt und die Prozesskosten vermutlich auch, aber das wird der Anwalt wissen. Das ist eine Einzelfallregelung, keine allgemeine Fragestellung, die man hier im Forum klären sollte.
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