Baugenehmigung Sachsen // Bodenplatte // Mutterboden
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Baugenehmigung Sachsen // Bodenplatte // Mutterboden
Hallo,
meine Frau und ich wollen in Sachsen ein Eigenheim bauen lassen. Der Planer drängt uns den Mutterboden schon aufschieben zu lassen und das Fundament schon zu gießen. Auch wenn wir nicht vom Fach sind haben wir abgelehnt und wollen auf die Baugenehmigung warten. Wie ist die Rechtslage? Hätten wir die Tätigkeit schon starten lassen können? Haben wir falsch gehandelt?
Besten Dank im Voraus.
Frank
meine Frau und ich wollen in Sachsen ein Eigenheim bauen lassen. Der Planer drängt uns den Mutterboden schon aufschieben zu lassen und das Fundament schon zu gießen. Auch wenn wir nicht vom Fach sind haben wir abgelehnt und wollen auf die Baugenehmigung warten. Wie ist die Rechtslage? Hätten wir die Tätigkeit schon starten lassen können? Haben wir falsch gehandelt?
Besten Dank im Voraus.
Frank
Re: Baugenehmigung Sachsen // Bodenplatte // Mutterboden
Gemäß § 71 Abs. 8 BauO LSA ist der Baubeginn anzumelden.
Gemäß § 73 BauO LSA kann auf schriftlichen Antrag eine Teilbaugenehmigung für die Baugrube sowie einzelne Bauteile genehmigt werden. Dies sollte natürlich vorher erfolgen.
Gemäß § 73 BauO LSA kann auf schriftlichen Antrag eine Teilbaugenehmigung für die Baugrube sowie einzelne Bauteile genehmigt werden. Dies sollte natürlich vorher erfolgen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Baugenehmigung Sachsen // Bodenplatte // Mutterboden
Ist denn die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt auch im Freistaat Sachsen gültig?
Re: Baugenehmigung Sachsen // Bodenplatte // Mutterboden
Natürlich nicht, man ersetze durch §72 Abs. 8 SächsBO und §74 SächsBO.webelch hat geschrieben:Ist denn die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt auch im Freistaat Sachsen gültig?
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Re: Baugenehmigung Sachsen // Bodenplatte // Mutterboden
Der Planer drängt?? Was für ein Planer? Der Architekt?
Und die Bauausführung macht wer? Kein Fachunternehmen? Keine Bauleitung?
Normalerweise sind doch Planung und Ausführung eng miteinander verzahnt, das sollte nicht vorkommen, dass man als unkundiger Laie da zum Erfüllungsgehilfen wird.
Das was Sie da schreiben ist eine typische Bauleitertätigkeit. Der Bauleiter ist vorgeschrieben, ebenso ist vorgeschrieben, dass der Mensch kundig sein muss.
Und die Bauausführung macht wer? Kein Fachunternehmen? Keine Bauleitung?
Normalerweise sind doch Planung und Ausführung eng miteinander verzahnt, das sollte nicht vorkommen, dass man als unkundiger Laie da zum Erfüllungsgehilfen wird.
Das was Sie da schreiben ist eine typische Bauleitertätigkeit. Der Bauleiter ist vorgeschrieben, ebenso ist vorgeschrieben, dass der Mensch kundig sein muss.
Re: Baugenehmigung Sachsen // Bodenplatte // Mutterboden
Jo.....wenn es schon eine Baustelle gäbe. Hier drängt aber der Planer (ich vermute ist dieser Angestellter des Bauträgers) darauf, dass der Bauherr auf die Bauordnungsbehörde einwirkt um eine Teilbaugenehmigung zu bekommen. Vermutlich kommen die Termine der Aufträge durcheinander, wenn hier nicht begonnen wird.ralph12345 hat geschrieben:Das was Sie da schreiben ist eine typische Bauleitertätigkeit.
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Re: Baugenehmigung Sachsen // Bodenplatte // Mutterboden
Warum drängt der Planer? Mit welcher Begründung? Gibt es einen unterschriebenen Bauzeitenplan, der jetzt schon ins Wanken gerät?
Man könnte denken, er will seine nächste Rechnung stellen, die mit Baubeginn fällig ist. Für ihn wäre es möglicherweise vorteilhaft wenn mit dem Bau begonnen wird . Für den Bauherren wäre es sinnvoller, die Rechtslage zu beachten und die heißt nun mal, dass ohne Baugenehmigung und Baubeginnanzeige nicht gebaut werden kann. Stell Dir mal vor, in der Baugenehmigung wird noch irgendein Maß korrigiert (Höhe der Oberkante der Bodenplatte oder Abstandsfläche an irgendeiner Stelle...). Was machst Du dann, wenn die Bodenplatte bereits gegossen ist? Die wieder (teilweise) rausreißen?
Man könnte denken, er will seine nächste Rechnung stellen, die mit Baubeginn fällig ist. Für ihn wäre es möglicherweise vorteilhaft wenn mit dem Bau begonnen wird . Für den Bauherren wäre es sinnvoller, die Rechtslage zu beachten und die heißt nun mal, dass ohne Baugenehmigung und Baubeginnanzeige nicht gebaut werden kann. Stell Dir mal vor, in der Baugenehmigung wird noch irgendein Maß korrigiert (Höhe der Oberkante der Bodenplatte oder Abstandsfläche an irgendeiner Stelle...). Was machst Du dann, wenn die Bodenplatte bereits gegossen ist? Die wieder (teilweise) rausreißen?
Re: Baugenehmigung Sachsen // Bodenplatte // Mutterboden
Deswegen gibt es ja den §74 SächsBO.lottchen hat geschrieben:Stell Dir mal vor, in der Baugenehmigung wird noch irgendein Maß korrigiert (Höhe der Oberkante der Bodenplatte oder Abstandsfläche an irgendeiner Stelle...). Was machst Du dann, wenn die Bodenplatte bereits gegossen ist? Die wieder (teilweise) rausreißen?
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Re: Baugenehmigung Sachsen // Bodenplatte // Mutterboden
Versteh ich nicht. Wie kommen Sie auf einen Bauträger? Beim Bauträger ist die Baufirma der Bauherr...Jo.....wenn es schon eine Baustelle gäbe. Hier drängt aber der Planer (ich vermute ist dieser Angestellter des Bauträgers) darauf, dass der Bauherr auf die Bauordnungsbehörde einwirkt um eine Teilbaugenehmigung zu bekommen. Vermutlich kommen die Termine der Aufträge durcheinander, wenn hier nicht begonnen wird.