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Terassendach am Reihenhaus

Verfasst: 08.03.18, 15:09
von noidic
Hallo,

folgenden Fall aus NRW bitte ich zu diskutieren:

Familie Folgsam wohnt in einem Reihen-Mittelhaus, rechts und links schließen sich 2 bzw. 3 Häuser gleicher Bauweise an. Die Grundstücke sind mit gut 5m recht schmal. Einige der Nachbarn von Familie Folgsam haben im Laufe der Zeit Terassendächer an die Rückseite ihrer Häuser gebaut. Familie Folgsam findet ein solches Terassendach auch erstrebenswert und erkundigt sich bei den Nachbarn nach Anbieter und Prozedere. Anbieter werden genannt, anscheinend hat sich keiner der Nachbarn darum gekümmert, ob eine Genehmigung benötigt wird oder gar eine eingeholt.
Familie Folgsam wird sich mit einem Anbieter über Modell und Kosten einig, dieser gibt der Familie einen Vordruck für die Zustimmung der Nachbarn mit, diese müsste vorliegen, dann könnte man loslegen. Keiner der Nachbarn wollte eine solche Zustimmung von Familie Folgsam haben, die hätte sie aber problemlos erteilt.

Familie Folgsam möchte sicher gehen und erkundigt sich zunächst im allwissenden Internet über mögliche Hindernisse für ihr Vorhaben. Vieles ist unklar und schwer verständlich, Familie Folgsam entnimmt dem Wust an Informationen aber, dass Dächer bis maximal 3m Tiefe genehmigungsfrei sind, aber prinzipiell genehmigungsfähig sein müssen. Für grössere Dächer reicht eine Bauvoranfrage aus, die muss aber schon sein. Familie Folgsam hätte gerne 4m Tiefe, also Katasterauszug geholt und mitsamt einigen Bildern vom Haus zum Amt, um die Bauvoranfrage zu stellen.
Dort fällt Herr Folgsam aus allen Wolken, denn der durchaus nette Herr vom Amt teilt ihn mit, dass bei der vorliegenden Situation keine Chance besteht, ein solches Dach genehmigungsfähig zu bekommen, da es unmöglich ist, die notwendigen Abstandsflächen einzuhalten, da hilft auch keine Zustimmung der Nachbarn. Eine Baulast könnte wohl helfen, jedoch wird keiner der beiden direkten Nachbarn eine Baulast für 3m Abstandsfläche annehmen (zumal da ja schon Terassendächer stehen, was Herr Folgsam aber nicht erwähnt, er will ja seinen Nachbarn keinen Ärger bereiten). Auch ein kleineres Dach mit 3m Tiefe würde nicht gehen, da ja auch dieses prinzipiell genehmigungsfähig sein müsste.

Nun zu den Fragestellungen:
- Hat der Mitarbeiter vom Amt recht, ist das Vorhaben unmöglich?
- Gesetzt den Fall, ein böswilliger Mensch würde die ungenehmigten Dächer beim Amt melden, was blüht den Eigentümern?
- Wie würde sich das ganze verhalten, wenn es kein am Haus angebautes Terassendach, sondern eine freistehende Konstruktion wäre (da hab ich schon von Unterschieden gehört)

Vielen Dank!

Re: Terassendach am Reihenhaus

Verfasst: 09.03.18, 10:02
von MGH
Es kann gut sein, das wenn Herr Folgsam seine Nachbarn dazu bewegt, ihrerseits gemeinsam ebenfalls Terrassenüberdachungen zu errichten (zumindest gegenüber dem Amt) sich die gegenseitigen Abstandsflächen aufheben (Kommunbebauung) und alle zusammen dann zulässig werden.
Wenn aber das Amt dann mal nachsieht (z. B. auf Luftbild) und feststellt, das da schon was da ist, was eigentlich nicht hätte da sein dürfen, das dann da ne Welle losgetreten wird...
der weitere Verlauf hängt sehr von der "Pingeligkeit" des dortigen Sachbearbeiters ab... da durch das Folgsame "zusätzliche" Dach dann ja die Situation evtl "geheilt" wird, kann alles gut gehen.... Oder die bisher unzulässige Situation wird erstmal vehement verfolgt....
und da kenne ich die Sachbearbeiter zu wenig....

Wobei evtl nicht nur die zusätzlichen gegenseitigen Abstandsflächen ein Thema sein können, sondern auch Bebauungstiefen, Grundfläche usw...