Denkmalamt genehmigt Holzfassade nicht
Verfasst: 14.03.18, 20:59
Hallo,
Person A möchte auf einem Grundstück, welches seit 2 Jahren als Kulturdenkmal geschützt ist ein neues Einfamilienhaus bauen. In dem Stadtteil, in welchem das Haus gebaut werden soll, gibt es keinen Bebauungsplan. Das Denkmalamt war aufgrund des denkmalgeschützten Status von Beginn an in die Planungen mit involviert. Dies wurde vom Bauamt und dem Denkmalamt auch so gefordert. In näherer Absprache wurden alle Details in beiderseitigem Vernehmen angepasst und somit wurde der Bauantrag eingereicht.
Person bekam nach einiger Zeit die erteilte Baugenehmigung. In dieser Stand, zum Ärgernis von Person A aber, dass die gewünschte Holzfassade vom Denkmalamt nun doch nicht genehmigt wird. Dies wurde in einem Absatz nur kurz mit aufgeführt. Eine Begründung weshalb es zur Ablehnung gekommen war, ist nicht mitgeschickt wurden.
Was kann, bzw. kann Person A überhaupt etwas gegen diese Entscheidung unternehmen? Ist diese Ablehnung bei einem Neubau überhaupt rechtens, wenn es keinen Bebauungsplan gibt.
Danke im Voraus für Ihre Beiträge
Person A möchte auf einem Grundstück, welches seit 2 Jahren als Kulturdenkmal geschützt ist ein neues Einfamilienhaus bauen. In dem Stadtteil, in welchem das Haus gebaut werden soll, gibt es keinen Bebauungsplan. Das Denkmalamt war aufgrund des denkmalgeschützten Status von Beginn an in die Planungen mit involviert. Dies wurde vom Bauamt und dem Denkmalamt auch so gefordert. In näherer Absprache wurden alle Details in beiderseitigem Vernehmen angepasst und somit wurde der Bauantrag eingereicht.
Person bekam nach einiger Zeit die erteilte Baugenehmigung. In dieser Stand, zum Ärgernis von Person A aber, dass die gewünschte Holzfassade vom Denkmalamt nun doch nicht genehmigt wird. Dies wurde in einem Absatz nur kurz mit aufgeführt. Eine Begründung weshalb es zur Ablehnung gekommen war, ist nicht mitgeschickt wurden.
Was kann, bzw. kann Person A überhaupt etwas gegen diese Entscheidung unternehmen? Ist diese Ablehnung bei einem Neubau überhaupt rechtens, wenn es keinen Bebauungsplan gibt.
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