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Denkmalamt genehmigt Holzfassade nicht

Verfasst: 14.03.18, 20:59
von spaceprince
Hallo,

Person A möchte auf einem Grundstück, welches seit 2 Jahren als Kulturdenkmal geschützt ist ein neues Einfamilienhaus bauen. In dem Stadtteil, in welchem das Haus gebaut werden soll, gibt es keinen Bebauungsplan. Das Denkmalamt war aufgrund des denkmalgeschützten Status von Beginn an in die Planungen mit involviert. Dies wurde vom Bauamt und dem Denkmalamt auch so gefordert. In näherer Absprache wurden alle Details in beiderseitigem Vernehmen angepasst und somit wurde der Bauantrag eingereicht.
Person bekam nach einiger Zeit die erteilte Baugenehmigung. In dieser Stand, zum Ärgernis von Person A aber, dass die gewünschte Holzfassade vom Denkmalamt nun doch nicht genehmigt wird. Dies wurde in einem Absatz nur kurz mit aufgeführt. Eine Begründung weshalb es zur Ablehnung gekommen war, ist nicht mitgeschickt wurden.
Was kann, bzw. kann Person A überhaupt etwas gegen diese Entscheidung unternehmen? Ist diese Ablehnung bei einem Neubau überhaupt rechtens, wenn es keinen Bebauungsplan gibt.

Danke im Voraus für Ihre Beiträge

Re: Denkmalamt genehmigt Holzfassade nicht

Verfasst: 14.03.18, 23:13
von ktown
spaceprince hat geschrieben:Was kann, bzw. kann Person A überhaupt etwas gegen diese Entscheidung unternehmen? Ist diese Ablehnung bei einem Neubau überhaupt rechtens, wenn es keinen Bebauungsplan gibt.
Also ich gehe mal nicht davon aus, dass das Grundstück ansich denkmalwürdig ist. Es geht wohl eher um die Zone in der das Grundstück liegt. Leider (aus der Sicht eines Bauherrn) hat die untere Denkmalbehörde hier ein extrem großes Mitspracherecht. Was hilft, dass man nochmals das Gespräch sucht um die Gründe zu erfahren bzw. ob es vielleicht doch noch einen gemeinsamen Weg gibt.

Scheitert man und ist der Ansicht, dass die Ablehnung nicht plausibel begründet ist, sollte man einen Anwalt einschalten, der kennt das weitere Prozedere. Der nächste Weg wäre eine Stufe höher zur oberen Denkmalbehörde.

Re: Denkmalamt genehmigt Holzfassade nicht

Verfasst: 15.03.18, 01:49
von spaceprince
Und was würde passieren, wenn Person A die Holzfassade trotzdem verbaut? Gibt es festgelegte Bussgelder oder Strafmaßnahmen?

Re: Denkmalamt genehmigt Holzfassade nicht

Verfasst: 15.03.18, 07:39
von MGH
Es kann vieles passieren...
Je nachdem wann es bemerkt wird und wie schwerwiegend der Eingriff ist.
Baustopp, Rückbauverfügung, Viele Diskussionen, Bußgeld (theoretisch bis zu 500.000 EUR) oder auch, (wenn der Sachbearbeiter den Fall nicht soo schlimm sieht... ) Nichts.
Beim späteren Weiterverkauf kann sich ggf auch ein Käufer an der genehmigungsabweichenden Ausführung stoßen.

Das eine Teilablehnung nicht begründet ist, könnte aber fehlerhaft sein... genaueres kann ein Fachanwalt beurteilen.

Re: Denkmalamt genehmigt Holzfassade nicht

Verfasst: 16.03.18, 00:20
von spaceprince
MGH hat geschrieben:Es kann vieles passieren...
Je nachdem wann es bemerkt wird und wie schwerwiegend der Eingriff ist.
Baustopp, Rückbauverfügung, Viele Diskussionen, Bußgeld (theoretisch bis zu 500.000 EUR) oder auch, (wenn der Sachbearbeiter den Fall nicht soo schlimm sieht... ) Nichts.
Beim späteren Weiterverkauf kann sich ggf auch ein Käufer an der genehmigungsabweichenden Ausführung stoßen.

Das eine Teilablehnung nicht begründet ist, könnte aber fehlerhaft sein... genaueres kann ein Fachanwalt beurteilen.

Sollte man dabei die Einspruchsfrist der Baugenehmigung einhalten oder ist dies in diesem Falle egal?

Re: Denkmalamt genehmigt Holzfassade nicht

Verfasst: 16.03.18, 04:58
von MGH
Wenn man den rechtmäßigen Weg einhalten will, sollten auch die Fristen beachtet werden...