Hallo,
Person A hat zwei aneinanderliegende Grundstücke. Beide Grundstücke gehören zum gleichen Flurgelände.
Auf dem rechten Grundstück soll ein Einfamilienhaus gebaut werden. Dieses ist in der Vorplanung mit den Ämtern auch so besprochen und abgeklärt wurden, sprich alle Beteiligten wissen, dass es sich um dieses Grundstück mit der dazugehörigen Flurstücknummer handelt.
Person A bekommt die Baugenehmigung erteilt und beginnt nun zu bauen. Kurze Zeit später bemerkt Person A, dass auf ihrem Bauantrag vom Architekten und in der Baugenehmigung die Flurstücknummer vom linken Grundstück beantragt wurde. Somit ist die Baugenehmigung für das falsche Grundstück erteilt wurden. Auf diesem könnte das Haus so auch nicht gebaut werden, da es viel zu schmal ist.
Was kann dies für negative Konsequenzen für Person A haben? Kann Person A den Sachverhalt unproblematisch mit den Ämtern klären und die Nummer ändern lassen? Der Fehler liegt eindeutig beim Architekten, welcher die falsche Nummer in den Antrag aufgenommen hat. Des Weiteren wurde sich aber auch von allen Ämtern, in den schriftlichen Vorverhandlungen immer auf die falsche Flurstücksnummer bezogen. Könnte Person A auch ein Entzug der Baugenehmigung drohen bis der Antrag berichtigt wurde?
Falsche Flurstücknummer im Bauantrag
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Re: Falsche Flurstücknummer im Bauantrag
Da der vermutlich dafür bezahlt wurde... Warum löst der nicht das Problem, der es verursacht hat?Der Fehler liegt eindeutig beim Architekten, welcher die falsche Nummer in den Antrag aufgenommen hat.
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Falsche Flurstücknummer im Bauantrag
Es gibt doch sicher einen amtlichen Lageplan wo alles richtig eingezeichnet ist? Was falsch ist ist der Text in den Formularen vom Bauantrag? Wer hat das ausgefüllt? Der Architekt? Dann sollte der das auch korrigieren (lassen). Zusätzliche Kosten gehen zu seinen Lasten.
Re: Falsche Flurstücknummer im Bauantrag
@spaceprince: Wieso diese Panik? Wenn erstens überall das richtige Grundstück dargestellt wurde und wenn bei den Gesprächen mit der Bauordnungsbehörde immer vom richtigen Grundstück gesprochen wurde, dann sollte man einfach bei dieser vorstellig werden und den Sachverhalt im pers. Gespräch vortragen. Man wird sicherlich einen Weg finden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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