mailbox hat geschrieben:
Offiziell nachfragen möchte ich mal -noch- nirgends,
da ich -noch- keine "schlafenden Hunde" wecken möchte.
1. Wäre ein Antrag notwendig, kommt man um das Thema eh nicht rum. Daher kann man niemanden wecken.
2. Wäre kein Antrag notwendig, dann schlafen die Hunde eh weiter.

mailbox hat geschrieben:
es besteht ein Abstand zur Grundstücksgrenze.
Solange dieser nicht dem geforderten entspricht, wäre eine Nutzungsänderung trotzdem nicht zulässig. Weiterhin stellt sich die Frage, was der B-Plan hinsichtlich Garagen bzw. Stellplätze fordert. Daher könnte eine Nutzungsänderung der Garage schon daran scheitern.
Da diese Nutzungsänderung vermutlich nicht unter §50 Abs. 2 Pkt. 1 fällt, wird man um einen Antrag nicht rum kommen.