freemont hat geschrieben: findet eine mündliche Einigung insofern statt, dass der Käufer mit dem Einbau einer Standard Zimmertür (abschließbar) einverstanden ist.
Es könnte ein - neuer -, ergänzender Werkvertrag abgeschlossen werden.
Aha. Das ist mir neu, dass mit dem Ergebnis einer Abnahmeverhandlung ein neuer Werkvertrag entsteht. Auf welcher Basis?
freemont hat geschrieben: Aber irgendeinen Wert hat die jetzt verbaute Tür
Jo den Wert, der im Basispreis einkalkuliert wurde.
freemont hat geschrieben: die Arbeitszeit ist verloren,
Jo...ist aber ein Diskussionspunkt im Innenverhältnis Bauträger vs. Subunternehmer. Das braucht den Bauherrn nicht zu interessieren.
freemont hat geschrieben: das Material kann nur z.T. wiederverwendet werden.
Siehe meine vorherige Antwort.
freemont hat geschrieben: Wer trägt den Schaden?
Der, der den Schaden verursacht hat!
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe