Zuständigkeiten Grundstücksabgrenzungen bei Reihenhäusern

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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Ford Prefect
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Zuständigkeiten Grundstücksabgrenzungen bei Reihenhäusern

Beitrag von Ford Prefect »

Hallo,
ich hoffe ich habe das richtige Forum getroffen.
Existieren bestimmte Regelungen bezügl. der Zuständigkeiten der Grundstücksabgrenzungen bei Reihenhäusern? Ich habe gehört, dass jeder Eigentümer jeweil für die aus seiner Sicht rechte Seite zuständig wäre und einen Zaun errichten müsse, bzw. diesen bei kompletter Zerstörung erneuern müsse und nicht einfach entfernen könne.
Oder kann jeder Eigentümer selber entscheiden, ob er einen Zaun baut, eine Hecke pflanzt oder was auch immer oder auch nicht. Wollen beide keinen Zaun bauen, dann ist halt keiner da.
Sicher müssen bei der Errichtung von Grenzeinrichtungen einige Bestimmungen beachtet werden, aber mir geht es in erster Linie um die Zuständig- und Verantwortlichkeiten.
Land NRW, Rhein Sieg Kreis
Vielen Dank!
ich bin kein Jurist und meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder
ktown
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Re: Zuständigkeiten Grundstücksabgrenzungen bei Reihenhäuser

Beitrag von ktown »

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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Ford Prefect
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Re: Zuständigkeiten Grundstücksabgrenzungen bei Reihenhäuser

Beitrag von Ford Prefect »

Danke!!!
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