Hallo,
im Bauantrag für eine Garage in NRW sind die Eheleute der Antragsteller.
Das Bauaufsichtsamt möchte nun einen Vertreter der Eheleute benannt bekommen mit der Begründung:
" Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz können Bauherr oder Bauherrin eines Verwaltungsverfahren nur natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen, soweit Ihnen ein Recht zustehen kann, sein.
Bauherrengemeinschaft oder Eheleute sind weder eine juristische Person noch eine solche Vereinigung."
Für mich stellt sich die Frage wieso Eheleute keine natürliche Personen sind und wieso die Benennung eines Vertreters notwendig ist.
Viele Grüße
EBRE
Natürliche Person Verwaltungsverfahrensgesetzt
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Re: Natürliche Person Verwaltungsverfahrensgesetzt
Der Ehemann und die Ehefrau für sich genommen sind zwei natürliche Personen. Das EHEPAAR gemeinsam ist keine Person. Vielleicht mal beim Bauamt anrufen und fragen, wie man das formuliert? Ist der Antrag mit Ehepaar xy unterschrieben? Oder mit zwei Unterschriften Herr X, Frau X ?
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