Brandschutzauflage Löschwasser Gewerbehalle NRW

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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udek
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Brandschutzauflage Löschwasser Gewerbehalle NRW

Beitrag von udek »

Hallo,

Person A möchte eine 36x20 m große Lagerhalle für Handelswaren bauen. Das Grundstück liegt in einem Gewerbegebiet in NRW.
Baugenehmigung liegt vor, soweit alles gut. Es gibt nur eine brandschutzrechtliche Auflage, dass A einen Nachweis vom örtlichen Versorger bringen muss, dass ein Löschwasserbedarf von 96 m3/h gedeckt ist. Diese Menge ist aber nicht gedeckt (Versorger bestätigt nur 48 m3/h). Der Planer von A meint, vermutliche müsse man einen Löschteich o.Ä. erstellen.
Das Grundstück liegt inmitten weiterer Gewerbehallen (u.A. Tischler und Zimmermannsbetriebe mit gleicher Hallengröße). Keiner der Nachbarn hatte eine solche Auflage in der Baugenehmigung.

Nun zu den Fragen:

- Hat A eine Möglichkeit, gegen eine solche Auflage vorzugehen?
- Kann die Baugenehmigungsbehörde bei solchen Auflagen ich nenn es mal "Willkür" walten lassen? Bzw. wieso haben die Nachbarn keine solche Auflagen bekommen? Wäre dies unter Umständen ein Ansatzpunkt?
- Wenige Meter entfernt wurde vor Jahren ein Regenrückhaltebecken angelegt. Dieses wird von der Behörde abgelehnt (Das kann ja auch mal leer sein)

Was meint ihr?
ExDevil67
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Re: Brandschutzauflage Löschwasser Gewerbehalle NRW

Beitrag von ExDevil67 »

Bevor ich anfange über Willkür nachzudenken nur weil die Nachbarn keine / andere Auflagen bekommen haben, eine Frage. Wann haben die Nachbarn gebaut bzw von wann sind deren Baugenehmigungen? Grade im Baubereich ist es afaik nichts ungewöhnliches das sich die Anforderungen von Zeit zu Zeit aktuellen Erkenntnissen anpassen, Bestandsgebäude aber so bleiben dürfen wie sie sind.
ktown
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Re: Brandschutzauflage Löschwasser Gewerbehalle NRW

Beitrag von ktown »

udek hat geschrieben:Hat A eine Möglichkeit, gegen eine solche Auflage vorzugehen?
Nein. Oder sieht das der eigene Brandschutzexperte anders?
udek hat geschrieben:Kann die Baugenehmigungsbehörde bei solchen Auflagen ich nenn es mal "Willkür" walten lassen?
Wo ist hier die Willkür? Was können die anderen Betriebe dafür, wenn A eine Halle mit erheblichen Brandlasten hier aufstellen will? Bitte kommen Sie nicht mit dem Kommentar: Aber die Brandlasten sind doch beim Tischler bzw. Zimmermannsbetrieb nicht wesentlich niedriger.
1. Dies kann nur derjenige beurteilen, der Unterlagen aller Betriebe vor sich liegen hat und auch nur der. Ein Außenstehender wie A, der die Unterlagen der anderen Betriebe nicht kennt, hat letztlich nur eine Außenansicht der Dinge.
2. Brandlast ist nicht gleich Brandlast. Holz brennt anders als ein Gemengelage von Kartonage, Kunststoff, Elektrobauteilen, eventuell auch noch flüssiger Stoffe und sonstiger brennbarer Stoffe.
udek hat geschrieben:Was meint ihr?
Will man bauen, oder prozessieren und erst in mehreren Jahren letztlich doch den Löschteich herstellen?
Natürlich sollte man mit dem Ergebnis des Versorgers bei der Bauordnungsbehörde vorsprechen. Natürlich darf man das Thema Tischler und Zimmermann dort auch vortragen. Vielleicht ist der Verwaltung die Brisanz der Thematik nicht bewusst und die zu bereitstellende Wassermenge wird vom örtlichen Versorger erhöht.

Aber mit der Masche: Warum durften die und ich nicht. ... damit kommt man nicht weit.
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Zafilutsche
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Re: Brandschutzauflage Löschwasser Gewerbehalle NRW

Beitrag von Zafilutsche »

Wenn die Auflage ist, 96 m3/h dann frage ich mich im gleichem Atemzug über wie viel Stunden müssen die 96m3 förderbar sein? Entsprechend groß muss ja das firmeneigene Freibad ausgelegt werden. :oops:
Im übrigen baut man vielleicht besser dort, wo die Infrastruktur besser passt (also der Wasserversorger 96m3/h den ganzen Tag über zusichern kann)
udek
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Re: Brandschutzauflage Löschwasser Gewerbehalle NRW

Beitrag von udek »

Ja genau das denke ich mir auch.
A hat natürlich kein großes Interesse, die restliche Grundstücksfläche mit einem Teich zu verbauen.
Daher die Frage, ob man und welche Möglichkeiten man hat.

Andere Grundstücke sind in der Gegend sehr, sehr schwierig...
ktown
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Re: Brandschutzauflage Löschwasser Gewerbehalle NRW

Beitrag von ktown »

Also die Mindestgröße schreibt schon die DIN 14210 vor und diese beträgt 1000m³ mit einer Mindesttiefe von 2m.

Das sollte aber ein Planer wissen.
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Re: Brandschutzauflage Löschwasser Gewerbehalle NRW

Beitrag von udek »

Der Planer von A sagt, dass gem. Industriebaurichtlinie 96 m3/h Löschwasser vorzuhalten sind.
Da das Grundstück im Bebauungsplan der Gemeinde als "Gewerbe- und Industriegebiet" ausgewiesen ist, muss die Gemeinde für die Löschwasserversorgung Sorge tragen.

Kann diese Einschätzung jemand bestätigen?
ktown
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Re: Brandschutzauflage Löschwasser Gewerbehalle NRW

Beitrag von ktown »

Welches Bundesland?
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Re: Brandschutzauflage Löschwasser Gewerbehalle NRW

Beitrag von udek »

NRW
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Re: Brandschutzauflage Löschwasser Gewerbehalle NRW

Beitrag von Zafilutsche »

Mal ne Frage am Rande:
Was muß ich unter diesen Begriff "Handelswaren" genauer verstehen? Sind da leicht entzündliche Stoffe bei?
Habe mal Hier reingeschaut.
Mit einem Löschteich tun sich neue Probleme auf. Ich kenne Betriebe die Fluten den betrieb im Notfall mit co2. Allerdings birgt dass auch weitere Risiken. (z.B. wenn nicht alle anwesenden evakuiert sind :oops: )
Und veralgte Löschteiche erscheinen für Kinder als ein großer grüner spielteppich. Der wird dann nur ein einziges mal im Leben betreten. :shock: und das neben den hygienischen Problemen. Guter Rat ist teuer!
udek
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Re: Brandschutzauflage Löschwasser Gewerbehalle NRW

Beitrag von udek »

Handelswaren wie Sportartikel und Möbel.
Also jetzt nichts Besonderes oder hochentzündlich...

Habe auch nochmal bisschen gelesen. Laut Arbeitsblatt W 405 beträgt der Grundschutz für Industriegebiete 96 m3/h.
Die Baubehörde fordert 96 m3/h.
Und wie ich es verstehe, ist es Aufgabe der Gemeinde, den Grundschutz zu gewährleisten?!

Ist meine Einschätzung richtig?
ktown
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Re: Brandschutzauflage Löschwasser Gewerbehalle NRW

Beitrag von ktown »

Naja für solche Löschteiche gibt es Regeln und Normen und was Kinder auf einem Betriebsgelände zu suchen haben, müsste auch noch geklärt werden. Die Vorgehensweise mit einem Löschteich ist ja nicht gerade unüblich und wird vielfach dann zur Anwendung gebracht, wenn das Versorgungsnetz einfach nicht mehr hergibt und zweitens die eventuell einfach so im B-Plan so festgelegt wurde.
udek hat geschrieben:Ist meine Einschätzung richtig?
Nein. Wenn sie das Arbeitsblatt vollständig lesen, bietet es Ausnahmen und bürdet damit dem Bauherrn hinsichtlich des Objektschutzes dann z.B. Löschteiche auf.

Wenn sie nun z.B. den Tischler und Zimmermannbetrieb anschauen, der übrigens nur als Gewerbebetrieb ausgewiesen ist, dann genügen die 48 m³/h.
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Re: Brandschutzauflage Löschwasser Gewerbehalle NRW

Beitrag von udek »

ktown hat geschrieben:Wenn sie nun z.B. den Tischler und Zimmermannbetrieb anschauen, der übrigens nur als Gewerbebetrieb ausgewiesen ist, dann genügen die 48 m³/h.
Aber das wäre doch ein Ansatzpunkt, oder? Wieso stuft die Baugenehmigungsbehörde eine Lagerhalle als gefährdeter ein als einen Tischler...
SusanneBerlin
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Re: Brandschutzauflage Löschwasser Gewerbehalle NRW

Beitrag von SusanneBerlin »

Wieso stuft die Baugenehmigungsbehörde eine Lagerhalle als gefährdeter ein als einen Tischler...
Weil sich ein Feuer in einem Holzlager langsamer ausbreitet als in einer 720 m2 großen Halle mit Pappkartons, Kunststoff, Textilstoffen und Füllmaterial?
Grüße, Susanne
fragenfueralle
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Re: Brandschutzauflage Löschwasser Gewerbehalle NRW

Beitrag von fragenfueralle »

Zafilutsche hat geschrieben:Wenn die Auflage ist, 96 m3/h dann frage ich mich im gleichem Atemzug über wie viel Stunden müssen die 96m3 förderbar sein?
Lt. dem hier beispielsweise mind. 2 Stunden:
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