also ihre Überlegung ist:m34 hat geschrieben:Genau darin liegt die entscheidende Frage: Wenn der Schwarzbau keinen Schutz genießt und nicht rück gebaut wird, so dürften doch die Abstandsvorschriften Stand heute nicht greifen. Das Bauvorhaben des Nachbarn 2 würde zwar in den 3 m-Bereich (Abstandsfläche) ab Grundstücksgrenze hineinragen, ja, aber in den Bereich des Schwarzbaus.
So war zumindest unsere laienhafte Überlegung.
Hinzukommt, dass der Schwarzbau des Nachbarn 1 gegen die Brandschutzbestimmungen verstößt und der Nachbar 2 mit seinem Anbau gleichzeitig sich selbst schützen möchte.
N1 hat Schwarzbau erstellt,also geltens für N2`s beabsichtigten Anbau keine Bauvorschriften hinsichtlich des nachbarschaftsschützenden Grenzabstand?
Und um welche Art Bauwerk handelt es sich,mit dem sich N2 vor N1 schützen will?