Bebauungsplant sagt: Wohngebäude errichten - Verpachtung?
Moderator: FDR-Team
Bebauungsplant sagt: Wohngebäude errichten - Verpachtung?
hi, der Bebauungsplant sagt für ein Baugrundstück(700-800m²), dass dort ein Wohngebäude errichtet werden muss. Jetzt höre ich, dass wenn ich das Grundstück verpachte, dort auch ein Garten bestehen bleiben darf.
Ist das richtig? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?
Ist das richtig? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?
Re: Bebauungsplant sagt: Wohngebäude errichten - Verpachtung
Auf einem Baugrundstück darf gebaut werden. Man muss aber nicht 

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Bebauungsplant sagt: Wohngebäude errichten - Verpachtung
Wenn es in dem Baugebiet keinen Bauzwang gibt, dann darf da auch ein Garten bleiben. Dazu muss das Grundstück aber nicht verpachtet werden.Jetzt höre ich, dass wenn ich das Grundstück verpachte, dort auch ein Garten bestehen bleiben darf.
Wenn es jedoch einen Bauzwang gibt, dann kann der durch eine Verpachtung auch nicht ausgehebelt werden.
Re: Bebauungsplant sagt: Wohngebäude errichten - Verpachtung
Der Bauzwang kann, soweit ich weiß, nicht bei privaten Grundstücken auferlegt werden.
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Re: Bebauungsplant sagt: Wohngebäude errichten - Verpachtung
Es ist als Wohngebiet ausgewiesen. Dann kann dort die Gemeinde doch sagen, dass man bauen muss. Auch wenn man von Privat gekauft hat.
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Re: Bebauungsplant sagt: Wohngebäude errichten - Verpachtung
Könnte sie theoretisch, hat sie aber nicht.o0Julia0o hat geschrieben:Dann kann dort die Gemeinde doch sagen, dass man bauen muss.
Das Vorhandensein eines Bebauungsplan verpflichtet nicht zum Bauen.
Grüße, Susanne
Re: Bebauungsplant sagt: Wohngebäude errichten - Verpachtung
Wie soll das rechtlich möglich sein? Dies wäre ja extremer Eingriff in die Rechte jedes privaten Grundstückbesitzers.o0Julia0o hat geschrieben:Es ist als Wohngebiet ausgewiesen. Dann kann dort die Gemeinde doch sagen, dass man bauen muss. Auch wenn man von Privat gekauft hat.
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Re: Bebauungsplant sagt: Wohngebäude errichten - Verpachtung
Also ich lese im Baugesetzbuch, dass es möglich ist. (§ 176)ktown hat geschrieben:Wie soll das rechtlich möglich sein? Dies wäre ja extremer Eingriff in die Rechte jedes privaten Grundstückbesitzers.o0Julia0o hat geschrieben:Es ist als Wohngebiet ausgewiesen. Dann kann dort die Gemeinde doch sagen, dass man bauen muss. Auch wenn man von Privat gekauft hat.
Grüße, Susanne
Re: Bebauungsplant sagt: Wohngebäude errichten - Verpachtung
Bitte den Abs.3 nicht überlesen.
und deswegen wird dieser Zwang von den wenigsten Gemeinden noch eingefordert.

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Re: Bebauungsplant sagt: Wohngebäude errichten - Verpachtung
Schön, dass Sie nach Ihrer gestrigen Verwunderung wie sowas rechtlich möglich ist, den Paragrafen gefunden haben und heute bereits wissen, dass er kaum noch angewandt wird und warum.ktown hat geschrieben:Bitte den Abs.3 nicht überlesen.und deswegen wird dieser Zwang von den wenigsten Gemeinden noch eingefordert.
Grüße, Susanne
Re: Bebauungsplant sagt: Wohngebäude errichten - Verpachtung
Liegt daran, dass ich bei den Kollegen immer wieder nur so Aussagen höre wie:"Das geht nicht. Das bekommen wir nie durch. Spätestens bei einem Prozess fällt das hinten runter." 
Vermutlich sind die Rahmenbedingungen in denen der §176 genutzt werden darf, sehr eng gesteckt.

Vermutlich sind die Rahmenbedingungen in denen der §176 genutzt werden darf, sehr eng gesteckt.
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