Blechhalle auf Bauerwartungland

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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hans.weber
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Blechhalle auf Bauerwartungland

Beitrag von hans.weber »

Hallo liebe Foristi,

darf ich auf Bauerwartungsland eine gewerblich genutzte Blechhalle aufstellen?
Die Halle soll ca. 8x20m groß sein und auf ein Streifenfundament gesetzt werden.
Es soll lediglich ein Stromanschluss vom Haus zur Halle verlegt werden.
Darin möchte ich für mein Kleingewerbe Dinge lagern und den anderen Teil als Garage vermieten.
Aufstellort ist Sachsen. Die Halle ist freistehend, hat keine Unterkellerung und wird nicht beheizt.

1. Ist das auf Bauerwartungsland möglich?
2. Falls ja, mit welchen Baugenemehigungskosten muss man ungefähr rechnen?

Herzlichst,
Hans
Zafilutsche
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Re: Blechhalle auf Bauerwartungland

Beitrag von Zafilutsche »

hans.weber hat geschrieben: 04.03.21, 10:21 1. Ist das auf Bauerwartungsland möglich?
2. Falls ja, mit welchen Baugenemehigungskosten muss man ungefähr rechnen?
zu 1: Ich persönlich würde von einem klaren "Nein" ausgehen.
Manche Kommunen/Gemeinden bieten "Sprechstunden" oder Beratungstermine an. dort würde man konkretere Infos erhalten.

zu 2: Für den Fall das ein projekt überhaupt "Baugenehmigungsfähig" ist, werden die Kosten sich wahrscheinlich nach dem Aufwand bemessen. Auch da geben die Stellen m.W. Flyer/Infoblätter raus. Auch deshalb ist es ratsam möglichst frühzeitig sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, zumal auch Bauordnungen scheinbar nur temporäre Gültigkeiten haben :lachen:
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
ktown
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Re: Blechhalle auf Bauerwartungland

Beitrag von ktown »

Ein eindeutiges Nein. Nur weil eine Fläche Bauerwartungsland ist, heißt das nicht zwingend, dass es zum Bauland wird. Es ist letztlich im Flächennutzungsplan als angedachtes Bauland ausgezeichnet. Damit es zum Bauland wird, bedarf es eines Bebauungsplans. Man kann natürlich, um diesen Prozess zu beschleunigen, diese Kosten mit tragen und in Abstimmung mit der Gemeinde und den anzuhörenden Fachreferaten einen Bebauungsplan erstellen lassen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
hans.weber
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Re: Blechhalle auf Bauerwartungland

Beitrag von hans.weber »

Danke Euch.

Wenn es Bauland werden soll, muss wohl der Bebauungsplan her inklusive Einteilung für etwaige Grundstücke.
Das liegt mir fern, da das Land nie als fremdes Bauland freigegeben werden soll, zumindest solange ich lebe.

Ich wollte lediglich den Teil des alten Obstgartens nutzen für die Blechhalle.

Ich dachte es gäbe für so eine Leichtbauhalle evtl. nicht die Notwendigkeit, diese nur zwingend auf Bauland aufstellen zu dürfen.

Da es sich um Land gehörend zu einem Bauernhof handelt, gibt es da eine Möglichkeit wenn die Halle landwirtschaftliche Nutzung darstellt?
So könnte ich dort zumindest meinen Traktor und Heu/Stroh etc darin lagern, dann kommt eben das Zeug vom Gewerbe dann in meine Scheune. Wäre umständlich aber auch machbar.
Zafilutsche
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Re: Blechhalle auf Bauerwartungland

Beitrag von Zafilutsche »

Liegt der Obstgarten im Aussenbereich?
Nochmals an dieser Stelle mein Verweis auf die örtlich zuständige Behörde mit ihren Angeboten!
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Re: Blechhalle auf Bauerwartungland

Beitrag von hans.weber »

Verstehe das noch nicht mit dem Außenbereich und weiß noch nicht wie ich das rausbekomme.
Was würde das für einen Unterschied machen?
Außenbereich Hallenbau möglich, wenn nicht dann nicht?

Wer wäre eine örtlich zuständige Behörde?
Das Bauamt?
ktown
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Re: Blechhalle auf Bauerwartungland

Beitrag von ktown »

Eine Halle ist ein Bauwerk. Das Baurecht unterscheidet hier nicht nach Materialien.
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Re: Blechhalle auf Bauerwartungland

Beitrag von hans.weber »

Und damit also auch nicht nach Nutzung?!

Dann bliebe mir nur dort Fertiggaragen hinzustellen!
Die benötigen wohl in Sachsen keinen Bauantrag.
ktown
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Re: Blechhalle auf Bauerwartungland

Beitrag von ktown »

Dazu steht in §61 SächsBO
Verfahrensfrei sind

1.
folgende Gebäude

b)
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich,
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Re: Blechhalle auf Bauerwartungland

Beitrag von hans.weber »

Wenn das so ist, dann darf ich ja nichtmal 3 Garagen aufstellen :(

Also eigentlich darf ich also eigentlich gar nichts.
Ich lebe im falschen Land.
Anwohner hätten sich gefreut, wenn sie bei mir eine Garage mieten könnten.
Das hätte Geld für Staat in Form von Steuern bedeutet.
Mein Gewerbe kann ich so aufgrund mangelnder Lagerfläche auch nicht ausbauen und mehr Steuern erwirtschaften.

Da bleibt nur: :liegestuhl:

Weiter faul bleiben, dem Gras beim Wachsen zuschauen, den alten Obstbäumen beim Verrotten und dabei in der Sonne liegen.
Keine Kapitalanlage, nichts, keine Einnahmen, dann schau ich dem Hof beim Verfallen zu, ich kann ja dann Alimente von Vatter Staat bekommen, wenns soweit ist. -Alles gut- :mrgreen:
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Re: Blechhalle auf Bauerwartungland

Beitrag von ktown »

Wenn nachdem Credo Bauvorhaben genehmigt würden, dann wäre alles zugepflastert.
1. Keiner kennt die örtliche Situation?
2. Das Forum dient max. zum Aufzeigen der rechtlichen Grundlage.
3. ist in solchen Fällen entweder die örtliche Bauverwaltung zu fragen oder man zieht einen Architekten hinzu, der einem die Möglichkeiten aufzeigt.

P.S.:
hans.weber hat geschrieben: 05.03.21, 08:45Ich lebe im falschen Land.
Wenn sie damit Bundesland meinen, dann kann ich Ihnen sagen, dass dies in den anderen Bundesländern sicherlich nicht anders ist. Liegt daran, dass das BauGB ein Bundesgesetz ist und die Grundlage für baurechtlichen Vorgaben der Länder gründen auf der MBO und dort sind es sogar nur 30m² anstatt der 50m² in Sachsen.
Wenn sie jedoch einen anderen Staat meinen, dann muss ich ihnen sagen: Es mag sein, dass sie dort diese Halle eventuell hätten bauen dürfen. Dafür gibt es aber andere Unzulänglichkeiten.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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hans.weber
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Re: Blechhalle auf Bauerwartungland

Beitrag von hans.weber »

Alles gut, ich danke dir für deine Hilfe zum Abchecken der Möglichkeiten, nur darum ging es ja.
So habe ich mehr Freizeit und muss mich nicht weiter mit (für mich) schwierigen Dingen beschäftigen.
hans.weber
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Re: Blechhalle auf Bauerwartungland

Beitrag von hans.weber »

Noch eine Info dazu:

Schreibt eigentlich irgendjemand, irgendwann vom Amt das Land evtl. in Bauland um oder passiert da auf Dauer nix ohne meine Zutun?
ExDevil67
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Re: Blechhalle auf Bauerwartungland

Beitrag von ExDevil67 »

Das Amt dürfte untätig bleiben.
Wenn müsste afaik die örtliche Politik den Flächennutzungsplan dahingehend ändern das das Grundstück vom Aussenbereich zum "Ortskern" umdefiniert wird und parallel vorgeplant wird das dort statt Landwirtschaft künftig ein Wohn- oder Industriegebiet liegen soll. Daraus ergibt sich dann was man dort bauen dürfte.
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Re: Blechhalle auf Bauerwartungland

Beitrag von Tastenspitz »

Das kann so keiner beantworten. Wenn es baurechtlich umgewidmet wird bekommend die Eigentümer dies schon mitgeteilt. Mindestens über den Aushang des neuen Plans.
Man kann aber als jemand der bauen will das durchaus den Behörden nebst den Gründen mitteilen. Vllt. tut sich ja was.
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