Hallo,
Wenn man in Sachsen ein privates Gewächshaus baut, dass weniger als 10m2 Grundfläche hat und damit verfahrensfrei ist, muss man dann auch die 3m Abstand zur Grenze galten oder kann man das verringern?
Gruß
Sal
Verfahrensfreies Projekt -> Abstandsflächen?!
Moderator: FDR-Team
Re: Verfahrensfreies Projekt -> Abstandsflächen?!
Verfahrensfrei heißt nicht vogelfrei. Die SächsBO ist trotzdem einzuhalten. und diese besagt in §6 Abs. 8
In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig
1.
Garagen einschließlich Abstellraum und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m;
2.
gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m sowie
3.
Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m.
Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach Nummer 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Verfahrensfreies Projekt -> Abstandsflächen?!
HI,
danke für die Antwort. Dann würde ich sagen darunter:
"Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m"
fällt doch ein privates Gewächshaus mit Firsthöhe von 2,5 m, einer Länge von 4 m und 2,0 m Breite.
Gruß
Sal
danke für die Antwort. Dann würde ich sagen darunter:
"Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m"
fällt doch ein privates Gewächshaus mit Firsthöhe von 2,5 m, einer Länge von 4 m und 2,0 m Breite.
Gruß
Sal
Re: Verfahrensfreies Projekt -> Abstandsflächen?!
Ja
Nein
Vielleicht
Suchen sie sich was aus. Eine Beratung findet hier nicht statt.
Nein
Vielleicht
Suchen sie sich was aus. Eine Beratung findet hier nicht statt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Verfahrensfreies Projekt -> Abstandsflächen?!
Das ist doch nun ausreichend allgemeingültig formuliert, um keine Rechtsberatung darzustellen...!?
Garagen, Gewächshäuser, Gartenschuppen etc. werden regelmäßig direkt an die Grenze gebaut, weil für sie nach den meisten Regelungen eben keine Abstandsregelungen gelten. Kein Aufenthaltsraum, keine Feuerstätte. Im EInzelfall sollte man seine regionale Bauordnung genau lesen.
Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, dass das verfahrensfrei ist. Verfahrensfrei bedeutet lediglich, dass der Erbauer ganz alleine für die Einhaltung aller Regeln verantwortlich ist.
Garagen, Gewächshäuser, Gartenschuppen etc. werden regelmäßig direkt an die Grenze gebaut, weil für sie nach den meisten Regelungen eben keine Abstandsregelungen gelten. Kein Aufenthaltsraum, keine Feuerstätte. Im EInzelfall sollte man seine regionale Bauordnung genau lesen.
Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, dass das verfahrensfrei ist. Verfahrensfrei bedeutet lediglich, dass der Erbauer ganz alleine für die Einhaltung aller Regeln verantwortlich ist.
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