Fahrradunterstand
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Fahrradunterstand
Hallo Zusammen,
folgende Situation: Firma x wurde mit der Erstellung eines Fahrradunterstandes (8x4 m, Metall und Stegplatten) beauftragt. Es wurde ein Ortstermin
vereinbart. Die Firma nahm die bauliche Situation in Augenschein. Angebot wurde erstellt, der Auftrag wurde erteilt und ausgeführt.
Im Winter brach die gesamte Dachkonstruktion (Stegplatten) unter Schneelast zusammen. Die Stegplatten zogen sich durch das Gewicht aus den Dichtungslippen
der Tragkonstruktion heraus, blieben selbst aber heil. Stellt sich die Frage : wer haftet für so einen Schaden ? Bzw. muss Firma X auf eigene
Kosten Nachbesserungen hinsichtlich der Schneelast ausführen ?
Für Eure Antworten schon Vielen Dank im Voraus.
LG...
folgende Situation: Firma x wurde mit der Erstellung eines Fahrradunterstandes (8x4 m, Metall und Stegplatten) beauftragt. Es wurde ein Ortstermin
vereinbart. Die Firma nahm die bauliche Situation in Augenschein. Angebot wurde erstellt, der Auftrag wurde erteilt und ausgeführt.
Im Winter brach die gesamte Dachkonstruktion (Stegplatten) unter Schneelast zusammen. Die Stegplatten zogen sich durch das Gewicht aus den Dichtungslippen
der Tragkonstruktion heraus, blieben selbst aber heil. Stellt sich die Frage : wer haftet für so einen Schaden ? Bzw. muss Firma X auf eigene
Kosten Nachbesserungen hinsichtlich der Schneelast ausführen ?
Für Eure Antworten schon Vielen Dank im Voraus.
LG...
Re: Fahrradunterstand
Dazu müsste man wissen was zur Dachlast des Unterstandes vereinbart wurde, ob die tatsächlichen Schneemengen für einen der Vertragspartner erwartbar waren und wer ggf hätte erkennen können / müssen das das Dach unterdimensioniert geplant wurde.
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Re: Fahrradunterstand
Bei 8x4m stelle ich mir je nach Bauhöhe sofort die Frage: Was gibt der örtliche Bebauungsplan her? Und wer ist im Falle einer möglichen Genehmigungspflicht der Verantwortliche.
Was gibt die Statik (Rechnerische Nachweisführung) her? Welche Annahmen zu den Dachlasten wurden getroffen? Wieso hat das oder mehrere Bauteile versagt? (vieleicht war das Material nicht Lichtecht/UV Beständig? Also traten Eigenschaftsänderungen auf? Temperaturänderungen?
Oder wie schon erwähnt lagen tatsächlich ungewöhnliche "Überlasten" vor?
Könnten Vorschäden existieren (z.B. sind vorher mal Äste auf's Dach gefallen/Personen haben unbefugt das Dach betreten?)
Oder hat irgendwer aus irgendwelchen Bauteilen mal etwas zusammengebastelt?
Was gibt die Statik (Rechnerische Nachweisführung) her? Welche Annahmen zu den Dachlasten wurden getroffen? Wieso hat das oder mehrere Bauteile versagt? (vieleicht war das Material nicht Lichtecht/UV Beständig? Also traten Eigenschaftsänderungen auf? Temperaturänderungen?
Oder wie schon erwähnt lagen tatsächlich ungewöhnliche "Überlasten" vor?
Könnten Vorschäden existieren (z.B. sind vorher mal Äste auf's Dach gefallen/Personen haben unbefugt das Dach betreten?)
Oder hat irgendwer aus irgendwelchen Bauteilen mal etwas zusammengebastelt?
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Re: Fahrradunterstand
Mich würde eher interessieren, wann das Teil gebaut wurde und was hinsichtlich Gewährleistung vereinbart wurde (nach VOB?, nach BGB?, gar nichts?). Und wer hat das gebaut, eine richtige Handwerksfirma?
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Re: Fahrradunterstand
Ich versuche mal zusammen zu fassen:
Baugenehmigung war nicht notwendig. Gebaut hat eine Fachfirma. Zaunbau, Carport, Unterstände, vorwiegend aus Metall.
Zugrunde ein BGB Werkvertrag. Das Projekt war ca 6 Monate alt. Eine extra Statik war nicht ausgewiesen. Kunde hat sich auf eine kompetente, fachlich fundierte Ausführung verlassen und damit natürlich auch verbunden, das das Gewerk auch eine Schneelast aushält. Die Stegplatten werden lediglich durch eine Dichtungslippe in einem Metallprofil gehalten.
Für eine zusätzliche Verstärkung, die dann die Schneelast auffängt, werden lt. dieser Fa 1060 € Zusatzkosten veranschlagt. Das sagt doch eigentlich aus, daß die ursprüngliche Konstruktion nicht ausgereicht hat.
Baugenehmigung war nicht notwendig. Gebaut hat eine Fachfirma. Zaunbau, Carport, Unterstände, vorwiegend aus Metall.
Zugrunde ein BGB Werkvertrag. Das Projekt war ca 6 Monate alt. Eine extra Statik war nicht ausgewiesen. Kunde hat sich auf eine kompetente, fachlich fundierte Ausführung verlassen und damit natürlich auch verbunden, das das Gewerk auch eine Schneelast aushält. Die Stegplatten werden lediglich durch eine Dichtungslippe in einem Metallprofil gehalten.
Für eine zusätzliche Verstärkung, die dann die Schneelast auffängt, werden lt. dieser Fa 1060 € Zusatzkosten veranschlagt. Das sagt doch eigentlich aus, daß die ursprüngliche Konstruktion nicht ausgereicht hat.
Re: Fahrradunterstand
Nicht grundsätzlich. Diese Produkte haben eine Typzulassung und somit eine Typenstatik.conquestador hat geschrieben: ↑24.03.21, 13:08Das sagt doch eigentlich aus, daß die ursprüngliche Konstruktion nicht ausgereicht hat.
Die Frage wurde ja schon gestellt. Ich mache es aber nochmals:
Für welche Schneelasten war das Objekt ausgelegt und welche Schneelast lag vor?
Man sah es diesen Winter nun ja häufig, dass Flachdächer freigeräumt werden mussten. Das wurde nicht aus Spaß an der Freude gemacht. Dies lag daran, dass die Lasten höher waren als rechnerisch angesetzt.
Natürlich schließt das nicht aus, dass der Auftragnehmer vielleicht mangelhaft geleistet hat. Das alles kann aber in einem Forum niemand bewerten. Erstens liegt der Schnee nicht mehr und zweitens kennt niemand die Vorgaben der Ausführung und Qualität der Ausführung.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Fahrradunterstand
Dichtungslippen sollen eigentlich das tun, wofür diese bestimmt sind. Nämlich abdichten.conquestador hat geschrieben: ↑24.03.21, 13:08 . Die Stegplatten werden lediglich durch eine Dichtungslippe in einem Metallprofil gehalten.
Fur das übertragen ableiten und Aufnehmen von Kräften, gibt es Stützen Balken, Träger mit Form und oder Reibschluß verbindungen.
Wenn die zusätzliche (scheinbar) "optionale" Baugruppe nicht im Auftrag war, kann das fehlen schlecht bemängelt werden.conquestador hat geschrieben: ↑24.03.21, 13:08 Für eine zusätzliche Verstärkung, die dann die Schneelast auffängt, werden lt. dieser Fa 1060 € Zusatzkosten veranschlagt.
Wurden eigentlich vorgaben gemacht, welche Dauerlasten (statisch und/oder dynamisch) vom Fahrradunterstand gefordert sind?
Wenn da nix gefordert ist, wird's mit einer Reklamation schwieriger. [/quote]
Ohne einer Analyse des Schadenbildes, wird man nix sagen können. Es könnte sein, das die tatsächlich vorliegende Last höher war, als die "Last" die ein Bauteil auf Dauer verträgt. Gut bei Wind und Schnee, ist eine nachträgliche Ermittlung der vorgelegenen Kräfte nicht mehr möglich. Man könnte mittels Reststücken und Prüfungen von verschiedenen Belastungssituationen Rückschlüsse ziehen, aber diese Feststellungen können nur empirische Näherungen ergeben. (wahrscheinlich wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen)conquestador hat geschrieben: ↑24.03.21, 13:08 Das sagt doch eigentlich aus, daß die ursprüngliche Konstruktion nicht ausgereicht hat.
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Re: Fahrradunterstand
Um die zusätzliche Verstärkung in Auftrag zu geben, hat der Kunde die Fa , die den Unterstand geliefert und aufgebaut hat
aufgefordert, eine kleine Konstruktionszeichnung beizufügen und einen Nachweis der Schneelast / Statik vom ursprünglichen
Projekt und von dem Neuen mit Verstärkung beizubringen.
Die Antwort war : Konstruktionsskizze kann gegen Berechnung beigebracht werden - Statik, Nachweis der Schneelast ist bauseits zu erbringen.
Ist das rechtlich so tragbar ? Muss nicht ein Unternehmen, das so ein Objekt liefert und aufbaut, einen Nachweis über die Schneelast liefern,
die dieser Unterstand aufnehmen kann ?
Vielen Dank im Voraus.
aufgefordert, eine kleine Konstruktionszeichnung beizufügen und einen Nachweis der Schneelast / Statik vom ursprünglichen
Projekt und von dem Neuen mit Verstärkung beizubringen.
Die Antwort war : Konstruktionsskizze kann gegen Berechnung beigebracht werden - Statik, Nachweis der Schneelast ist bauseits zu erbringen.
Ist das rechtlich so tragbar ? Muss nicht ein Unternehmen, das so ein Objekt liefert und aufbaut, einen Nachweis über die Schneelast liefern,
die dieser Unterstand aufnehmen kann ?
Vielen Dank im Voraus.
Re: Fahrradunterstand
Wie schon gesagt. Solche Unterstände haben eigentlich immer eine Typenstatik. Wenn der Kunde hiervon eine Abweichung haben will, dann hat er dafür eine Statik zu beauftragen. Dies erfolgt fast immer durch den Kunden. Manche Unternehmer bieten dies, gegen Berechnung an, dies durch einen Statiker ausführen zu lassen. Verpflichtend ist das jedoch nicht. Man sollte bedenken, dass bei einer Erstellung durch den Unternehmer dieser natürlich auch noch einen Kostenaufschlag durchführt.
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Re: Fahrradunterstand
Wenn das extra angeboten wurde und der Kunde es abgelehnt hat, wusste er doch, dass er auf diese Eigenschaft ausdrücklich verzichtet hat. Dafür kann es ja auch gute Gründe geben, z.B. weil man um die Kosten zu sparen den Schnee lieber abkehrt oder bei entsprechender Wetterlage das Dach abmontiert, aber dafür ist man dann schon selbst zuständig.conquestador hat geschrieben: ↑24.03.21, 13:08 Für eine zusätzliche Verstärkung, die dann die Schneelast auffängt, werden lt. dieser Fa 1060 € Zusatzkosten veranschlagt.
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