Nutzung von Privatweg erlauben

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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Bilancia
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Nutzung von Privatweg erlauben

Beitrag von Bilancia »

Hallo liebe Forums-Gemeinde,
Ich hoffe, ihr könnt helfen.... :daumenhoch

Hinter dem Reihenhaus von Eigentümer A verläuft ein Privatweg zu dem Einfamilienhaus von Eigentümer B - gekennzeichnet mit einem Schild, dass das Befahren und Betreten auf eigene Gefahr stattfindet.
Besucher, das Postauto oder auch mal der Arzt befahren diesen Weg und natürlich der Eigentümer, der seinen Wagen vor dem Haus parkt.

Eigentümer A möchte nun größere Arbeiten in seinem Garten von einer Firma durchführen lassen. Damit ein kleiner Bagger auf das Grundstück fahren kann und zum Be- und Entladen von Steinen und Material wird ein Zugang zum Garten über diesen Privatweg benötigt.
Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe wurde B von A dazu um Erlaubnis gefragt. Diese wurde jedoch zum jetzigen Zeitpunkt verweigert mit der Begründung, dass dafür „bestimmte Formulare“ von einem Anwalt aufgesetzt und von A unterzeichnet werden müssten. Und natürlich müsste der Anwalt bezahlt werden. Nähere Erklärungen gab es nicht, da B dazu erstmal „einen Anwalt befragen“ wollte.

Nun würde es Eigentümer A interessieren, wieso in diesem Fall überhaupt ein Anwalt bemüht werden muss, und um welche Formulare es sich da handeln könnte?
ExDevil67
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Re: Nutzung von Privatweg erlauben

Beitrag von ExDevil67 »

So spontan aus dem Bauch heraus, könnte es sich dabei um einen Nutzungsvertrag handeln der regelt wer haftet wenn sich der Untergrund als nicht so tragfähig erweist wie erwartet oder Schäden am Weg entstehen. Und den dürfte es nicht fertig als Formular geben.
ktown
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Re: Nutzung von Privatweg erlauben

Beitrag von ktown »

Dies muss aber nicht zwangsläufig von einem Anwalt getan werden und daher wären diese Kosten ein reines Privatvergnügen von B.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
ExDevil67
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Re: Nutzung von Privatweg erlauben

Beitrag von ExDevil67 »

Was mich dabei allerdings gerade noch etwas irritiert ist der Umstand das dieser Privatweg anscheinend als reguläre Erschließung zum Grundstück des Nachbarn genutzt wird.
Oder ergibt sich der "Privatweg" einfach nur aus der Art und Weise der Gestaltung des Grundstückes und aus der Form? Stichwort Pfeifenstiel.
ktown
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Re: Nutzung von Privatweg erlauben

Beitrag von ktown »

So habe ich es verstanden. Der Weg gehört wohl zum Grundstück von B und ermöglicht dem A sein Grundstück von hinten zu erreichen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Tastenspitz
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Re: Nutzung von Privatweg erlauben

Beitrag von Tastenspitz »

ktown hat geschrieben: 09.04.21, 07:24 Der Weg gehört wohl zum Grundstück von B und ermöglicht dem A sein Grundstück von hinten zu erreichen.
So sehe ich das auch. Und abseits vom Hammerschlags- und Leiterrecht gibt es keinen Grund, warum B dem A hier Zugang gewähren soll.
Insbesondere wenn hier LKW und Bagger rumfuhrwerken ist eine Beschädigung fast vorauszusehen. Dagegen resp. gegen die Kosten der Instandsetzung wird sich B absicher wollen, was uns zu dem Anwalt und der Vereinbarung bringt.
Und letztlich wir A auch einen anderen Zugang zu Garten haben. Zur Not heißt das Zauberwort hier "Kran"... :wink:
fodeure
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Re: Nutzung von Privatweg erlauben

Beitrag von fodeure »

ktown hat geschrieben: 08.04.21, 22:24 Dies muss aber nicht zwangsläufig von einem Anwalt getan werden und daher wären diese Kosten ein reines Privatvergnügen von B.
Das wäre natürlich nicht der Fall. Es herrscht immer noch Vertragsfreiheit und wenn B die Nutzung nur gestattet, wenn der Vertrag von einem Anwalt aufgesetzt wird, dann zahlt A diesen, oder es kommt kein Vertrag zustande.
ktown
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Re: Nutzung von Privatweg erlauben

Beitrag von ktown »

In so einem Fall würde ich den Nachbarn mal machen lassen und dann nix unterschreiben. :wink:
Ein Kran wird dann sicherlich billiger. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Bilancia
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Re: Nutzung von Privatweg erlauben

Beitrag von Bilancia »

Vielen Dank!
An eine Beschädigung des Weges habe ich gar nicht gedacht - ist eher ein Feldweg.
Sollte der Gartenbauer auf dem Privatweg verunfallen, ist doch eigentlich eine Haftung eh ausgeschlossen, oder sehe ich das falsch?

Die Entscheidung wurde jetzt erstmal vertagt...
FM
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Re: Nutzung von Privatweg erlauben

Beitrag von FM »

Bilancia hat geschrieben: 23.04.21, 21:53 Sollte der Gartenbauer auf dem Privatweg verunfallen, ist doch eigentlich eine Haftung eh ausgeschlossen, oder sehe ich das falsch?
Das hängt davon ab, wie es zu dem Unfall kommt. Es ist keineswegs so, dass ein Grundstückseigentümer grundsätzlich für gar nichts haften würde, was auf seinem Grundstück passiert.
winterspaziergang

Re: Nutzung von Privatweg erlauben

Beitrag von winterspaziergang »

Bilancia hat geschrieben: 08.04.21, 21:42 Nun würde es Eigentümer A interessieren, wieso in diesem Fall überhaupt ein Anwalt bemüht werden muss, und um welche Formulare es sich da handeln könnte?
weil es sich offenbar nicht einfach nur um Formulare handelt, die man ausfüllt und in denen alles wesentliche zweifelsfrei und unstrittig enthalten ist.

Es könnte z.B . sein, dass A und B sich zwar über ein Formular oder einfach schriftlich einigen, was die Haftung für Schäden angeht, aber nicht berücksichtigen, dass eine noch unbekannte Partei C, etwa eine Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft (nur als Beispiel) im Bedarfsfall Ansprüche stellt, die man als Laie eben nicht rechtlich einwandfrei ausgeschlossen hat.
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