Sind genehmigungsfreie bauliche Anlagen in NRW genehmigungsfähig?
Moderator: FDR-Team
Sind genehmigungsfreie bauliche Anlagen in NRW genehmigungsfähig?
Ich grüße Euch,
§ 62 BauO NRW regelt die genehmigungsfreien Bauvorhaben mit den einleitenden Worten: "Nicht genehmigungsbedürftig sind:".
Nun ist es ja so, dass der Bauherr bei der Errichtung einer genehmigungsfreien baulichen Anlage selbst für die Einhaltung sämtlicher
Gesetze zuständig ist, gegen welche die bauliche Anlage ggf. verstoßen könnte. Eine Vorab-Prüfung durch die Bauordnungsbehörde
findet im Gegensatz zu einem Bauantragsverfahren nicht statt.
Hat denn ein Bauherr theoretisch die Möglichkeit, eine Baugenehmigung für ein genehmigungsfreies Bauvorhaben zu beantragen und bestenfalls
auch zu erhalten - um als Laie sicherzugehen, dass alle relevanten rechtlichen Regelungen geprüft wurden und eingehalten werden?
Oder KANN ein genehmigungsfreies Bauvorhaben durch die bauordnungsbehörde gar nicht genehmigt werden?
Antworten wie "Einfach bei der Bauordnungsbehörde nachfragen, die werden schon sagen ob es geht" helfen nicht weiter.
Mir wäre eine stichhaltige Quelle mit einer entsprechenden Aussage lieber.
§ 62 BauO NRW regelt die genehmigungsfreien Bauvorhaben mit den einleitenden Worten: "Nicht genehmigungsbedürftig sind:".
Nun ist es ja so, dass der Bauherr bei der Errichtung einer genehmigungsfreien baulichen Anlage selbst für die Einhaltung sämtlicher
Gesetze zuständig ist, gegen welche die bauliche Anlage ggf. verstoßen könnte. Eine Vorab-Prüfung durch die Bauordnungsbehörde
findet im Gegensatz zu einem Bauantragsverfahren nicht statt.
Hat denn ein Bauherr theoretisch die Möglichkeit, eine Baugenehmigung für ein genehmigungsfreies Bauvorhaben zu beantragen und bestenfalls
auch zu erhalten - um als Laie sicherzugehen, dass alle relevanten rechtlichen Regelungen geprüft wurden und eingehalten werden?
Oder KANN ein genehmigungsfreies Bauvorhaben durch die bauordnungsbehörde gar nicht genehmigt werden?
Antworten wie "Einfach bei der Bauordnungsbehörde nachfragen, die werden schon sagen ob es geht" helfen nicht weiter.
Mir wäre eine stichhaltige Quelle mit einer entsprechenden Aussage lieber.
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Re: Sind genehmigungsfreie bauliche Anlagen in NRW genehmigungsfähig?
Darf ich Fragen, warum das nicht weiter hilft?
Der Fachbereich kennt die örtlichen Gegebenheiten am besten und können schnell direkt in vielleicht existierende Bebauungspläne einsehen.
Ich nutze gelegentlich die dortigen "Sprechstunden" (Idealerweise mit einem ganz konkreten Projekt)
Schneller und einfacher konnte ich die Anforderungen/Grenzen/Bedingungen nicht ermitteln.
Alternativ könnte man auch einen Architekten vorschicken. Dann braucht man nicht selber fragen, insbesondere wenn das nicht weiter hilft.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Re: Sind genehmigungsfreie bauliche Anlagen in NRW genehmigungsfähig?
Wenn man eine Baugenehmigung beantragen und bezahlen möchte benötigt man doch ohnehin einen Architekten bzw. bauvorlageberechtigten Ingenieur. Der wird dann schon mit der Baubehörde abklären, was geht und was nicht geht, wenn man als Bauherr das nicht selber erledigen möchte.
Re: Sind genehmigungsfreie bauliche Anlagen in NRW genehmigungsfähig?
Hm, irgendwie taucht mein eben geschriebener Beitrag hier nicht auf.
Es geht nicht um einen konkreten Fall in einer konkreten Kommune.
Die Frage lautet ganz allgemein für NRW: " Hat ein Bauherr einen Anspruch auf
Erteilung einer Baugenehmigung bei einem genehmigungsfreien Bauvorhaben?".
Vorausgesetzt natürlich, es sprechen keine öffentlich-rechtlichen Regelungen
dagegen.
Es geht nicht um einen konkreten Fall in einer konkreten Kommune.
Die Frage lautet ganz allgemein für NRW: " Hat ein Bauherr einen Anspruch auf
Erteilung einer Baugenehmigung bei einem genehmigungsfreien Bauvorhaben?".
Vorausgesetzt natürlich, es sprechen keine öffentlich-rechtlichen Regelungen
dagegen.
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Re: Sind genehmigungsfreie bauliche Anlagen in NRW genehmigungsfähig?
Bei nicht Genehmigungsfähigen Objekten, wird ein Bauherr keinen Anspruch auf eine Baugenehmigung bekommen.
Es gibt Situationen, wo etwas errichtet werden kann/darf (ohne eine Baugenehmigung) aber es könnte sein das es beispielsweise notwendig wird, dieses in ein sog. Baulastenverzeichnis einzutragen.
Das ist z.B. von den Gegebenheiten abhängig.
Pauschal wird man wahrscheinlich nix finden.
Es gibt Situationen, wo etwas errichtet werden kann/darf (ohne eine Baugenehmigung) aber es könnte sein das es beispielsweise notwendig wird, dieses in ein sog. Baulastenverzeichnis einzutragen.
Das ist z.B. von den Gegebenheiten abhängig.
Pauschal wird man wahrscheinlich nix finden.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Re: Sind genehmigungsfreie bauliche Anlagen in NRW genehmigungsfähig?
In meinem Beispiel soll es um ein genehmigungsfähiges Bauvorhaben gehen,
bei welchem keine weiteren Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Wie sinnvoll das Anliegen ist, braucht nicht erörtert zu werden, es geht rein um
die Rechtslage.
bei welchem keine weiteren Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Wie sinnvoll das Anliegen ist, braucht nicht erörtert zu werden, es geht rein um
die Rechtslage.
Re: Sind genehmigungsfreie bauliche Anlagen in NRW genehmigungsfähig?
Nein.bradem hat geschrieben: ↑10.05.21, 12:09Hat denn ein Bauherr theoretisch die Möglichkeit, eine Baugenehmigung für ein genehmigungsfreies Bauvorhaben zu beantragen und bestenfalls auch zu erhalten - um als Laie sicherzugehen, dass alle relevanten rechtlichen Regelungen geprüft wurden und eingehalten werden?
Die Bauordnungsämter sind nicht dafür zuständig die Arbeit der Architekten zu übernehmen. Das Verfahren wird mit dem Verweis auf §62 gestoppt und die Unterlagen dem Bauherrn zurück gesandt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Sind genehmigungsfreie bauliche Anlagen in NRW genehmigungsfähig?
Danke! Ich hatte mich an den Worten "nicht genehmigungsbedürftig sind" aufgehangen.
Das klingt im allgemeinen Sprachgebrauch eher nach "Genehmigung ist nicht notwendig", weniger
nach "Genehmigung gibt's nicht".
Das klingt im allgemeinen Sprachgebrauch eher nach "Genehmigung ist nicht notwendig", weniger
nach "Genehmigung gibt's nicht".
Re: Sind genehmigungsfreie bauliche Anlagen in NRW genehmigungsfähig?
Die Behörde darf für genehmigungsfreie Maßnahmen keine Genehmigung erteilen. Wenn die Beratungsmöglichkeiten der Gemeinden / Bauaufsichtsbehörden nicht verbindlich genug erscheinen, kann man zu bestimmten Fragen auch einen Vorbescheid beantragen. Auch hier sollte i.d.R. ein vorlageberechtigter Planer die Unterlagen erstellen.
Ich werfe aber mal die Frage in den Raum, ob für etwas, das der Gesetzgeber i.d.R. als so "harmlos" definiert hat, dass es genehmigungsfrei eingestuft ist, solch ein "Genehmigungs"-aufwand betrieben werden muss...
Manchmal darf man auch machen, ohne vorher 10 x zu fragen....
Ich werfe aber mal die Frage in den Raum, ob für etwas, das der Gesetzgeber i.d.R. als so "harmlos" definiert hat, dass es genehmigungsfrei eingestuft ist, solch ein "Genehmigungs"-aufwand betrieben werden muss...
Manchmal darf man auch machen, ohne vorher 10 x zu fragen....
Re: Sind genehmigungsfreie bauliche Anlagen in NRW genehmigungsfähig?
Umgekehrt wird ein Schuh draus.
Wieso soll es für eine genehmigungsfreie Maßnahme eine Genehmigung geben?
Das Wort "genehmigungsfrei" zeigt doch überdeutlich auf, was der Wille des Gesetzgeber ist.
Wieso soll es für eine genehmigungsfreie Maßnahme eine Genehmigung geben?
Das Wort "genehmigungsfrei" zeigt doch überdeutlich auf, was der Wille des Gesetzgeber ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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