Nachbar

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

Moderator: FDR-Team

Sabine Wo
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 5
Registriert: 22.06.21, 17:50

Nachbar

Beitrag von Sabine Wo »

Ich habe mal eine Frage.
Mein Nachbar schneidet seit letztem Sommer seine Sträucher nicht zurück, so dass ein sehr großer Überhang entstanden ist und alles durch unseren Zaun und den Holzsichtschutz wächst. Mähen kann ich nur noch gebückt und die Wiese können wir aufgrund des enormen Überhangs auch nicht mehr nutzen. Ich als Frau, kann diese Menge nicht abschneiden (zu hoch und zu viel)und wenn ich eine Firma bestelle und in Vorkasse gehe, weiß ich nicht, ob ich die Kosten von meinen Nachbarn erstattet bekomme. Habe den Vorschlag letzte Woche gemacht aber keine Antwort erhalten.
Wie ist die Rechtslage?
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30100
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Nachbar

Beitrag von ktown »

Also als erstes gibt es das Nachbarrecht des betreffenden Bundeslandes und dann gibt es noch den §1004 BGB
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Sabine Wo
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 5
Registriert: 22.06.21, 17:50

Re: Nachbar

Beitrag von Sabine Wo »

Wollte mir eigentlich keinen Anwalt nehmen aber denke, da komme ich nicht drum rum.
Habe keinen Rechtschutz und bin alleinerziehend.
Will eigentlich keinen Ärger aber so kann es ja nicht weitergehen.
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Nachbar

Beitrag von FM »

Warum können speziell Frauen keine Sträucher schneiden?
Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6029
Registriert: 01.06.07, 18:45
Wohnort: Wehringen

Re: Nachbar

Beitrag von Elektrikör »

Mieterin oder Eigentümerin?
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Sabine Wo
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 5
Registriert: 22.06.21, 17:50

Re: Nachbar

Beitrag von Sabine Wo »

Ich kann als Eigentümerin, so ziemlich alles.
Aber habe mit meinen eigenen Sträuchern, Rasen und Hecken genug zu tun.
Die Nachbarin hat den ganzen Tag Zeit, da sie Hartz 4 bezieht und bei Ihrer Mutter wohnt.
Ich arbeite den ganzen Tag und kann und will das nicht auch noch machen.
Ihr würde das bestimmt gefallen.
Das kann es doch nicht sein.
Wollte einfach nur einen Rat!
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Nachbar

Beitrag von FM »

Also ist der Nachbar kein Nachbar sondern eine Nachbarin? Dann kann sie als Frau es natürlich auch nicht selbst machen. Und einen Gärtner wird sie kaum bezahlen können, wenn sie Hartz IV bezieht.

Man kann sie natürlich verklagen. Da sie aber offenbar kein pfändbares Einkommen hat, wird sie die Prozesskosten nicht begleichen können. Deshalb verlangt das Gericht einen Kostenvorschuss von der Klägerin, den sie sich dann wieder von der Beklagten holen kann - oder genauer gesagt theoretisch könnte, denn der Gerichtsvollzieher wird wahrscheinlich mitteilen: nichts zu holen, und auch seine eigenen Gebühren der Klägerin berechnen. Ganz ähnlich der Rechtsanwalt der Klägerin, den muss theoretisch auch die Beklagte zahlen wenn sie verliert. Aber wenn sie es nicht kann, eben die Klägerin selbst.
Sabine Wo
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 5
Registriert: 22.06.21, 17:50

Re: Nachbar

Beitrag von Sabine Wo »

Habe mir schon so etwas gedacht, weshalb ich auch keinen Anwalt einschalten will.
Mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als es auf meine Kosten entfernen zu lassen.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24721
Registriert: 05.07.07, 08:27
Wohnort: Daheim

Re: Nachbar

Beitrag von Tastenspitz »

Sabine Wo hat geschrieben: 22.06.21, 18:17 Habe den Vorschlag letzte Woche gemacht aber keine Antwort erhalten.
Dann werfen sie als erstes mal einen Blick in das Bundesnaturschutzgesetz, speziell den § 39 Abs. 5 2. vor sie hier tätig werden:
(5) Es ist verboten,
2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,
Ansonsten würde ich das Gespräch mit dem Eigentümer suchen, vor ich als Nachbar mich an der Hecke vergreife.
Wichtigste Frage ist hier übrigens:
Elektrikör hat geschrieben: 22.06.21, 21:21 Mieterin oder Eigentümerin?
Mglw. hat die Dame das schon an den Eigentümer weitergereicht und der wird das ab Oktober dann angehen...
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Sabine Wo
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 5
Registriert: 22.06.21, 17:50

Re: Nachbar

Beitrag von Sabine Wo »

Es ist ein Forsythienstrauch und ich würde es schon als Pflegeschnitt bezeichnen.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24721
Registriert: 05.07.07, 08:27
Wohnort: Daheim

Re: Nachbar

Beitrag von Tastenspitz »

Was auch immer das ist. Ich kenne nur Rosen und Spinat und letzterer ist viereckig und kalt.
Ist die Nachbarin denn nun Mieterin oder gehört ihr das Grundstück?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30100
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Nachbar

Beitrag von ktown »

Sabine Wo hat geschrieben: 23.06.21, 07:01 Es ist ein Forsythienstrauch und ich würde es schon als Pflegeschnitt bezeichnen.
und was ist an einem Forsythienstrauch nun anders?
Weiterhin kann von einem nicht verlangt werden, dass ich meinen Strauch durch einen, für den Strauch, undenkbarsten Zeitpunkt schneide und ihn damit schädige.
Natürlich ist es nachbarschaftsdienlich dies dann auch so zu kommunizieren.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
winterspaziergang

Re: Nachbar

Beitrag von winterspaziergang »

Sabine Wo hat geschrieben: 22.06.21, 20:43 Wollte mir eigentlich keinen Anwalt nehmen aber denke, da komme ich nicht drum rum.
Habe keinen Rechtschutz und bin alleinerziehend.
Eine RSV kann man ungeachtet der familiären Verhältnisse abschließen. Natürlich vor dem Versicherungsfall.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30100
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Nachbar

Beitrag von ktown »

Wenn man Wohneigentum und Familie hat sollte das Pflicht sein. Ist aber meine rein private Meinung.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6709
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Nachbar

Beitrag von Zafilutsche »

Urteil vom 11. Juni 2021 – V ZR 234/19 - vorbehaltlich naturschutzrechtlicher Beschränkungen - wie hier im Thread bereits erwähnt!
Also Auffordern mit Fristsetzung und nach Fristverstreichung -Wenn keine naturschutzrechtliche Beschränkungen bestehen- dann
entweder selbst Hand anlegen oder anlegen lassen. Mit der angefallenen Rechnung kann/darf man auch hilfsbedürftige Menschen konfrontieren. Wie sehr man das "Schuldeneintreiben" voranbringen möchte, bleibt zum Glück dem Gläubiger selbst überlassen.
Vielleicht lässt sich die Nachbarin auch auf ein Deal ein?
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen