Neubau mit Tiefgarage und Auffahrt - Lärmschutz
Moderator: FDR-Team
Neubau mit Tiefgarage und Auffahrt - Lärmschutz
Hallo Zusammen,
folgender Fall; In einen Wohngebiet (nicht Mischgebiet) wird ein neues Haus gebaut. Die angrenzenden 3 Grundstücke sind ebenfalls - schon seit Jahren - bebaut. Das neue Haus bekommt hinter/unter dem Haus eine Tiefgarage mit seitlicher Auffahrt zur Straße. Die Tiefgarage mit Auffahrt grenzt direkt an den hinteren Garten des bebauten Nachbargrundstücks. Die seitlichen Nachbargrundstücke zum dem Neubau, wären von der Tiefgarage nicht so stark betroffen.
Die Frage wäre nun, ob der Bauherr dazu verpflichtet ist, für einen entsprechenden Lärmschutz zur hinteren Grundstücksgrenze zu sorgen?
Danke und viele Grüße
Airjaw
folgender Fall; In einen Wohngebiet (nicht Mischgebiet) wird ein neues Haus gebaut. Die angrenzenden 3 Grundstücke sind ebenfalls - schon seit Jahren - bebaut. Das neue Haus bekommt hinter/unter dem Haus eine Tiefgarage mit seitlicher Auffahrt zur Straße. Die Tiefgarage mit Auffahrt grenzt direkt an den hinteren Garten des bebauten Nachbargrundstücks. Die seitlichen Nachbargrundstücke zum dem Neubau, wären von der Tiefgarage nicht so stark betroffen.
Die Frage wäre nun, ob der Bauherr dazu verpflichtet ist, für einen entsprechenden Lärmschutz zur hinteren Grundstücksgrenze zu sorgen?
Danke und viele Grüße
Airjaw
Re: Neubau mit Tiefgarage und Auffahrt - Lärmschutz
Eine Lärmschutzwand wegen einer Tiefgaragenzufahrt? Auf der Zufahrt wird mehr Lärm sein als auf der Straße? Welche Grenzwerte werden denn überschritten durch die ein- und ausfahrenden Autos? Wir haben doch zukünftig fast nur noch E-Autos - was für einen Lärm sollen die denn machen

Als Nachbar wird man doch informiert über das Bauvorhaben und muss je nach Bundesland auch seine Zustimmung erteilen. In dem ZUsammenhang kann man seine Bedenken doch anbringen.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Neubau mit Tiefgarage und Auffahrt - Lärmschutz
Wieso?
Auf welcher Grundlage?
Eine Tiefgarage heißt nicht unberechtigt so. Somit befindet sich dieser unterhalb Geländeoberfläche.
Auf welcher Grundlage?
Eine Tiefgarage heißt nicht unberechtigt so. Somit befindet sich dieser unterhalb Geländeoberfläche.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Neubau mit Tiefgarage und Auffahrt - Lärmschutz
Die Autos wollen schon auch wieder raus, deshalb geht es um die Ausfahrt. Umgekehrt natürlich auch.
Ob der Nachbar da was machen muss, wird man in der Baugenehmigung finden. Bei einem Wohnhaus wäre das verwunderlich, da ist ja kein Verkehr wie auf der Autobahn zu erwarten.
Re: Neubau mit Tiefgarage und Auffahrt - Lärmschutz
Somit müsste jeder Grundstückeigentümer der eine Fahrt über, ja wie lange eigentlich, definierte Länge hat Lärmschutzmaßnahmen durchführen. Sorry. Aber schon darüber nachdenken zu müssen löst bei mir gedankliche Irritationen aus. Man kann es auch übertreiben mit der nachbarschaftlichen Ruhe. Selbst wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handeln würde. Wie sie schon sagten. An einer Straße wird täglich mehr Verkehr herrschen als an solch einer Tiefgarage.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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- FDR-Mitglied
- Beiträge: 22975
- Registriert: 05.07.07, 08:27
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Re: Neubau mit Tiefgarage und Auffahrt - Lärmschutz
Man darf vermuten, dass auf der Rampe zur TG kaum mehr Geräuschemissionen entstehen, als auf einem ebenerdigen Parkplatz. Eher weniger, weil parken und rangieren ja unterirdisch stattfindet.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Neubau mit Tiefgarage und Auffahrt - Lärmschutz
Hallo Zusammen,
erstmal vielen lieben Dank für Eure Antworte und entschuldigt meine jetzt - sehr späte - Rückantwort.
Ich habe mal versucht eine Skizze der Situation zu erstellen, damit diese evtl. etwas klarer wird.
https://drive.google.com/file/d/1hM4uvj ... sp=sharing
Nochmal hier zur Situation:
Die Straße am Neubau verursacht keine so großen Geräusche für Haus B, zumal diese, damals beim Bau des Hauses, schon vorhanden war.
Es handelt sich in hier um Hanglage, so dass die Garage des Neubaus unter diesem liegt. Aber zum unteren Nachbarhaus B gesehen, auf Höhe dessen 1. Stock.
Da entsprechend die Autos aus der Garage die Einfahrt bergauf fahren müssen, würden dabei lautere Motorengeräusche entstehen. Beim Runterfahren logischerweise nicht. Auch dürfte die Lautstärke des Garagentors selbst, nicht besonders hoch sein. Es geht also nur um die Autos die bergauf die Einfahrt verlassen.
Fragen:
Das Haus B liegt im reinen Wohngebiet, der Neubau A in einem Mischgebiet. Welche Geräuschemissionswerte gelten dann?
Wenn der Nachbar über das Bauvorhaben informiert werden muss, und kann (oder muss?) dann seine Zustimmung erteilen,
geschieht das auf Grundlage der Landesbauordnung (in diesem Fall Hessen)?
Vielen Dank und Grüße
Airjaw
erstmal vielen lieben Dank für Eure Antworte und entschuldigt meine jetzt - sehr späte - Rückantwort.
Ich habe mal versucht eine Skizze der Situation zu erstellen, damit diese evtl. etwas klarer wird.
https://drive.google.com/file/d/1hM4uvj ... sp=sharing
Nochmal hier zur Situation:
Die Straße am Neubau verursacht keine so großen Geräusche für Haus B, zumal diese, damals beim Bau des Hauses, schon vorhanden war.
Es handelt sich in hier um Hanglage, so dass die Garage des Neubaus unter diesem liegt. Aber zum unteren Nachbarhaus B gesehen, auf Höhe dessen 1. Stock.
Da entsprechend die Autos aus der Garage die Einfahrt bergauf fahren müssen, würden dabei lautere Motorengeräusche entstehen. Beim Runterfahren logischerweise nicht. Auch dürfte die Lautstärke des Garagentors selbst, nicht besonders hoch sein. Es geht also nur um die Autos die bergauf die Einfahrt verlassen.
Fragen:
Das Haus B liegt im reinen Wohngebiet, der Neubau A in einem Mischgebiet. Welche Geräuschemissionswerte gelten dann?
Wenn der Nachbar über das Bauvorhaben informiert werden muss, und kann (oder muss?) dann seine Zustimmung erteilen,
geschieht das auf Grundlage der Landesbauordnung (in diesem Fall Hessen)?
Vielen Dank und Grüße
Airjaw
Re: Neubau mit Tiefgarage und Auffahrt - Lärmschutz
Moderationsbeitrag
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?
Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.
Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?
Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.
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Re: Neubau mit Tiefgarage und Auffahrt - Lärmschutz
Zum Thema Beteiligung der Nachbarschaft schauen sie in §71 HBO.
Tja und bezüglich des Lärm in die TA Lärm
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Re: Neubau mit Tiefgarage und Auffahrt - Lärmschutz
Also auf die Lärmschiene würde ich jetzt am wenigsten setzen. Ja das mag etwas lauter wenn da ein Auto bergauf rausfährt, aber das passiert ja nicht über mehrere Stunden am Stück sondern nur als temporäre Lärmspitze.
Re: Neubau mit Tiefgarage und Auffahrt - Lärmschutz
Ich denke nicht, dass man hier im Forum die Lage realistisch einschätzen kann. Wer heute baut, der hat ja in der Regel die Verpflichtung, auch entsprechenden Parkraum zur Verfügung zu stellen. Dem ganzen Vorgang dürfte eine Baugenehmigung zu Grunde liegen. Ob diese auch eine "Lärmschutzwand" beinhaltet, kann man beim Bauamt erfragen. Wenn man es hier mit einem normalen Genehmigungsvorgang zu tun hat, der Bau also die Vorgaben erfüllt, dann sind auch keine Nachbarn zu involvieren, Aber, da kann das Amt informieren.
Re: Neubau mit Tiefgarage und Auffahrt - Lärmschutz
Vielen Dank an alle, für Eure Antworten und an ktown für die hilfreichen Links.
Jetzt kann ich diese fiktive Situation besser einschätzen.
Danke und Gruß
Airjaw
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Airjaw
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- FDR-Mitglied
- Beiträge: 1495
- Registriert: 30.04.07, 15:38
- Wohnort: Hamburg
Re: Neubau mit Tiefgarage und Auffahrt - Lärmschutz
Die GRZ muss da ja nahezu bei 1 liegen, wenn man um das ganze Haus herum eine Zufahrt bauen kann...
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